Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz:
USO 1001-01
GRDrs
744/2003
Stuttgart,
10/08/2003
Pilotprojekt "Bürgerservice Veranstaltungen"
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
öffentlich
22.10.2003
Beschlußantrag:
Vom Bericht der Verwaltung über die seit Juli 2002 gewonnenen Erfahrungen beim Aufbau und bei der Durchführung des Pilotprojektes "Bürgerservice Veranstaltungen" wird Kenntnis genommen.
Die Fortsetzung des Projektes als Dauereinrichtung wird befürwortet.
Der Verlängerung der Umsetzung einer Mitarbeiterin des Stadtmessungsamtes auf einer künftig zu streichenden Stelle bis zum 31.10.2004 wird zugestimmt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1.
Grundlage für das Pilotprojekt war die GRDr. Nr. 329/2002 mit dem Titel "Neues Managementmodell für Veranstaltungsgenehmigungen" mit dem Ziel: Einrichtung eines
"Bürgerservice Veranstaltungen"
zur effizienten Unterstützung des Antragsverfahrens für die Genehmigung von ehrenamtlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Straßengrund.
Das Vorhaben war als ein einjähriges Pilotprojekt ausgelegt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist eine freigesetzte Mitarbeiterin des Stadtmessungsamtes (mit Planstelle) formell zum Amt für öffentliche Ordnung umgesetzt worden. Die Umsetzung endet zum 31.10.2003.
Über die Erfahrungen mit der "Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine" berichtet das Hauptamt federführend.
2.
Die Projektdurchführung "Bürgerservice Veranstaltungen" wurde im Juli 2002 begonnen und umfasste folgende Entwicklungsstufen:
1. Stufe: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für ehrenamtlich tätige Antragsteller
Diese Stelle wurde eingerichtet und ist inzwischen unter der zentralen Telefonnummer 216-1530 erreichbar und mit ca. 80 Erstanfragen, davon ca. 2 Anfragen Ehrenamtlicher pro Woche, gut frequentiert.
Parallel dazu wurde der Leitfaden für die "Organisation von Veranstaltungen" über das Was und Wo geschaffen und weit gestreut. Nunmehr fertig gestellt wurde das Loseblattwerk "Hinweise und Erläuterungen zur Antragstellung für Veranstaltungen von Vereinen", das das Wie für den ehrenamtlichen Organisator enthält.
2. Stufe: Zentrale Antragsbearbeitung für Ehrenamtliche innerhalb des Amts für öffentliche Ordnung, sog. "standardisiertes Erlaubnisverfahren"
Nach entsprechenden Vorbereitungen konnte dieses Verfahren, das straßenrechtliche, straßenverkehrsrechtliche, polizeirechtliche, gaststättenrechtliche und lebensmittelrechtliche Einzelerlaubnisse in einer Genehmigung umfassen soll, ab Februar 2003 getestet werden. Bei kleineren und überschaubaren Veranstaltungen hat sich die Verfahrensweise bewährt.
Größere Veranstaltungen sind zu komplex, um einen Veranstaltungsbescheid "aus einer Hand" zeitgerecht erstellen zu können. So fallen Organisationsentscheidungen z.B. für die Inanspruchnahme von Straßenplatz und die Verwendung von Zelten, Bühnen u. ä. oft zeitlich auseinander oder der ehrenamtliche Veranstalter ist aus sachlich nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, für die Abgabe von Speisen oder Getränken als Verantwortlicher zu zeichnen. Damit entstehen auf Veranstalterseite i.d.R. mehrere selbständige Genehmigungsinhaber. Um auch Veranstaltungen rechtzeitig gelingen zu lassen, sind oft von der Zentralstelle die Beteiligten unmittelbar an die Sachbearbeiter der einzelnen Fachbereiche zu verweisen. Dies hat sich zur Verfahrensbeschleunigung sehr bewährt.
Bei komplexen Veranstaltungen wird auch ein "Koordinierungskreis Veranstaltungen" unter Vorsitz des Amts für öffentliche Ordnung einberufen. Die personelle Zusammensetzung ergibt sich je nach vorliegendem Veranstaltungstyp.
