Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 217/2003
Stuttgart,
03/21/2003



Haushaltssicherungskonzept 2002 – GRDrs 999/2002
Maßnahmen Nr. III.1 und III.2
- Anpassung der Personalausstattung für den Bereich Grundstücksverkehr
und Wohngeld an die Ausstattung vergleichbarer Großstädte
- Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung auf das Sozialamt und die
Bezirksämter




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
02.04.2003
09.04.2003



Beschlußantrag:

1. Der Streichung der Stellen 230 2000 150 (A 11), 230 2000 160 (A 11), 230 2000 236 (A 9 mD) und 230 2000 240 (Verg.Grp. VII BAT, zu 75%) in der Abteilung Grundstücksverkehr des Amts für Liegenschaften und Wohnen wird zugestimmt.

2. Der Streichung der Stelle 230 3000 520 (Lohngruppe 6, Ausbilder Stadtwald) zum Stellenplan 2004 wird zugestimmt.

3. Auf der Grundlage des GR-Beschlusses vom 24.07.2002 zur Einführung des BürgerServices “Soziale Dienstleistungen” wird die Übertragung der Wohngeldsachbearbeitung auf das Sozialamt und die Bezirksämter (BürgerService Soziale Dienstleistungen) bis spätestens 01.01.2004 vollzogen.

4. Der Leiter der Abteilung Wohngeld beim Amt für Liegenschaften und Wohnen ist auf die Stelle des Leiters der Abteilung Ausgleichs- und Versicherungsamt beim Sozialamt umzusetzen, sobald diese Stelle frei wird. Die Stelle des Leiters der Abteilung Wohngeld ist dann zum nächstmöglichen Stellenplan zu streichen.

5. Zum Ausgleich des Personalmehrbedarfs in der Wohngeldsachbearbeitung von 7,5 Stellen aufgrund steigender Fallzahlen infolge des Grundsicherungsgesetzes und der verschlechterten Wirtschaftslage werden

6. Der Anpassung des Raumprogramms für das Bürgerzentrum West (GR-Drs.Nr. 957/2000) an den zusätzlichen Raumbedarf für die Wohngeldsachbearbeitung wird zugestimmt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2002 im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Haushaltssicherung (GRDrs 999/2002) mehrere Zielbeschlüsse gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende April 2003 zu den gefassten Zielbeschlüssen jeweils eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.


Zu 1. und 2. Maßnahme Nr. III.1 Grundstücksverkehr

Die Abteilung Grundstücksverkehr des Amts für Liegenschaften und Wohnen verfügt unter Berücksichtigung der organisatorischen Änderungen auf Grund des OE-Prozesses über 33 Stellen. Von diesen sind auf Grund des OE-Prozesses je eine Sachbearbeiter- und eine Schreibkraftstelle zu streichen.

Der Zielbeschluss sieht vor, weitere sechs Stellen abzubauen. Der dem Zielbeschluss zugrunde liegende Städtevergleich berücksichtigt aber nur teilweise die zwischen den Städten stark unterschiedliche Zahl bestehender Erbbaurechtsverträge, deren laufende Verwaltung einen erheblichen Aufwand verursacht. Wegen dieses gegenüber den anderen Städten höheren Arbeitsaufwands können in der Abteilung Grundstücksverkehr statt sechs nur 3,75 Stellen (zwei Stellen für SachbearbeiterInnen , 0,75 Schreibkraftstelle und eine Stelle des vermessungstechnischen Dienstes) gestrichen werden.

Zum Ausgleich der im Grundstücksverkehr nicht möglichen Einsparungen kann die Stelle des zweiten Ausbilders im Stadtwald entfallen. Seit 2001 sind die Bewerberzahlen für diesen Ausbildungsberuf deutlich zurückgegangen. Außerdem hat die Stadt auf absehbare Zeit keinen Bedarf an ausgebildeten Forstwirten, da alle Waldarbeiterstellen mit jungen Mitarbeitern besetzt sind.

