Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7512-06
GRDrs 501/2003
Stuttgart,
11/07/2003



Bürgerhaus Möhringen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
-
-
-



Beschlußantrag:

1. Der Schaffung eines Bürgerhauses in Stuttgart-Möhringen auf dem Standort Postparkplatz (Teilgrundstück, Flurstück 3216/2) wird - vorbehaltlich der Aufnahme des Vorhabens in den Haushaltsplan 2004/2005 und in die Finanzplanung - grundsätzlich zugestimmt.

2. Der Gemeinderat nimmt von dem Raumprogramm der ILM (Anlage 2) Kenntnis und stimmt dem Raumprogrammvorschlag mit 1.420 m² Nettonutzfläche unter Berücksichtigung eines Kostenrahmens von max. 2,5 Mio. Euro netto zu.

3. Der Auslobung eines Realisierungswettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (VOF) für Investoren und Architekten durch die Landeshauptstadt Stuttgart für ein Bürgerhaus auf dem Postparkplatz in Stuttgart Möhringen wird - nach Aufnahme des Vorhabens in den Haushaltsplan 2004/2005 und in die Finanzplanung - zugestimmt.

4. Die Gesamtkosten für das Bürgerhaus sollen höchstens ca. 4 Mio. Euro brutto (ohne Grundstücksanteil) betragen, unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücksanteilen an den Investor höchstens ca. 2,5 Mio. Euro netto.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Standort Postparkplatz wurde bereits im Jahr 2001 vom Bezirksbeirat Möhringen und vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung als bester Standort für ein Bürgerhaus in Möhringen bewertet (Anlage 3).

Nachdem die Möhringer Vereine zusätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten geltend machen, hat die Initiative Lebensraum Möhringen (ILM) eine eigene Machbarkeitsstudie für den Standort Postparkplatz mit einem Raumprogramm von 1.420 m² Nettonutzfläche (NNF) entworfen, welche auch von Herrn W. Veyhle im Auftrag der Stadt überprüft und als realistisch bewertet wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Saal des Bürgerhauses auch für Veranstaltungen von Unternehmen regelmäßig genutzt wird und damit die Folgekosten reduziert werden können.

Um weitere Planungen für einen Realisierungswettbewerb für Investoren und Architekten vornehmen zu können, muss jetzt zunächst über den Standort und das Raumprogramm entschieden werden. Das Vorhaben ist in der Vorschlagsliste zur Ergänzung des Investitionsprogramms (Grüne Liste) enthalten und soll in den Haushalt 2004/2005 aufgenommen werden.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
4,860,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
2,400,000.00 Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
2,500,000.00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
2,500,000.00 Euro
Die Gesamtkosten für das Bürgerhaus sollen ca. 4 Mio. Euro brutto zuzüglich Grundstücksanteil (ca.720.000 Euro) und Wettbewerb (ca.140.000 Euro) betragen.
Das Grundstück soll an den Investor veräußert und das für die Stadt bebaute Teilgrundstück anschließend zurückerworben werden. Durch die Einbeziehung des Grundstückserlöses sollen die Nettokosten auf ca. 2,5 Mio. Euro begrenzt werden.


Beteiligte Stellen

Referat St, Referat T, Bezirksbeirat Möhringen am 19.11.2003

Referat WFB:
Um den von Referat WFB geäußerten Bedenken bezüglich der Kosten zu begegnen, hat Herr W. Veyhle im Auftrag der Verwaltung die Kostenberechnungen von Herrn Schönthaler überprüft und für realistisch bewertet (siehe Anlage 4).
Dies wurde mir auch in einem Gespräch am 4. September 2003 von Herrn W. Veyhle nochmals ausdrücklich bestätigt.
Des weiteren wird der Vorschlag eines großen Raumprogramms mit 1.420 m² sowohl von Herrn W. Veyhle als auch von mir befürwortet und somit in die Vorlage aufgenommen.
Die Stellungnahme von Referat WFB ist als Anlage 5 beigefügt, ebenso die Stellungnahme des Hochbauamts als Anlage 6.





