Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
911/2001
Stuttgart,
11/27/2001
Information zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung beim Rechnungsprüfungsamt
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
öffentlich
19.12.2001
Bericht:
1. Die Umsetzungskonzeption zur beim Rechnungsprüfungsamt durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde auf der Grundlage der GRDrs. 435/2000 im Reform- und Strukturausschuss, Verwaltungsausschuss und Gemeinderat im Oktober 2000 behandelt.
2. Der Gemeinderat hat das Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss vom 19.10.2000 (GRDrs. 435/2000) beauftragt, ab 2001 im Zusammenhang mit der jährlichen Schlussberichtserstattung über den Stand der Maßnahmen zu informieren.
3. Der Schlussbericht 2000 kann – aus nicht vom Rechnungsprüfungsamt zu vertretenden Gründen – derzeit nicht vollständig erarbeitet werden. Die Unterrichtung über den o. g. Umsetzungsstand erfolgt deshalb mit dieser Vorlage gesondert.
4. Die dem RPA möglichen Realisierungen wurden weitestgehend vollzogen; auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen. Es ist faktisch unmöglich, für jede Einzelmaßnahme den mathematischen Optimierungsgewinn (z. B. in Anteilen von Zehnteln) zu ermitteln. Wesentlich ist, dass erhebliche Aufgabenzuwächse mit gegebener Personalkapazität bestmöglicher Bewältigung zugeführt werden
(vgl. Ausführungen des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes am 26.09.2001 im Reform- und Strukturausschuss). Die erreichten Optimierungen schlagen sich nur in dieser summarischen Betrachtung nieder.
In der GRDrs. 435/2000 wurde ausgeführt, der Wegfall bisheriger Hierarchiestrukturen sei dann angestrebt, wenn dies durch einen hinreichenden Erfahrungshintergrund für tauglich gehalten wird. Aus den bisher gewonnen Erfahrungen möchte das Rechnungsprüfungsamt die bisherigen Abteilungs- und Sachgebietsstrukturen prinzipiell beibehalten. Über die wesentlichen Gründe und die mit einer Auflösung der Strukturen verbundenen Risiken hat mich das Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 12.07.2001 unterrichtet; ich habe mich dem Vorbringen des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Dies vor allem, um eine funktionierende und optimierte Organisation nicht dermaßen strukturell zu verändern, dass die sachgerechte Aufgabenerfüllung gefährdet würde.
Teamprüfungen werden praktiziert, und zwar sowohl abteilungsintern als auch abteilungsübergreifend; auch hierzu wird auf die Berichterstattung im Reformund Strukturausschuss vom 26.09.2001 verwiesen.
Bei den (wenigen) noch offenen Angelegenheiten handelt es sich im Wesentlichen um solche, die wegen ihrer Komplexität oder weitergehender Gesamtzusammenhänge näherer Klärung bedürfen (z. B. Wissensmanagement), nur mittelfristig gesehen und angegangen werden können und in der Federführung anderer Stellen liegen. Welche Maßnahmen dies im Einzelnen sind, geht aus
den Anlagen hervor.
Beteiligte Stellen
Referate A und F haben mitgezeichnet,
der örtliche Personalrat wurde beteiligt.
Dr. Wolfgang Schuster