Der Stellenabbau im Grundstücksverkehr geht vom Status Quo aus. Sofern die reduzierte Personalkapazität für die Bewältigung größerer Grunderwerbungen und -verkäufe in den nächsten Jahren (Umsetzung einer erfolgreichen Olympiabewerbung, Erweiterung Berufsschulen, Erweiterung Konzernzentrale DaimlerChrysler, Verkauf Streubesitz SWSG, Neubau Daimler-Museum, Robert-Bosch-Halle, Bürgerzentren West und Vaihingen mit aufwändigen Teileigentumsverträgen, City-Prag / Alternativen zum Trump-Tower, Grundstücksgeschäfte zur Umsetzung der Wohnungsbauinitiative des Herrn Oberbürgermeisters) nicht ausreicht, wird die Verwaltung entsprechende Stellenschaffungen beantragen.

Zu 3. bis 5. Maßnahme Nr. III.2 Wohngeld

a) Optimierung und Dezentralisierung

Im Rahmen der “OE 23” (GRDrs 122/2002) wurde vereinbart, den Bereich Wohngeld separat zu untersuchen. Bei dieser Untersuchung wurde Mitte letzten Jahres anhand der Fallzahlen für das erste Halbjahr 2002 ermittelt, dass jede(r) der 27,5 SachbearbeiterInnen 630 Anträge jährlich bearbeitet. In der Hochrechnung von 17.400 Anträgen sind die Fallzahlensteigerungen Ende des 2. Halbjahr 2002 in Folge der Einführung der Grundsicherung noch nicht enthalten, vgl. Absatz b).

Ein Städtevergleich hat gezeigt, dass in anderen Städten deutlich mehr Anträge pro Sachbearbeiter/-in erledigt werden. Um dieses Bearbeitungsniveau zu erreichen, wurde der Abbau von 6 Stellen in der Sachbearbeitung vorgeschlagen Damit erhöht sich (bei unterstellten 17.400 Anträgen) die Fallzahl pro Sachbearbeiter/-in auf 810 Anträge.

Am 24.07.02 hat der Gemeinderat (Niederschrift 170) beschlossen, die Bearbeitung des Wohngelds im Rahmen des BürgerServices Soziale Leistungen in die Stadtbezirke zu dezentralisieren. Die Umsetzung der Dezentralisierung sieht vor:

· Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Wohngeld wird auf das Sozialamt übertragen.

· Die laufende Sachbearbeitung erfolgt im BürgerService Soziale Dienstleistungen bei den Bezirksämtern und den BürgerService-Zentren der Innenstadtbezirke.

· Diese vom Gemeinderat beschlossene Organisation des Wohngelds erfordert analog der Handhabung bei der Sozialhilfe, der Grundsicherung und den Rentenstellen die Wahrnehmung insbesondere folgender Aufgaben an zentraler Stelle im Sozialamt:
- Fachaufsicht, Richtlinienkompetenz
- Dienstaufsicht gegenüber den Sachbearbeiter/-innen in den Innenstadtbezirken,
- Bearbeitung der Widersprüche und sonstiger Rechtsangelegenheiten,
- Fachberatung bezüglich aller Mitarbeiter/-innen im Wohngeld,
- System- und Anwendungsbetreuung für das Fach-EDV-Verfahren,
- Mahn- und Beitreibungswesen
- Altaktei

· Der heutige Leiter der Abteilung Ausgleichs- und Versicherungsamt wird voraussichtlich zum Jahresende 2003 ausscheiden. Seine Aufgaben wird der jetzige Leiter der Abteilung Wohngeld beim Amt für Liegenschaften und Wohnen übernehmen, so dass dessen Stelle gestrichen werden kann.

Insgesamt können somit durch die Optimierung der Wohngeldsachbearbeitung und deren Dezentralisierung 7 Stellen (6 Stellen in der Wohngeldsachbearbeitung und 1 Abteilungsleiterstelle) abgebaut werden, was so auch im Haushaltssicherungskonzept 2002 (GRDrs 999/2002) enthalten ist.

