Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 840/2003
Stuttgart,
11/19/2003



Fördergrundlagen für die Bezuschussung von Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.01.2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
13.10.2003
27.10.2003
12.11.2003
13.11.2003



Beschlußantrag:
  1. Die Förderung der freien Träger wird ab 01.01.2004 um die bisherige Höhe der Landeszuschüsse für die Tageseinrichtungen der freien Träger erhöht.
  2. Ab 01.01.2004 gelten für Betriebskindertagesstätten die in Anlage 2 aufgeführten Förderrichtlinien.
  3. Ab dem 01.01.2004 gilt für sonstige Träger die in Anlage 3 aufgeführte Pro-Platz-Förderung. Träger erhalten für die Gruppen, die derzeit schon von der Stadt gefördert werden, für die Jahre 2004/2005 einen Bestandsschutz.
  4. Den Fördergrundsätzen für Investitionszuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart für nicht städtische Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.01.2004 wird zugestimmt (Anlage 4).
  5. Das Jugendamt wird ermächtigt, mit der Evangelischen und der Katholischen Kirche die Versorgungsvereinbarung auf zwei Jahre neu abzuschließen.
  6. Für Landesmittel, die noch für in 2003 neu eröffnete Einrichtungen gewährt werden, jedoch nicht in den Mitteln des Landes für die Stadt aus dem kommunalen Finanzausgleich enthalten sind (Stand 2002), werden ab 2004 zusätzlich 0,69 Mio.€ bereitgestellt. Wird die Pro-Platz-Förderung maximal ausgenutzt, ist eine dauerhafte Aufstockung des Budgets um 200.000 € notwendig.
  7. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.05.2002, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit den freien Trägern Zuwendungsverträge über zusätzliche Gruppen mit einer Laufzeit von drei Jahren abzuschließen, die eine 95 %-Förderung und eine vollständige Übernahme der notwendigen Investitionskosten vorsehen, wird zum 01.01.2004 aufgehoben.


Begründung:


Die Änderung des Landes-Kindergartengesetzes sowie des Finanzausgleichsgesetzes bedingen eine Überarbeitung der derzeitigen kommunalen Förderung von Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung hat die Verhandlungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Frühjahr 2003 aufgenommen, jedoch nicht zum Abschluss bringen können. Hierfür ausschlaggebend waren unterschiedliche Betrachtungen der finanziellen Auswirkungen des erarbeiteten Modells.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Förderrichtlinien für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 um die im Beschlussantrag 1 aufgeführte Ergänzung zu erweitern. D.h., dass die städtische Förderung um die bisherigen Landeszuschüsse für die einzelnen Gruppen erhöht wird.

Das bisher erarbeitete dreiteilige Modell für die zukünftige Förderung, ist in Anlage 1 dargestellt. Die weiteren Verhandlungen über neue Richtlinien werden auf der Grundlage des bestehenden Haushaltsansatzes 2004/2005 und einer stärkeren Berücksichtigung der Auslastung von Kindertageseinrichtungen geführt.

Betriebskindertageseinrichtungen (Anlage 2)
Entsprechend der GRDrs 60/2002 ist für Betriebskindertageseinrichtungen eine Pro-Platz-Förderung für mit Stuttgarter Kindern belegte Plätze vorgesehen, die um die bisherigen Landeszuschüsse erhöht wird.

Sonstige freie Träger (Anlage 3)
Sonstige Kindertageseinrichtungen, die weder über entsprechende Eigenmittel verfügen, noch einen Ehrenamtsbaustein beanspruchen können, sollen ab 2004 mit einem Pro-Platz-Zuschuss für jeden mit Stuttgarter Kindern belegten Platz gefördert werden.

Finanzielle Auswirkungen
Bei der Pro-Platz-Förderung wird die Förderung pro Platz um ca. 15 % erhöht. Gleichzeitig werden aber nur noch tatsächlich belegte Plätze, und zwar mit Stuttgarter Kindern, gefördert. Für diese Förderung ist ab 2004 bei einer maximalen Auslastung eine dauerhafte Aufstockung des Budgets um bis zu 200.000 € notwendig.

Die im Unterabschnitt 4648 "Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder" veranschlagten Fördermittel werden ab 2004 um den Teil der im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährten Zuweisungen für die Kinderbetreuung erhöht, die auf die Einrichtungen der freien Träger entfallen (ca. 13,7 Mio. €). Der FAG-Zuschussanteil für die Gesamtstadt wird durch das Finanzministerium noch bekanntgegeben. Der Ansatz ist außerdem um die ab 2004 entfallenden Zuschüsse für die ab 2003 neu eröffneten Einrichtungen (0,69 Mio. €) aufzustocken.

Im Zusammenhang mit den neuen Förderrichtlinien für die Betriebszuschüsse wurden auch die Grundsätze für die Investitionszuschüsse überarbeitet. Die vorgesehenen Änderungen führen zu keinem Mittelmehrbedarf (Anlage 5).

EIne Erhöhung der Sachkostenpauschale um 1,5 %, wie von den Kirchen gewünscht, ist im Haushaltsansatz 2004/2005 nicht enthalten. Die Sachkostenpauschale wurde aber im Jahr 2003 um 1,5 % erhöht. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind im Jahr 2003 der 15 %igen Mittelsperre im Sachkostenbereich unterworfen. Entsprechend wurden die Haushaltsansätze für die Jahre 2004/2005 gekürzt.

Stellungnahme der beiden Kirchen

Die beiden Kirchen haben dem Vorgehen zugestimmt.
Die ev. Kirche hat angekündigt, bezüglich einer grundsätzlichen Erhöhung der Förderung auf die politischen Parteien zuzugehen.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
890,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
890,000.00 Euro




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Förderrichtlinien für Betriebskindertagesstätten
Anlage 3 Richtlinie für Pro-Platz-Förderung
Anlage 4 Förderungsgrundsätze für Investitionszuschüsse für nicht städtische Kindertageseinrichtungen