Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1356/2007
Stuttgart,
12/06/2007



Mitwirkungsverfahren nach § 72 Abs. 5 LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz)
"Organisationsuntersuchung Bauverwaltung
- Einrichtung eines Dienstleistungszentrums Bauvertragswesen"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.12.2007



Beschlußantrag:

Im Verfahren der Mitwirkung nach § 72 Abs. 5 LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) wird entschieden:

Die vom Gutachter im Rahmen der Organisationsuntersuchung Bauverwaltung empfohlene Einrichtung eines Dienstleistungszentrums Bauvertragswesen wird im Sinne der GRDrs 533/2007 umgesetzt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gesamtpersonalrat beantragt mit Schreiben vom 03.12.2007 (Anlage 1) die Entscheidung des Verwaltungsausschusses, da keine Einigung zwischen dem Technischen Referat und Gesamtpersonalrat hinsichtlich der Einrichtung des Dienstleistungszentrums gefunden werden konnte.

In der GRDrs 533/2007 ist die Einrichtung eines Dienstleistungszentrums Bauvertragswesen vorgesehen. Wie der Gutachter dargelegt, sollen die Aufgaben des Bauvertragswesens / Bauvertragsmanagements in einem Dienstleistungszentrum zusammengefasst werden. Im Fokus stehen Aufgaben des Bauvertragswesens, die vorwiegend im Bereich der bauverwaltenden und technischen Ämter und Eigenbetriebe angesiedelt sind. Aufgaben und Zuständigkeiten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Technischen Referats liegen, bleiben hiervon unberührt.

Aus Sicht des Technischen Referats werden - wie bereits in der GRDrs 533/2007 dargelegt - mit der Bildung des Dienstleistungszentrums folgende Ziele und Synergieeffekte erreicht:

· Vereinheitlichung der Bearbeitung der Aufgaben
· Verstärkung und Erhöhung der Fach- und Methodenkompetenzen
· Erhöhung der Verfahrenssicherheit
· Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation
· Anpassung der Prozesse an die elektronische Vergabe
· Verbesserung des Kapazitätsausgleiches beim Abdecken von Überlasten

Gerade bei der Bildung einer Submissionsstelle im Dienstleistungszentrum für die Ämter und Eigenbetriebe des Technischen Referats werden einige Vorteile deutlich erkennbar. So wird es für sämtliche Ausschreibungen des Technischen Referats nur noch eine Stelle geben. Erreichbarkeit und Beratung gerade bzgl. der elektronischen Vergabe sind eher zu gewährleisten als in drei verschiedenen Stellen. Fachliche Qualifizierung generell und Sicherstellung eines einheitlichen Knowhows der Mitarbeiter/-innen werden konsequent durchgeführt.

Der Gesamtpersonalrat hat zur der genannten Maßnahme ein Mitwirkungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 11 LPVG. Mit Schreiben vom 31.10.2007 wurde die Mitwirkung des Gesamtpersonalrats beantragt (Anlage 2). Er stimmt in seinem Antwortschreiben vom 15.11.2007 der Einrichtung eines Dienstleistungszentrums nicht zu, sondern fordert in seiner Stellungnahme die Beibehaltung der bestehenden Strukturen in den Ämtern (Anlage 3). Die Gründe für die Einrichtung des Dienstleistungszentrums wurden seitens des Technischen Referats entsprechend § 72 Abs. 3 LPVG dem Gesamtpersonalrat mit Schreiben vom 22.11.2007 mitgeteilt (Anlage 4).

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

4




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