Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
341
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VerhandlungDrucksache:
462/2003
GZ:
OB 0351-00
Sitzungstermin: 07/16/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:Herr Berger (HauptPersA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bürgerzentrum West

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.07.2003, öffentlich, Nr. 388



Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 18.06.2003, GRDrs 462/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:


Von Herrn Berger wird vorgetragen, die Verwaltung habe aus der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses eine Bitte mitgenommen, nämlich zu prüfen, ob die Kosten des Abenteuerspielhauses vermindert werden könnten. Daher habe die Verwaltung diesbezüglich folgende drei möglichen Varianten untersucht:

1. Halbierung der Halle (von 250 auf 125 m²)
2. Reduzierung der Halle um 25 % und Vornahme einer Standardreduzierung
3. Keine weitere Reduzierung der Hallengröße, jedoch geringe Standardreduzierung und verstärkte Eigenleistungen durch den betreibenden Verein (Malerarbeiten, Fliesenverlegearbeiten etc.)

Die Verwaltung empfehle die 3. Variante. Der Stuttgarter Westen weise ohnehin eine Fehlbedarfsquote bei Sporthallen in Höhe von 4,4 % auf. Die jetzige Halle werde derzeit von 15 Vereinen belegt. Größtenteils wollten diese die Halle in Zukunft weiternutzen.

Grundsätzliches Einvernehmen mit dem Verwaltungsvorschlag signalisieren StR Uhl (CDU) und StR Kanzleiter (SPD) im Namen ihrer Fraktionen.

Gegenüber StR Wölfle (90/GRÜNE) informiert Herr Berger, die Trennwand sei noch nicht enthalten. Es existierten dafür keine Reservemittel. Diese würden für die evtl. anfallende Grunderwerbsteuer benötigt; ob Grunderwerbsteuer anfalle, werde derzeit geprüft. Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellten die Abbruchkosten dar. Wahrscheinlich überstiegen die eingestellten Mittel die tatsächlich anfallenden Abbruchkosten. Ende des Jahres werde sich zeigen, ob sich hier ein Spielraum ergebe. Zu diesem Zeitpunkt bestehe dann auch Klarheit beim Thema Grunderwerbsteuer. Gegebenenfalls könnte die Trennwand nachträglich im Bürgersaal eingezogen werden (anspruchsvolle Ausführung kostet ca. 120.000 €, einfache Ausführung der Trennwand kostet ca. 60.000 €). Die Verwaltung schlage vor, heute nicht über die Trennwand zu befinden.

Im weiteren Verlauf sagt Herr Berger an StR J. Zeeb (FW) gewandt zu, die Trennwand bereits einplanen zu lassen.

Abschließend stellt BM Murawski auf der Grundlage der von Herrn Berger dargestellten 3. Variante inklusive der Trennwandplanung fest: