Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
704/2008
Stuttgart,
09/09/2008
Theaterhaus Stuttgart
Rahmenvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stiftung Pragsattel sowie dem Theaterhaus Stuttgart e.V.
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.09.2008
17.09.2008
18.09.2008
Beschlußantrag:
1. Der Rahmenvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stiftung Pragsattel sowie dem Theaterhaus Stuttgart e.V. über die weiteren Schritte zur rechtskräftigen Auflösung bzw. Aufhebung der Stiftung sowie zur Schaffung einer wirtschaftlich tragfähigen Grundlage für die künftige Arbeit auf dem Pragsattel gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.
2. Der im Zuge der Einbringung des Stiftungsvermögens in den BgA Philharmoniker notwendigen Änderung der Satzung gemäß Abgabenordnung (Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stuttgarter Philharmoniker / Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart) entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.
3. Abrechnungsbeschluss Sanierung Feuerbach 2 – Ost / Modernisierung und Instandsetzung der Rheinstahlhalle
a. Die Kostenfeststellung für die Modernisierung und Instandsetzung sowie Umnutzung der Rheinstahlhalle mit Gesamtkosten laut Rechnungen über 14.955.927,04 Euro und den darin enthaltenen förderfähigen Anteilen von insgesamt 14.797.334,73 Euro wird anerkannt.
b. Die nach den Sanierungsrichtlinien nicht förderfähigen Ausgaben von 158.592,31 Euro werden als im Rahmen der für die Baumaßnahme getätigten Ausgaben anerkannt.
c. Die zusätzlich von der Stiftung eingeworbenen weiteren Spenden in Höhe von von 109.646,42 Euro bleiben bei der Finanzierung der Umbaumaßnahme Rheinstahlhalle unberücksichtigt.
d. Der Auszahlung von 282.569,00 Euro als Schlusszahlung gemäß Ziffer 7 der Rahmenvereinbarung wird zugestimmt.
e. Im Vermögenshaushalt 2008 wird bei der AHSt. 2.6150.9886.000-0530 – Zuschuss Theaterhaus – eine außerplanmäßige Ausgabe von 282.600 Euro zugelassen. Die Deckung erfolgt bei der AHSt. 1.9140.8500.000 – Deckungsreserve – in entsprechender Höhe.
4. Der Theaterhaus Stuttgart e.V. erhält zur Durchführung des Veranstaltungsbetriebes im Jahr 2008 im Wege der institutionellen Förderung eine städtische Zuwendung in Höhe von 1.258.000 Euro.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben und Verträge abzuschließen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Im Frühjahr 2003 wurde die umgebaute und modernisierte Rheinstahlhalle (einschl. Anbau für Musik der Jahrhunderte, Sanierung des Verwaltungsgebäudes, Bau einer Sporthalle und Einbau der Gastronomie) ihrer Bestimmung übergeben. Eine über zehn Jahre dauernde Phase, in der die Idee von einem Umzug des Theaterhauses entstanden, diese konzeptionell entwickelt, in eine Planung umgesetzt, vom Gemeinderat ein Baubeschluss gefasst, die Finanzierungsfragen geklärt und schließlich die Bauarbeiten durchgeführt wurden, hatte damit ihren Abschluss gefunden. Ziel war es, auf dem Thyssen-Areal die räumlichen Voraussetzungen für eine in dieser Form einmalige Einrichtung für Kultur und Sport zu schaffen.
Im März 2003 sind der Theaterhausverein von Wangen und Musik der Jahrhunderte vom Stuttgarter Westen in die neue Einrichtung gezogen. Seitens des Theaterhausvereins bestand die Erwartung bzw. Hoffnung, dass mittel- bzw. langfristig etwa 180.000 Besucher den Weg auf den Pragsattel finden werden, was gegenüber der bisherigen Besucherzahl in Wangen eine Erhöhung von über 50 % bedeutet hätte.