Die Abteilung Wohngeld hat heute - ohne Abteilungsleitung - 33 Stellen. Davon sind sechs Stellen zu streichen. Von den verbleibenden 27 Stellen werden 5,5 Stellen für die oben beschriebenen Aufgaben der “Zentrale Wohngeld” benötigt, so dass für die Wohngeldsachbearbeitung in den Bezirksämtern und den BürgerService-Zentren der Innenstadt 21,5 Stellen zur Verfügung stehen.

Damit die SachbearbeiterInnen die um rd. 30 % höhere Anzahl an Fällen erledigen können, sind größere Änderungen im Ablauf und der Wahrnehmung der Aufgaben notwendig. Diese lassen sich erst nach erfolgter Dezentralisierung umsetzen. Dies bedeutet, dass bis Anfang 2004 bei der Bearbeitung vom heutigen Niveau ausgegangen werden muss. Erst danach ist sukzessive eine Fallzahlenerhöhung möglich.


b) Zunahme der Wohngeldanträge

Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass die o.g. Annahmen durch die verschlechterte Konjunktur und die Zunahme der Anträge durch die Grundsicherung deutlich übertroffen wurden:

· Frühere Sozialhilfeempfänger, die jetzt Grundsicherungsleistungen erhalten, müssen Wohngeld besonders beantragen, während sie es bisher pauschaliert mit der Sozialhilfe ausbezahlt bekamen. Deshalb steigt die Zahl der Anträge der Wohngeldstelle erheblich, ohne dass beim Sozialamt ein entsprechender Arbeitsrückgang eintritt.

· Spürbar ist seit dem zweiten Halbjahr 2002 auch die verschlechterte Arbeitsmarktsituation, wodurch die Wohngeldstelle in 2003 ebenfalls eine erhebliche Zahl zusätzlicher Anträge zu bearbeiten haben wird

Legt man die Zahlen der letzten 3 Monate zu Grunde (vorher sind die Folgen der Grundsicherung noch nicht enthalten) so muss für das Jahr 2003 von ca. 23.000 Anträgen ausgegangen werden:




Größere Ausfallzeiten durch Fluktuation und Langzeiterkrankungen sowie die o.g. Antragszunahme haben bis heute zu einem Bearbeitungsrückstand von mehr als 4 Monaten geführt:




Die höheren Antragszahlen führen zu einem Personalmehrbedarf, sofern sich der Trend der letzten 3 Monate bestätigen wird:

Anträge
Fallzahlen je SB
Zahl SB
2002
17.400
630
27,5
2003
- nach Optimierung (Streichung 6 Stellen)
- ohne Zunahme der Wohngeldanträge
17.400
810
21,5
2003
- nach Optimierung
- mit Zunahme der Wohngeldanträge
23.000
810
28
(abgerundet)


Bei dem erhöhten Fallzahlen-Schlüssel von 810 Fällen je Vollzeitkraft ergibt sich dadurch ein Mehrbedarf von 6,5 Stellen für SachbearbeiterInnen (beim bisherigen Schlüssel von 630 Fällen/Vollzeitkraft wären dies 8,5 Stellen). Entsprechend der Zunahme der Wohngeldanträge werden sich erfahrungsgemäß auch die Zahl der Widersprüche und der Mahn- und Beitreibungsfälle erhöhen. Hierfür wird in der “Zentrale” eine weitere Stelle benötigt. Insgesamt besteht somit ein Bedarf von 7,5 zusätzlichen Stellen.