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Raumprogramm der ILM
Anlage 3: Standortbewertung Postparkplatz
Anlage 4: Stellungnahme von Herrn W. Veyhle
Anlage 5: Stellungnahme von Referat WFB
Anlage 6: Stellungnahme vom Hochbauamt
Anlage 1 zur GRDrs 501/2003

Ausführliche Begründung:

Der Bezirksbeirat Möhringen fordert auf der Grundlage von Arbeitspapieren der "Initiative Lebensraum Möhringen" (ILM) einstimmig ein Bürgerhaus/Gemeinwesenzentrum mit großem Saal für bis zu 600 Personen am Standort "Postparkplatz" (Flurstück 3216/2). Dabei beruft sich die Initiative Lebensraum Möhringen auch auf den damaligen Eingemeindungsvertrag (von 1942) mit der Zusicherung des Baus einer Festhalle.

Standort:

Für den Standort des Bürgerhauses würde sich nach städtebaulicher Bewertung der Postparkplatz sehr gut eignen (Anlage 3).

Raumprogrammfläche:

Der Gemeinderat hatte daher mit Beschluss vom 20. Dezember 2001 (HHPl 2002/2003, 3. Lesung) 50.000 EUR für eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Bürgerhauses in Möhringen bereitgestellt. Ein Architekturbüro hat im Auftrag der Verwaltung nach Entscheidung des Ältestenrates vom 20. Juni 2002, erweitert um den Antrag der SPD-GR-Fraktion (Antrag 273/2002 vom 25. Juli 2002), am 28. Oktober 2002 eine Machbarkeitsstudie mit vier Bebauungsvarianten für den Postparkplatz übergeben. Grundlage dafür war das Raumprogramm der ILM und des BB Möhringen bzw. das Raumprogramm des Bürgerforums Vaihingen (als Vergleichsobjekt). Die Machbarkeitsstudien des Architekturbüros gingen jedoch nicht in die weiteren Planungen ein, da es sich hierbei lediglich um eine Untersuchung von verschiedenen Bebauungsvarianten im Rahmen von Massenmodellen gehandelt hat, die eine grundsätzliche Bebaubarkeit des Postparkplatzes aufgezeigt haben. Das aktuelle Raumprogramm vom 7. April 2003 der ILM soll als Vorgabe und Grundlage für weitere Planungen bezüglich des Raumprogramms dienen und ist durch die errechneten und geprüften Kosten realistischer als die Varianten des Architekturbüros.

Die Initiative Lebensraum Möhringen (ILM) hat nun zusätzlich zu dieser von der Verwaltung beauftragten Machbarkeitsstudie eine eigene Planung für ein Bürgerhaus am Postparkplatz in Angriff genommen. Diese liegt der Verwaltung nach Abstimmung mit den Vereinen seit 7. April 2003 offiziell vor. Darin wurde von Seiten der ILM deren ursprüngliches Raumprogramm von 1.810 m² auf 1.420 m² reduziert
(Anlage 2). Nach den bisherigen städtebaulichen Bewertungen könnte der Vorschlag der ILM auf dem Postparkplatz verwirklicht werden. Im laufenden Bebauungsplanverfahren Bahnhofsbereich Möhringen (Teil 2) kann im planungsrechtlichen Umfang auf das geplante Projekt reagiert werden.

Die Planung des Raumprogrammes wurde mit ca. 40 örtlichen Vereinen durch die ILM abgestimmt.

Dem Wunsch nach Schaffung eines Bürgersaales mit einem Fassungsvermögen von 600 Personen wollte die Verwaltung anfangs nicht folgen, da damit das größte Gemeinwesenzentrum/Bürgerhaus im ganzen Stadtgebiet entstehen würde. Es wäre größer als die geplanten neuen Einrichtungen in Vaihingen (Saal: 580 m², insg. 1.300 m² NNF) und im Westen (Saal: 350 m², insg. 700 m² NNF). Im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken wären rd. 600 m² angemessen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im benachbarten Vaihingen ein Bürgerhaus mit einem großen Saal entsteht (Mitte 2004), das aufgrund seiner Kapazität und seiner räumlichen Nähe zu Möhringen den Spitzenbedarf der Möhringer Vereine ohne Weiteres mit abdecken kann. Zudem wird in Möhringen auch künftig der Bürgertreff mit 78 m² verfügbar und nutzbar sein.

