Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1063/2007
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 15.10.2008
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Pfeifle (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Auswahl der Betriebsträger neuer Kindertageseinrichtungen im Rahmen von nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahren

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 01.10.2008, GRDrs 1063/2007.


StRin Ripsam (CDU) unterstreicht, Intention müsse nach wie vor der Bestand einer gewissen Trägerpluralität in Stuttgart sein. Bei der Prüfung von Anträgen auf Betriebsträgerschaften, davon geht sie aus, sollten wie seither auch Kriterien angelegt werden. Ihre Fraktion trage die Vorlage mit.

Ausgangspunkt bei der Bewertung der Vorlage sind für StR Kanzleiter (SPD) die Kindertagesstätten als Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Diese öffentliche Verantwortung müsse wahrgenommen werden. Als weitere Grundlage nennt er die Subsidiarität; es solle so bleiben, dass neben der Stadt die freien Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände) die Trägerschaften von Kindertagesstätten wahrnehmen.

Positiv zur Vorlage äußert sich StR Wölfle (90/GRÜNE). Er bezeichnet diese als Qualitätssprung gegenüber dem bisherigen Verfahren.

Zudem stimmt StR Palmer (FW) im Namen seiner Fraktion der Vorlage zu.

Die Anmerkung von StRin Ripsam, dass bei zukünftigen Entscheidungen weiterhin eine gewisse Flexibilität stattfinden muss, greift Herr Pfeifle auf. Von ihm wird angemerkt, mit der Vorlage seien die bestehenden Kriterien fortgeschrieben worden. Der Flexibilität sei z. B. auf der Seite 5 der Vorlage "Weitere Auswahlkriterien" Rechnung getragen. Dort werde deutlich, dass der Trägerpluralität sehr wohl Bedeutung zukomme. Letztlich würden alle Vorgänge dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Das Verfahren berge keinen Automatismus in sich, sondern der Gemeinderat sei in seinen Entscheidungen natürlich frei.

Indem er sich neben StRin Ripsam auch StR Wölfle zuwendet fährt Herr Pfeifle fort, die Stadt komme als Träger grundsätzlich infrage, wobei die Bewerberlage und die Trägerpluralität berücksichtigt würden. Genauso wenig wie er sich in einem Stadtteil ausschließlich städtische Einrichtungen wünscht, sieht er ausschließlich konfessionelle Einrichtungen in einem Stadtbezirk als nicht wünschenswert an.

StR Wölfle regt an, die Vergütungskriterien des in den Kindertagesstätten beschäftigten Personals zu definieren. Aus Sicht von Herrn Pfeifle gehört dieser Aspekt in der Richtlinienvorlage, welche derzeit überarbeitet wird, berücksichtigt. Aktuell erfolge eine Förderung nach Pauschalkosten pro Mitarbeiter. Zu überlegen wäre hier, wie eine Begrenzung nach unten stattfinden könne. Er sagt zu, dieses Thema mitzunehmen und in der genannten Vorlage einen Vorschlag zu unterbreiten. Gegen eine Tarifbindung wendet sich StRin Ripsam. Über einen Verwaltungsvorschlag, wie von Herrn Pfeifle angekündigt, könne aber zu gegebener Zeit gesprochen werden. Die von Herrn Pfeifle skizzierte Vorgehensweise begrüßt StR Wölfle. Nach Einschätzung von StR Kanzleiter sollte versucht werden, die Thematik Vergütung zu regulieren. Zwingende Vorgaben könnten wohl aber aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht getroffen werden.

Durch StR Kanzleiter wird unterstrichen, problematisch werde die Wahrnehmung bewertet, dass eine Trägervielfalt entstehe, bei der nicht gesichert sei, ob die erforderliche Qualität (Anforderungen an Kindertagesstätten und deren Träger) vorhanden sei. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer Grauzone bei der Seriosität. Daher sei ein Verfahren erforderlich, welches gewährleiste, dass die Stadt weiterhin als einer der großen Träger nicht nur als Ausfallbürge, sondern auch als Garant für die Vielfalt und die Neutralität in den Stadtbezirken angesehen werden könne. Sichergestellt gehöre zudem, dass die kirchlichen Träger/die Träger der freien Wohlfahrtsverbände ebenfalls ihren Part ausfüllten. Ob dafür das vorgesehene Interessenbekundungsverfahren geeignet sei, könne nur schwer nachvollzogen werden. Wünschenswert wäre, eine Übersicht darüber zu erhalten, wo derzeit welche Träger arbeiteten. Erforderlich seien Überlegungen zu einem Controlling, zu einer Qualitätssicherung und zu einem Verfahren für eine kontinuierliche Begleitung von Trägern. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wolle hier sich nicht auf den freien Markt verlassen. Entsprechende Grundlagen fehlten in der Vorlage. Diese sollten nachgeliefert werden und bis dahin könne die Vorlage durchaus zurückgestellt werden.