3. Stufe: Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zum Datentransfer zwischen den Fachämtern und den Beteiligten auf Veranstalterseite
Problem aller Datentransfers sind die Schnittstellen der von den Beteiligten am Veranstaltungsmanagement verwendeten Datenendgeräte und die Formate der zu übermittelnden Dokumente. So können keine maßstabsgerechten Pläne zwischen den Beteiligten elektronisch ausgetauscht werden. Auch elektronisch an die Stadt übersandte Dokomente sind zum Lesen oft nicht zu öffnen. Das Amt für öffentliche Ordnung bemüht sich, im Rahmen der Finanzen innerhalb der Stadtverwaltung weitere technische Verbesserungen im Sinne der Projektierung "E-Gouvernement" anzustreben. Dies wird nicht von heute auf morgen möglich sein.
Dass über Internet die entsprechenden Informationen zur Veranstaltungsgenehmigung einschließlich der Antragsformulare zur Verfügung stehen, ist inzwischen Standard.
3.
Nachdem der eingeschlagene Verfahrensweg von den ehrenamtlichen Vereinsorganisatoren sehr begrüßt wird, sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung das Projekt auf Dauer fortgesetzt werden Dazu ist der weitere Ausbau des "Bürgerservice Veranstaltungen" erforderlich (s. Anlage 2). Um dies bewerkstelligen zu können, bedarf es bis zum 31.10.2004 der weiteren Verwendung der Planstelle des Stadtmessungsamtes (siehe Beschlussantrag Nr. 3). Im Herbst 2004 kann entschieden werden, ob das weiterentwickelte Verfahren mit den beim Amt für öffentliche Ordnung vorhandenen 3 Beamtenstellen betrieben werden kann.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für eine weitgehende elektronische Unterstützung des Verfahrensablaufs können aufgrund der Komplexität derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Beteiligte Stellen
Referat AK, Referat WFB, Referat St
Vorliegende Anträge/Anfragen
Gemeinderatsantrag Nr. 180/2003
In Vertretung
Matthias Hahn
Anlagen
Ausführliche Begründung
Optimierungsmaßnahmen
Statistische Erkenntnisse
Anlage 1 zu GRDrs 744/2003
Ausführliche Begründung:
Zu den Beschlussanträgen Nr. 1 und 2:
1. Die Verfahrensumsetzung “Bürgerservice Veranstaltungen”
1.1 Grundlage war die Gemeinderatsdrucksache Nr. 329/2002 mit dem Titel “Neues Managementmodell für Veranstaltungsgenehmigungen” mit dem Ziel:
Einrichtung eines “
Bürgerservice Veranstaltungen”
zur effizienten Unterstützung des Antragsverfahrens für die Genehmigung von ehrenamtlichen Veranstaltungen.
Der “Bürgerservice Veranstaltungen” bezieht sich nur auf Veranstaltungen
im öffentlichen Verkehrsraum
, nicht auf Privatflächen, wie vereinseigene Sportgelände oder städtische Liegenschaften.
Dieses Vorhaben war ein einjähriges Pilotprojekt, zu deren Bewältigung eine freigesetzte Mitarbeiterin des Stadtmessungsamtes (mit Planstelle) vorübergehend bis zum 31.10.2003 zum Amt für öffentliche Ordnung umgesetzt wurde.
1.2 Parallel zum “Bürgerservice Veranstaltungen” ist im November 2002 die “Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine” beschlossen worden (Gemeinderatsdrucksache Nr. 931/2002,), die bei der Genehmigungspraxis von ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen vom Amt für öffentliche Ordnung mit berücksichtigt werden muss. Über die Erfahrungen mit der Satzung berichtet das Hauptamt federführend.
1.3 Die Projektdurchführung wurde im Juli 2002 begonnen und umfasste folgende Entwicklungsstufen:
1. Stufe: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für ehrenamtlich tätige Antragsteller
Diese Stelle ist eingerichtet und unter der zentralen Telefonnummer 216-1530 ständig erreichbar.
Parallel dazu wurde der Leitfaden für die “Organisation von Veranstaltungen” über das Was und Wo geschaffen und weit gestreut. Nunmehr fertig gestellt ist das Loseblattwerk “Hinweise und Erläuterungen zur Antragstellung für Veranstaltungen von Vereinen”, das das Wie für den ehrenamtlichen Organisator enthält. Dieses Werk wird derzeit verteilt.
Das Projekt “Bürgerservice Veranstaltungen” wurde auf einer Veranstaltung am 8.4.2002 ehrenamtlichen Organisatoren vorgestellt.
