Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 953/2009
Stuttgart,
11/17/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Stuttgart 21

Beantwortung / Stellungnahme

Turmforum und Kommunikationsbüro

Bei einem Verkehrs- und Städtebauprojekt in der Dimension wie Stuttgart 21 ist die begleitende Information der Öffentlichkeit über Planung und Bautätigkeiten geboten, sei es durch die Ausstellung der Partner im Bahnhofsturm, sei es durch die städtebauliche Ausstellung im Rathaus, sei es durch andere Maßnahmen einzelner oder aller Partner.

Die Stadt unterstützt die Informationsausstellung und die Führungen des Turmforums durch einen jährlichen Zuschuss von 0,3 Mio. EUR. Die Deutsche Bahn AG steuert
0,6 Mio. EUR bei.

Am Kommunikationsbüro ist die Stadt durch die Zuweisung zweier Mitarbeiter beteiligt. Eine Mitarbeiterin von L/OB-K arbeitet dort im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Eine Mitarbeiterin des Tiefbauamts ist als Bürgerbeauftragte der Stadt für Stuttgart 21 dort tätig. Dieser Personaleinsatz ist in Art und Umfang angemessen, der wachsende Informationsbedarf der Bevölkerung - gerade vor dem Hintergrund des bevorstehenden Baustarts - ist unbestreitbar.


Planungen

Planerische Interessen der Stadt sind insbesondere dort berührt, wo

- die Verlegung und der Neubau städtischer Infrastruktureinrichtungen als Folge von S21 erforderlich werden (Kanäle, Straße, Stadtbahnanlagen),

- damit zusammenhängende Verträge (Kreuzungsvereinbarungen) mit der Bahn abzuschließen sind,

- die Gestaltung des öffentlichen Raums und der künftige Städtebau durch das Verkehrsprojekt der Bahn tangiert ist,

- eine verträgliche Verkehrsabwicklung während der Bauzeit mit der Bahn abzustimmen sind.

Hoheitliche Aufgaben hat die Stadt u.a. in Bereichen der wasserrechtlichen Genehmigung und Überwachung, der verkehrsrechtlichen Anordnungen und als Straßenbaulastträger wahrzunehmen.

Im Doppelhaushalt 2010/2011 sind für diese Zwecke pauschal 1 Mio. € jährlich veranschlagt.

Für die Stadt ist es daher von großem Interesse, die Planungen der Bahn kritisch zu beleiten und die Folgemaßnahmen, die sich aus den Bauarbeiten der Bahn ergeben, hinsichtlich Planung und Ausführung zu koordinieren sowie ihre hoheitlichen Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Der beantragte Rückzug der Stadt aus den Planungen ist deshalb nicht möglich.


Rücklagen Stuttgart 21

Der Rücklagenbestand der Stadt im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beträgt zum 31.12.2008 insgesamt 190,2 Mio. EUR. Er setzt sich wie folgt zusammen:

Rücklage Bodenaushub und Modellierung, Erkundung und Beseitigung von Altlasten
(Rücklagenbestand zum 31.12.2008 22,7 Mio. EUR)


Die Rücklage wurde aus den Zahlungen der Bahn im Zusammenhang mit dem Erwerb der S 21-Flächen gebildet und ist für die genannten Zwecke gebunden.

Mit dem Beginn der Bauarbeiten wird die Stadt die Rücklagenmittel zur Finanzierung ihrer entsprechenden Aufwendungen für die Erkundung und die Beseitigung von Altlasten sowie für den Aushub und die Modellierung der freiwerdenden Bahnflächen verwenden.

Sollte das Projekt vorzeitig beendet werden, sind nach § 18 des Grundstückskaufvertrags diese Beträge zzgl. 5,5 % Zinsen von der Stadt an die Bahn zurückzuerstatten.

Diese Rücklagenmittel können deshalb nicht anderweitig verwendet werden.


Rücklage städtische Finanzierungsbeteiligungen am Projekt Stuttgart 21
(Rücklagenbestand zum 31.12.2008 167,46 Mio. EUR)

Aus der verbindlichen Beteiligung der Stadt an den Mehrkosten, die nach dem von der DB ermittelten Preis- und Kostenstand 2004 eintreten, aufgrund der Rahmenvereinbarung von 1995 sowie für die Flughafenanbindung aufgrund der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit von 2001 hat die Stadt Zahlungen von zusammen 31,56 Mio. EUR zu leisten. Dieser Teilbetrag ist nach der Ergänzungsvereinbarung mit dem Land ab 2010 in acht jährlichen Raten von 3,945 Mio. EUR auszubezahlen.


Für die eventuelle Beteiligung der Stadt an der Risikoabdeckung wurde ein Betrag von 130,0 Mio. EUR (Kapitalwert zum 31.12.2007) zweckgebunden zurückgelegt. Dieser Teilbetrag wird seit 2008 jährlich mit 4,5 % verzinst; die Zinsen (2008 5,9 Mio. €) werden der Rücklage zugeführt.

Da die Verwaltung davon ausgeht, dass Stuttgart 21 realisiert wird, ist unter dem Gesichtspunkt einer dauernden geordneten Haushaltswirtschaft eine anderweitige Verwendung nicht akzeptabel.




Vorliegende Anträge/Anfragen

326/2009 und 614/2009 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
630/2009 Stadtrat Dr. Schlierer (DIE REPUBLIKANER)





Dr. Wolfgang Schuster




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