Eine Berufung der ILM auf den Eingemeindungsvertrag (EV) von 1942 und auf die Zusicherung zum Bau einer Festhalle gemäß § 3 Abs. 1 EV ist nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr gegeben, da diese Verpflichtung mit dem Bau der Turn- und Versammlungshalle erfüllt wurde. Die Turn- und Versammlungshalle wird zum Haushalt 2004/2005 zur Sanierung angemeldet.

Auf Wunsch der Verwaltung wurde Herr W. Veyhle beauftragt zu überprüfen, welche Bebauung des Postparkplatzes geeignet wäre.
Er kam zu folgendem Ergebnis:

Eine kleine Lösung mit insgesamt 600 m² NNF und einem Saal für 199 Sitzplätze ist nicht sinnvoll. Der Platz ist zu wertvoll, um ihn mit einem "Minizentrum" zu bebauen. Wenn überhaupt, solle eine Einrichtung geschaffen werden, die den Vorstellungen der örtlichen Betreiber einigermaßen entspricht. Die von Herrn Architekt Schönthaler errechneten Gesamtkosten von ca. 4 Mio. Euro für ein Bürgerhaus mit 1.420 m² NNF sind nach Ansicht von Herrn W. Veyhle realistisch (Anlage 4).
Das Bürgermeisteramt ist trotz der anfangs geäußerten Bedenken davon überzeugt, dass der zentral gelegene Postparkplatz für ein größeres Bürgerhaus geeignet ist, da es auch den vielen Unternehmen in der Nähe als Veranstaltungsort dienen kann.


Realisierungswettbewerb:

Um die Kosten der Verwaltung zu reduzieren und den großen zentrumsnahen Postparkplatz nicht nur mit einem Bürgerhaus zu bebauen, bietet es sich an - analog zum Bürgerzentrum West - eine Auslobung eines Realisierungswettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (VOF) für Investoren und Architekten durchzuführen. Die Kosten für diesen kombinierten Wettbewerb würden sich auf ca. 140.000 Euro belaufen. Ziel dieses Verfahrens ist, zunächst Arbeitsgemeinschaften von Investoren und Architekten auszuwählen und danach in einem Wettbewerb Vorentwürfe für ein Bürgerhaus einschließlich möglicher privatwirtschaftlicher Nutzung auf einer Teilfläche des Postparkplatzes in Stuttgart - Möhringen erarbeiten zu lassen. Bei dieser Verfahrensweise würde das ganze Grundstück des Postparkplatzes mit insgesamt 3.676 m² an einen Investor verkauft.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtherstellungskosten für den Bau inklusive Ausstattung betragen nach ersten Schätzungen ca. 4 Mio. EUR brutto. Dazu kommen Kosten für den Rückerwerb des Grundstücks ( ca. 720.000 Euro) und für den Wettbewerb ( ca. 140.000 Euro).
Nach Bebauung des Platzes würde die Stadt das Bürgerhaus im Wege des Teileigentums nach WEG zu einem vorher festgelegten Festpreis zurückerwerben. Da durch das von der ILM geplante Raumprogramm nur ca. 30 Prozent des Grundstücks mit dem Bürgerhaus überbaut würde, müßte die Stadt auch nur diesen Anteil zurückerwerben. Dies ist jedoch auch abhängig vom Wettbewerbsergebnis. Durch den Verkauf des Gesamtgrundstücks, könnte das Bürgerhaus teilweise durch den Grundstückserlös von ca. 2,4 Mio. Euro refinanziert werden, so dass letztendlich ein Finanzierungsbedarf von ca. 2,5 Mio. Euro netto entsteht. Das Vorhaben ist in der Vorschlagsliste zur Ergänzung des Investitionsprogramms (Grüne Liste) enthalten und soll in den Haushaltsberatungen in dem Haushalt 2004/2005 aufgenommen werden.