Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 864/2008
Stuttgart,
11/24/2008



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Erhöhung des Schmutzwasserentgelts ab 1. Januar 2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.12.2008
03.12.2008
04.12.2008



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2009 auf 1,34 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.
2. Die Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zum 1. Januar 2009 ist eine Anhebung des Schmutzwasserentgelts um 3,9 % auf 1,34 EUR/m³ bezogenes Frischwasser erforderlich. Die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,65 EUR/m² Berechnungsfläche bleibt für 2009 unverändert.

Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin eine sehr gute Entsorgungsqualität bei einem sehr günstigen Preisniveau (vgl. Gebührenvergleich Anlage 6).

Folgende Aspekte sind in der Gebührenkalkulation berücksichtigt:

· Die in der Abwassergebührenkalkulation 2009 angesetzten Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 104,72 Mio. EUR (im ursprünglichen Wirtschaftsplan 2009 (GRDrs 826/2007) sind 103,85 Mio. EUR vorgesehen).
· Die Abwassergebührenkalkulation beinhaltet eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 24,60 Mio. EUR. Dies entspricht einem kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5,50 %. Dadurch ist im Jahresabschluss 2009 eine Zuführung zur Eigenkapitalrücklage in Höhe von 2,60 Mio. EUR vorgesehen, die zur Stärkung der betrieblichen Finanzstruktur des Eigenbetriebs dient.
· Der Frischwasserverbrauch in Stuttgart ist weiter rückläufig.
· Substanzerhalt und Sicherstellung der geltenden Umweltauflagen und der betrieblichen Standards erfordern in 2008 Investitionen in Höhe von 40,89 Mio. EUR und in 2009 Investitionen in Höhe von 41,19 Mio. EUR.
· Aus aktueller Sicht steht in 2009 keine Auflösung aus der allgemeinen Gebührenausgleichsrückstellung zur Verfügung.
· Für die Niederschlagswassergebühren können in 2009 aus der Gebührenausgleichsrückstellung für Niederschlagswasser 0,67 Mio. EUR gebührenstabilisierend zugeführt werden.
· Die Unterdeckung aus dem Jahr 2007 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung in Höhe ca. 1,68 Mio EUR wird in den Kalkulationen 2010 ff. berücksichtigt.

Insgesamt ergibt sich in 2009 ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 77,85 Mio. EUR. Dieser wird auf Basis eines aktuell fortgeschriebenen Gutachtens dem Schmutzwasser und dem Niederschlagswasser verursachungsgerecht anteilig zugerechnet.

Die bisher gesonderte Regelung über die Höhe des Schmutzwasserentgelts wurde in die Entgeltbestimmungen integriert. Damit erhöht sich für die Betroffenen die Übersichtlichkeit der geltenden Regelungen. Die gesonderte Regelung über die Höhe des Schmutzwasserentgelts entfällt daher ab 1. Januar 2009.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,34 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,65 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2009 kostendeckend sein.

Aufgrund der veränderten Kostenverteilung zwischen den Bereichen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie der aktuellen Bemessungsgrundlage der öffentlichen Flächen ergibt sich ein Straßenentwässerungsanteil in Höhe von 9,03 Mio. EUR für den städtischen Haushalt (Planansatz 7,72 Mio. EUR).


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Erfolgsplan 2009 (Anlage 2)
Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2009 (Anlage 3)
Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2009 (Anlage 4)
Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Anlage 5)
Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte 2008/2009 (Anlage 6)






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Vorlage8642008.pdf