2. Stufe: Zentrale Antragsbearbeitung für Ehrenamtliche innerhalb des Amts für öffentlich Ordnung im sog. “standardisierten Erlaubnisverfahren”
Je nach Größenordnung und Gestaltung einer Veranstaltung sind i.d.R. zu berücksichtigen:
-
Straßenverkehrsrecht (Sperrungen, Haltverbote etc.)
-
Straßenrecht (Sondernutzungen verschiedenster Art)
-
Gaststätten- und Lebensmittelrecht (Abgabe von Speisen und Getränken, Lebensmittelygiene etc.)
-
Sammlungsgesetz (Sammlungen, Lotterie, Tombola)
-
Sonn- und Feiertagsbestimmungen (z.B. Schutz kirchlicher Veranstaltungen)
-
Baurecht (“fliegende Bauten”, wie Stände, Zelte, Fahrgeschäfte, Bühnen) und damit zusammen hängender Brandschutz
-
Polizei- und Luftverkehrsrecht (Sanitäts-, Ordnungsdienste, Ballonstarts, Feuerwerke, Lärmschutz u.w.)
-
Veterinärwesen (Tierschauen, Veranstaltungen).
Im Wesentlichen sind diese Aufgaben im Amt für öffentliche Ordnung und im Baurechtsamt konzentriert. Diese Aufgaben haben ein allgemeines Anwendungsspektrum und sind nur in geringem Teil auf Veranstaltungen bezogen.
Ziel der 2. Stufe war und ist es noch immer, möglichst viele Einzelerlaubnisse auf eine Gesamtgenehmigung zu konzentrieren.
Nach entsprechenden Vorbereitungen konnte dieses Verfahren einer Gesamtgenehmigung ab Februar 2003 in geeigneten Fällen getestet werden.
Darüber hinaus wurde bei komplexen Veranstaltungen auch ein “Koordinierungskreis Veranstaltungen” einberufen (z.B. “Lange Kulturnacht Ost”). Die personelle Zusammensetzung ergab sich je nach vorliegendem Veranstaltungstyp.
3. Stufe: Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zum Datentransfer zwischen den Fachämtern (-stellen) und den Beteiligten auf Veranstalterseite
Nach Vollzug der Stufe 2 war geplant, über das Amt für öffentliche Ordnung hinaus weitere städtische Ämter und Stellen unter optimaler Nutzung elektronischen Datentransfers in eine zentrale Antragsbearbeitung verstärkt einzubeziehen. Bereits im Anfangsstadium des Projektes zeigte sich, dass die unterschiedlichen EDV-Systeme der Beteiligten sowohl zwischen den Ämtern als auch mit den Veranstaltern zu kommunikativen Schwierigkeiten führten. Eine Verbesserung der elektronischen Kommunikation sollte weiterhin das Ziel bleiben und im Rahmen der Projektierung "E-Gouverment" und den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten fortgeschrieben werden.
2. Bisherige Erfahrungen mit dem “Bürgerservice Veranstaltungen”:
Zur 1. Stufe: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für ehrenamtlich tätige Antragsteller
Die zentrale Anlaufstelle des “Bürgerservice Veranstaltungen” wurde anfangs nur schleppend in Anspruch genommen. Erst seit Dezember 2002 steigerte sich die Zahl der Anfragen und Beratungen, die heute ca. 80 mal die Woche in Anspruch genommen werden. Nach derzeitigem Stand erfolgen allerdings pro Woche von ehrenamtlichen Veranstaltern durchschnittlich nur 2 Anfragen. Die restlichen Anfragen entstammen vom am öffentlichen Straßenraum Interessierten, die im Wesentlichen für ihre mehr oder weniger gewerblich motivierten Aktivitäten Straßenraum belegen wollen.
Diese zentrale Auskunftsstelle hat sich als eine erste Orientierung für die ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Veranstaltungsorganisatoren entwickelt. Aufgrund des offensichtlichen Beratungsbedarfs zu allen Fragen einer Straßennutzung soll diese Auskunftsstelle beibehalten werden.
Zur 2. Stufe: Zentrale Antragsbearbeitung für Ehrenamtliche innerhalb des Amts für öffentliche Ordnung im sog. “standardisierten Erlaubnisverfahren”
Eine Antragsbearbeitung “aus einer Hand”, die zeitgleich unterschiedliche Regelungstatbestände, z.B. aus dem Straßen-, Verkehrs- und Gaststättenrecht (Gestattungen) enthält, ist möglich und hat sich bei einfach gestalteten Vereinsfesten, wie Hocketsen mit Bewirtung und Verkaufsstand, ggf. mit Musikdarbietungen, bewährt.