Dieser Personalmehrbedarf hat zur Folge, dass die im Haushaltssicherungskonzept 2002 vorgesehene Streichung von 6 Stellen nicht realisiert werden kann und darüberhinaus 1,5 Stellen zusätzlich geschaffen werden müssen. Der Bedarf für die benötigten Stellen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2004 aufgrund der dann vorliegenden Antragszahlen und Bearbeitungsrückstände konkretisiert. Die Verwaltung wird die Entwicklung der Antragszahlen beobachten und dem Reform- und Strukturausschuss regelmäßig über die Konsequenzen für die Personalausstattung in der Wohngeldsachbearbeitung berichten.

Wie oben ausgeführt, lassen sich die Ablaufoptimierungen und die daraus resultierende Erhöhung der zu bearbeitenden Anträge je SachbearbeiterIn erst nach der Dezentralisierung umsetzen. Der Personalmehrbedarf aufgrund der steigenden Fallzahlen und zum Abbau der Bearbeitungsrückstände ist aber schon in 2003 gegeben. Deshalb sollen

· zwei Stellen des Amts für Liegenschaften und Wohnen, die auf Grund des OE-Prozes-ses im Stellenplan 2004 zu streichen sind, befristet bis 31.12.2004 für die Wohngeldsachbearbeitung verwendet werden, · vier Stellen für Hilfskräfte (Stellen in Verg.Grp. VII BAT für Aktei, Antragserfassung, Information) langfristig in Sachbearbeiterstellen umgewandelt werden, was aber erst nach vollständig umgesetzter Dezentralisierung und Ablaufoptimierung zum 31.12.2004 möglich ist. Diese vier Stellen sind deshalb vorübergehend mit geeigneten MitarbeiterInnen der Stadt, deren Stellen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2002 wegfallen, zu besetzen. Von den vier im Grundstücksverkehr abzubauenden Stellen kann hierfür eine Stelle verwendet werden; für zwei weitere Stellen bieten sich ggf. kurzfristig Umsetzungsmöglichkeiten amtsintern und zu einem anderen Amt. Deshalb müssten noch drei Stellen durch Umsetzungsfälle anderer Ämter besetzt werden.

Die überplanmäßig bereitgestellte Unterstützung ist bis Ende 2004 zurückzuführen, die MitarbeiterInnen sind im Rahmen der Fluktuation auf Planstellen umzusetzen.

Selbst wenn die zusätzlichen SachbearbeiterInnen kurzfristig zur Verfügung stehen, können die Bearbeitungsrückstände aufgrund der hohen Fallzahlen nur langsam abgebaut werden. Die aufgezeigten zusätzlichen Stellen müssen zeitnah besetzt werden.

Bearbeitungsrückstände beim Wohngeld, dessen Aufwendungen Bund und Land tragen, führen unmittelbar zu finanziellen Nachteilen für die Stadt. Der Wohngeldanspruch muss zunächst aus Sozialhilfemitteln, die von der Stadt aufzubringen sind, überbrückt werden. Erst nach Erteilung des Wohngeldbescheides erhält die Stadt diese Aufwendungen aus Bundes- und Landesmitteln zurück. Neben dem Zinsverlust entsteht bei der Wohngeldstelle und beim Sozialamt ein erheblicher Arbeitsaufwand zur Bearbeitung dieser Erstattungen.


Zu 6. Raumprogramm Bürgerzentrum West

Das Raumprogramm des Bürgerzentrums West wurde am 26.04.2001 und somit vor dem Beschluss über die Dezentralisierung des Wohngelds beschlossen. Es berücksichtigt deshalb nicht den Raumbedarf für die Mitarbeiter in der Wohngeldsachbearbeitung. Auf das Bürgerzentrum West entfallen hierfür 2,5 Stellen. Das federführende Referat A wird die Details in einer besonderen Vorlage den zuständigen Ausschüssen zur Beschlussfassung unterbreiten.

Beteiligte Stellen

Referate SJG, A, F

Der Personalrat des Amts für Liegenschaften und Wohnen und der Gesamtpersonalrat Verwaltung (bezüglich Dezentralisierung Wohngeld) wurden im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über die geplanten Maßnahmen rechtzeitig informiert.





Dr. Blessing
Bürgermeister