Dem entgegnet StR Wölfle, um Träger in Stuttgart zu werden, müsse man anerkannter Träger der Jugendhilfe sein. Die dafür durchgeführte Prüfung basiere auf Kriterien. Die Vorlage stelle eine Antwort auf die in der Vergangenheit berechtigte Kritik dar, dass die Trägerauswahl nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen sei. In der Regel, und dem pflichtet StR Ripsam mit Nachdruck bei, seien die Eltern die besten Qualitätsprüfer.

Zu bedenken gibt Herr Pfeifle, die Vorlage befasse sich lediglich mit Kindertagesstätten, die von der Landeshauptstadt zur Abdeckung eines öffentlichen Bedarfs erstellt würden. Für diese Einrichtungen sei in der Vorlage alles was gesetzlich möglich sei aufgenommen worden. Von daher könne die Vorlage kaum qualitativ verbessert werden. Hinzu komme, und auf die entsprechenden Verträge werde Bezug genommen, dass es Förderrichtlinien für die Förderung von Kindertagesstätten und einen Qualitätsentwicklungsvertrag mit Kindertagesstätten, beschlossen im letzten Jugendhilfeausschuss, gebe. Alle Träger, bestehende und neue, müssten diesen Qualitätsentwicklungsvertrag unterzeichnen. Des Weiteren stelle das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis aus. Dabei werde von dort nochmals eine Prüfung vorgenommen. Ein Controlling in Sachen Qualität etc. sei von Seiten des Jugendamtes nicht leistbar. Letztendlich müsse auf Signale aus dem Umfeld der Kindertagesstätten gehört werden (von Eltern etc.).

Grenzwertige Qualitätsaspekte, so StR Kanzleiter, könnten Eltern in der Regel nicht einschätzen. Da die Stadt öffentliche Gelder zur Förderung von Kindertagessstätten bereitstelle, sei ein Controlling, auch in qualitativer Hinsicht, erforderlich. Dieses habe die Stadt zu gewährleisten bzw. das Jugendamt müsse in die Lage versetzt werden, dieses durchzuführen. Ansonsten werde die Stadt ihrem Auftrag, in diesem zum Bildungssystem gehörenden Bereich eine Mindestqualität sicherzustellen, nicht gerecht. Er besteht auf einen Überblick auf die Trägerlandschaft und auf einen Einstieg in ein Controlling (Ausarbeitung und Vorlage eines Konzeptes). Wenn dazu ein Antrag erforderlich sei, werde dieser gestellt.

Die von StR Kanzleiter geforderte Übersicht sagt EBM Föll zu, obwohl er davon ausgeht, dass eine solche dem Gemeinderat bereits vorliegt. Bekanntlich seien die Themen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nicht neu. Zu Recht habe Herr Pfeifle auf das Qualitätsentwicklungsprogramm hingewiesen. StR Kanzleiter, so seine Annahme, gehe es eigentlich darum, dass neue Kindertageseinrichtungen am besten in der Betriebsträgerschaft der Stadt geführt werden sollten, da damit eine automatische Qualitätssicherung unterstellt werde. Die Vorlage sei eine konsequente Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips, eingeschränkt durch die am Ende eines Verfahrens stehende Entscheidung des Gemeinderates. Daher sei es ein nicht-förmliches Verfahren; bei einem förmlichen Verfahren müsste automatisch der Träger mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag erhalten. Durch eine Beschlussfassung des Gemeinderates werde dieses Verfahren transparent nach außen dargestellt.

Der vom Ersten Bürgermeister geäußerten Annahme widerspricht StR Kanzleiter vehement.

Zum Thema Controlling erinnert StRin Gröger (SPD) an die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Juni dieses Jahres. Dort habe sich dieses Fachgremium mit dieser Frage beschäftigt. Einvernehmlich habe dabei das Jugendamt den Auftrag erhalten, sich über ein Controlling Gedanken zu machen. Hintergrund sei die zunehmende Anzahl kleiner Träger und die Botschaft gewesen, dass der KVJS dazu offenbar aus personellen Gründen nicht in der Lage sei. Um große etablierte Träger sei es überhaupt nicht gegangen. Bei einem so einmütigen Beschluss erwartet die Stadträtin eine Antwort der Verwaltung in Form einer Vorlage bzw. eines Vorschlages an den Gemeinderat. Dies sieht EBM Föll als Selbstverständlichkeit an.


Zum Ende der Aussprache stellt StR Kanzleiter für die SPD-Gemeinderatsfraktion den Antrag, den Bericht nicht zustimmend zur Kenntnis sondern lediglich zur Kenntnis zu nehmen.


Hierzu stellt EBM Föll fest:

Der Antrag, das Wort zustimmend aus dem Beschlussantrag zu streichen, wird bei 4 Ja-Stimmen mehrheitlich durch den Verwaltungsausschuss abgelehnt.

Zum Beschlussantrag stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich wie beantragt.

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Protokoll10632007.pdf