Tatsächlich wurde diese Erwartung mit etwas mehr als 300.000 Besucher im Jahr 2007 weit übertroffen. Dieser Erfolg, den so niemand vorhersehen konnte, ist neben den verbesserten räumlichen Voraussetzungen ganz wesentlich auf die hervorragende Arbeit und das große Engagement der Mitarbeiter/innen und Verantwortlichen auf dem Pragsattel zurückzuführen, die mit ihrem Einsatz und ihrer Arbeit das Theaterhaus zu einem Flaggschiff im Kulturleben der Landeshauptstadt entwickelt haben.
Auch und gerade im Hinblick darauf halten es die Verwaltung und die Verantwortlichen auf dem Pragsattel für notwendig, die seit Jahren bestehende Blockierung aufzuheben, die im Zuge der Beschlussfassung des Gemeinderats zur abschließenden Finanzierung der Gesamtkosten für den Umbau des Thyssen-Areals entstanden ist, und die Voraussetzungen zur Schaffung einer wirtschaftlich tragfähigen Grundlage für die künftige Arbeit auf dem Pragsattel zu schaffen.
Diesem Ziel dienten die in den vergangenen Monaten zwischen der Stadt und den Verantwortlichen des Pragsattels geführten Gespräche, die in einer gemeinsamen Erklärung wie folgt zusammengefasst wurden:
„Die Stadtverwaltung unter Federführung des Finanzbürgermeisters
EBM Michael Föll, der Theaterhaus Stuttgart e.V. und die Stiftung Pragsattel haben in partnerschaftlichen und zielführenden Gesprächen einen Weg gefunden, auf dem die künstlerische Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Eigenständigkeit des Theaterhauses weitgehend gewahrt bleibt, auch wenn das Grundstück und das Gebäude an die Landeshauptstadt übertragen und zwischen dieser und einer neuen Stiftung
Theaterhaus ein Mietverhältnis unterhalten wird, in der diese
eine eigentümerähnliche Stellung eingeräumt bekommt.
Das bedeutet unter anderem, dass die Stiftung die Spiel- und Arbeitsstätten an den Theaterhaus Stuttgart e.V., an Musik der Jahrhunderte und an die Institutionen der Jugendarbeit untervermietet. Außerdem wird sie die eigenständige Verantwortung für das gesamte Gebäudemanagement übertragen bekommen. Die neue Stiftung
Theaterhaus wird in der Zweckbestimmung und in der Funktion die alte Stiftung Pragsattel
ablösen und außer den bereits beschriebenen Funktionen mit der Förderung von Kunst und Kultur beschäftigt sein. Für den baulichen Erhalt des Hauses wird sie von der Landeshauptstadt mit einer angemessenen Instandhaltungssumme ausgestattet, die jährlich und vertraglich abgesichert, der neuen Stiftung zur Verfügung steht.
Hervorzuheben sind einige Punkte, die die künftige künstlerische Arbeit auf dem Pragsattel besonders tangieren: Das bewegliche Vermögen der alten Stiftung wird der neuen überlassen; der Mietvertrag wird eine Dauer von mindestens 30 Jahren haben, wobei die Eintragung einer Dienstbarkeit den unveränderlichen Zweck der Vermietung festlegt, nämlich auf dem Pragsattel Kunst, Sport und Jugendarbeit in den vielfältigen Formen des politischen Theaters, der neuen Musik und des zeitgenössischen Tanzes, der kreativen Jugendarbeit und des nicht vereinsgebundenen Sports anzubieten. Die Parteien der Rahmenvereinbarung erhoffen sich von ihren guten Gesprächen eine Vorlage an die Gremien, die von diesen positiv bewertet und abgestimmt wird, damit ein neues und konstruktives Kapitel in der Kooperation zwischen der Landeshauptstadt und einem ihrer erfolgreichsten Kulturträger aufgeschlagen werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
1 Ausführliche Begründung
2 Rahmenvereinbarung
3 Satzung für den steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art Stuttgarter Philharmoniker / Pragsattel - Theaterhaus Stuttgart
4 Satzung der "Stiftung Theaterhaus Stuttgart"
5 Besucherstatistik
6 Kennzahlenübersicht
Vorlage7042008.pdf