- zum Stellenplan 2004 1,5 Angestelltenstellen der Verg.Grp. V c BAT zur Schaffung beantragt; im Rahmen der Stellenplanberatungen wird der aktuelle Bedarf anhand der Antragszahlen konkretisiert,
- die Stellen 230 7000 300, 230 700 310, 230 7000 320 (50%), 230 7000 330 und 230 5000 220 (50%) - jeweils Verg.Grp. VII BAT - in Stellen für SachbearbeiterInnen in Verg.Grp. V c BAT umgewandelt,
- befristet bis 31.12.2004 4 Angestellte der Verg.Grp. Vc BAT, deren Stellen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts überplanmäßig zur Verfügung gestellt,
- befristet bis 31.12.2004 die Stellen 230 4000 040 (Verg.Grp. VI b BAT) und 230 5020 130 (Verg.Grp. V c BAT), die durch den OE-Prozess beim Amt für Liegenschaften und Wohnen zu streichen sind, als Stellen für SachbearbeiterInnen in Verg.Grp. V c BAT verwendet.
Die Abteilung Grundstücksverkehr des Amts für Liegenschaften und Wohnen verfügt unter Berücksichtigung der organisatorischen Änderungen auf Grund des OE-Prozesses über 33 Stellen. Von diesen sind auf Grund des OE-Prozesses je eine Sachbearbeiter- und eine Schreibkraftstelle zu streichen. Der Zielbeschluss sieht vor, weitere sechs Stellen abzubauen. Der dem Zielbeschluss zugrunde liegende Städtevergleich berücksichtigt aber nur teilweise die zwischen den Städten stark unterschiedliche Zahl bestehender Erbbaurechtsverträge, deren laufende Verwaltung einen erheblichen Aufwand verursacht. Wegen dieses gegenüber den anderen Städten höheren Arbeitsaufwands können in der Abteilung Grundstücksverkehr statt sechs nur 3,75 Stellen (zwei Stellen für SachbearbeiterInnen , 0,75 Schreibkraftstelle und eine Stelle des vermessungstechnischen Dienstes) gestrichen werden. Zum Ausgleich der im Grundstücksverkehr nicht möglichen Einsparungen kann die Stelle des zweiten Ausbilders im Stadtwald entfallen. Seit 2001 sind die Bewerberzahlen für diesen Ausbildungsberuf deutlich zurückgegangen. Außerdem hat die Stadt auf absehbare Zeit keinen Bedarf an ausgebildeten Forstwirten, da alle Waldarbeiterstellen mit jungen Mitarbeitern besetzt sind. Der Stellenabbau im Grundstücksverkehr geht vom Status Quo aus. Sofern die reduzierte Personalkapazität für die Bewältigung größerer Grunderwerbungen und -verkäufe in den nächsten Jahren (Umsetzung einer erfolgreichen Olympiabewerbung, Erweiterung Berufsschulen, Erweiterung Konzernzentrale DaimlerChrysler, Verkauf Streubesitz SWSG, Neubau Daimler-Museum, Robert-Bosch-Halle, Bürgerzentren West und Vaihingen mit aufwändigen Teileigentumsverträgen, City-Prag / Alternativen zum Trump-Tower, Grundstücksgeschäfte zur Umsetzung der Wohnungsbauinitiative des Herrn Oberbürgermeisters) nicht ausreicht, wird die Verwaltung entsprechende Stellenschaffungen beantragen.
Zu 3. bis 5. Maßnahme Nr. III.2 Wohngeld
a) Optimierung und Dezentralisierung Im Rahmen der “OE 23” (GRDrs 122/2002) wurde vereinbart, den Bereich Wohngeld separat zu untersuchen. Bei dieser Untersuchung wurde Mitte letzten Jahres anhand der Fallzahlen für das erste Halbjahr 2002 ermittelt, dass jede(r) der 27,5 SachbearbeiterInnen 630 Anträge jährlich bearbeitet. In der Hochrechnung von 17.400 Anträgen sind die Fallzahlensteigerungen Ende des 2. Halbjahr 2002 in Folge der Einführung der Grundsicherung noch nicht enthalten, vgl. Absatz b). Ein Städtevergleich hat gezeigt, dass in anderen Städten deutlich mehr Anträge pro Sachbearbeiter/-in erledigt werden. Um dieses Bearbeitungsniveau zu erreichen, wurde der Abbau von 6 Stellen in der Sachbearbeitung vorgeschlagen Damit erhöht sich (bei unterstellten 17.400 Anträgen) die Fallzahl pro Sachbearbeiter/-in auf 810 Anträge. Am 24.07.02 hat der Gemeinderat (Niederschrift 170) beschlossen, die Bearbeitung des Wohngelds im Rahmen des BürgerServices Soziale Leistungen in die Stadtbezirke zu dezentralisieren. Die Umsetzung der Dezentralisierung sieht vor: · Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Wohngeld wird auf das Sozialamt übertragen. · Die laufende Sachbearbeitung erfolgt im BürgerService Soziale Dienstleistungen bei den Bezirksämtern und den BürgerService-Zentren der Innenstadtbezirke. · Diese vom Gemeinderat beschlossene Organisation des Wohngelds erfordert analog der Handhabung bei der Sozialhilfe, der Grundsicherung und den Rentenstellen die Wahrnehmung insbesondere folgender Aufgaben an zentraler Stelle im Sozialamt: - Fachaufsicht, Richtlinienkompetenz - Dienstaufsicht gegenüber den Sachbearbeiter/-innen in den Innenstadtbezirken, - Bearbeitung der Widersprüche und sonstiger Rechtsangelegenheiten, - Fachberatung bezüglich aller Mitarbeiter/-innen im Wohngeld, - System- und Anwendungsbetreuung für das Fach-EDV-Verfahren, - Mahn- und Beitreibungswesen - Altaktei