Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
341
1
Verhandlung
Drucksache:
462/2003
GZ:
OB 0351-00
Sitzungstermin:
07/16/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Murawski
Berichterstattung:
Herr Berger (HauptPersA)
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Bürgerzentrum West
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.07.2003, öffentlich, Nr. 388
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.07.2003, öffentlich, Nr. 81
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.07.2003, öffentlich, Nr. 424
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Stimmenthaltungen
Jugendhilfe-/Sozialausschuss vom 14.07.2003, öffentlich, Nr. 85
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.06.2003, GRDrs 462/2003, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem 1. Preisträger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs Moltke-Areal Stuttgart-West, der Ed. Züblin AG bzw. deren Tochterunternehmen, der Industrielles Bauen Betreuungsgesellschaft mbH, einen Kaufvertrag zur Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 7270 von ca. 65 a 05 m² zum Kaufpreis von 6.619.500 EUR (1.017 EUR/m²) in Stuttgart-West sowie über den Rückerwerb von Teileigentumseinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz zum Kaufpreis von 4.085.555 EUR zu schließen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Kaufvertrag eine Bauverpflichtung für die notwendigen Abbrüche bestehender städtischer Gebäude, die Herstellung eines Bürgerzentrums inkl. Tiefgaragenanteil, einer Kindertagesstätte inkl. Provisorium, eines Abenteuerspielhauses inkl. Provisorium und die Herstellung der städtischen Außenanlagen und Spielflächen auf der Grundlage des endgültigen Raumprogramms (Anlage 2) abzuschließen.
3. Den sich ergebenden Gesamtkosten für die Stadt von brutto 21.115.500 EUR bzw. von netto 14.496.000 EUR nach Abzug eines Grundstückserlöses von 6.619.500 EUR wird zugestimmt. Zur Deckung stehen in der Finanzplanung unter 2.7690.9499.000/0099 -Pauschale für Bürgerhäuser- 14.496.000 EUR zur Verfügung.
4. Die Kosten werden im Vermögenshaushalt wie folgt gedeckt:
Bei Finanzposition 2.7690.9400.000-0100 Bürgerhaus Stuttgart-West,
Bau: 2003 100.000 EUR, 2004 10.000.000 EUR, 2005 10.068.000 EUR.
Bei Finanzposition 2.7690.9350.000-0100 Bürgerhaus Stuttgart-West,
Einrichtung: 2004 150.000 EUR, 2005 797.500 EUR.
Summe brutto: 21.115.500 EUR.
5. Dem endgültigen Raumprogramm (Stand 6. Mai 2003, s. Anlage 2) wird zugestimmt.
6. Von einem zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt für die Kindertageseinrichtung in Höhe von 4,5876 Stellen, beim Haupt- und Personalamt für die Bürgerinformation in Höhe von 0,75 Stellen und beim Kulturamt für die Stadtteilbücherei West in Höhe von 3 Stellen wird Kenntnis genommen. Über die Schaffung der zusätzlich benötigten Stellen ab 2004 ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 zu entscheiden.
Von Herrn
Berger
wird vorgetragen, die Verwaltung habe aus der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses eine Bitte mitgenommen, nämlich zu prüfen, ob die Kosten des Abenteuerspielhauses vermindert werden könnten. Daher habe die Verwaltung diesbezüglich folgende drei möglichen Varianten untersucht:
1. Halbierung der Halle (von 250 auf 125 m²)
Konsequenz: Verbleibender Rest wäre nicht mehr als Halle nutzbar.
Kostenreduzierung: 212.000 €
2. Reduzierung der Halle um 25 % und Vornahme einer Standardreduzierung
Konsequenz: Verbleibender Rest könnte mit Einschränkungen noch als Halle benutzt werden.
Kostenreduzierung: 161.000 €
3. Keine weitere Reduzierung der Hallengröße, jedoch geringe Standardreduzierung und verstärkte Eigenleistungen durch den betreibenden Verein (Malerarbeiten, Fliesenverlegearbeiten etc.)
Kostenreduzierung: 110.000 €
Die Verwaltung empfehle die 3. Variante. Der Stuttgarter Westen weise ohnehin eine Fehlbedarfsquote bei Sporthallen in Höhe von 4,4 % auf. Die jetzige Halle werde derzeit von 15 Vereinen belegt. Größtenteils wollten diese die Halle in Zukunft weiternutzen.
Grundsätzliches Einvernehmen mit dem Verwaltungsvorschlag signalisieren StR
Uhl
(CDU) und StR
Kanzleiter
(SPD) im Namen ihrer Fraktionen.
Gegenüber StR
Wölfle
(90/GRÜNE) informiert Herr
Berger,
die Trennwand sei noch nicht enthalten. Es existierten dafür keine Reservemittel. Diese würden für die evtl. anfallende Grunderwerbsteuer benötigt; ob Grunderwerbsteuer anfalle, werde derzeit geprüft. Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellten die Abbruchkosten dar. Wahrscheinlich überstiegen die eingestellten Mittel die tatsächlich anfallenden Abbruchkosten. Ende des Jahres werde sich zeigen, ob sich hier ein Spielraum ergebe. Zu diesem Zeitpunkt bestehe dann auch Klarheit beim Thema Grunderwerbsteuer. Gegebenenfalls könnte die Trennwand nachträglich im Bürgersaal eingezogen werden (anspruchsvolle Ausführung kostet ca. 120.000 €, einfache Ausführung der Trennwand kostet ca. 60.000 €). Die Verwaltung schlage vor, heute nicht über die Trennwand zu befinden.
Im weiteren Verlauf sagt Herr Berger an StR
J. Zeeb
(FW) gewandt zu, die Trennwand bereits einplanen zu lassen.
Abschließend stellt BM
Murawski
auf der Grundlage der von Herrn Berger dargestellten 3. Variante inklusive der Trennwandplanung fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag unter Berücksichtigung des Vorstehenden einmütig
zu.