Bei ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen größeren Umfangs stößt die ganzheitliche Bearbeitung und die Erstellung einer Gesamterlaubnis mit unterschiedlichsten Erlaubnistatbeständen “aus einer Hand” an ihre Grenzen. Dies liegt daran, dass in der Praxis die
rechtlichen Verantwortlichkeiten
innerhalb einer Gesamtveranstaltung sich auf verschiedene Personen verteilen. Auch fallen die Entscheidungen zu einzelnen Fachbereichen aufgrund unterschiedlicher oder sich ändernder Veranstaltungsplanungen
zeitlich
auseinander.
An Veranstaltungstypen, die von ehrenamtlichen Organisatoren initiiert werden, sind festzustellen gewesen (siehe Anlage 3, Tabelle 4)
1. Vereinshocketse
2. “Ehrenamtliche Basare” ohne gewerblichen Verkauf
3. Veranstaltungen, kombiniert mit Warenwerbung, -verkauf, Leistungsschauen
4. Großveranstaltungen, wie “Lange Kulturnacht Ost” oder “Bohnenviertelfest” etc.
5. Sportveranstaltungen (hauptsächlich Radrennen, Volksläufe und in der Sommerzeit donnerstags Inline-Skater-Veranstaltung)
Die Erfahrungen zeigen, dass es nicht nur den “reinen” ehrenamtlichen Veranstalter gibt, der mit seinen Vereinsmitgliedern organisiert, bewirtet und ein Fest gesamtverantwortlich gestaltet. Daneben mischen sich die Formen wie “ehrenamtlicher Veranstalter” und “gewerblich Ausführende” (z.B. Metzger, Gaststätteninhaber, Flohmarktverkäufer u.ä.) sowie “amtliche Antragsteller” und/oder “ehrenamtliche” bzw. “gewerbliche Helfer” (Bezirksamt, Verein, Gewerbetreibende). Zunehmend ist auch festzustellen, dass zur Finanzierung ehrenamtlicher Veranstaltungen die Organisatoren mit Gewerbetreibenden in starkem Maße unter dem Dach eines gemeinsamen Festes kooperieren, wobei die Beteiligten für sich verantwortlich bleiben. Oft wird von ehrenamtlich tätigen Veranstaltern verkannt, dass bei der Durchführung von Festen u.ä. der Verantwortliche bei Verstößen gegen Betriebsvorschriften, z.B. bei der Abgabe von Speisen und Getränken, auch mit möglichen ordnungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Bereits im Vorfeld bedarf es hier häufig der intensiven Beratung durch fachlich besonders geschulte Mitarbeiter.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Konstituierung eines ämterübergreifenden “Koordinierungskreises Veranstaltungen” mit benannten Personen als Dauereinrichtung nicht notwendig ist. Geprüft wird lediglich, ob ein solcher amtsinterner Arbeitskreis des Amts für öffentliche Ordnung zur Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.
Zur 3. Stufe: Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zum Datentransfer zwischen den Fachämtern (-stellen) und den Beteiligten auf Veranstalterseite
Problem aller Datentransfers sind die Schnittstellen der von den Beteiligten verwendeten Datenendgeräte und die Formate der zu übermittelnden Dokumente. So sind z.B. die Softwareanpassungen im Amt für öffentliche Ordnung bezüglich der Gebührenerstellung für einen Gesamtbescheid aus rechtlichen und verfahrenstechnischen Gründen notwendig, für die zurzeit keine Mittel vorhanden sind. Auch verwenden z.B. die technischen Ämter, wie Tiefbauamt, Stadtmessungsamt oder Baurechtsamt technische Software (CAD-System), für die die zentrale Anlaufstelle des “Bürgerservice Veranstaltungen” keine technische Entsprechung und damit keinen Zugriff z.B. auf für das Verfahren notwendige Baupläne etc. hat. Die Ämter bemühen sich, hilfsweise über das SIAS-System brauchbare Ergänzungen z.B. für Feuergassen etc. zu hinterlegen, auf die der “Bürgerservice Veranstaltungen” Zugriff nehmen kann. Schwierigkeiten ergeben sich auch für die Übermittlung von grafisch gestalteten Dokumenten seitens der Veranstalter, die im städtischen Netz nicht immer “geöffnet” und damit gelesen werden können. Das Amt für öffentliche Ordnung bemüht sich, im Rahmen der Finanzen innerhalb der Stadtverwaltung weitere technische Verbesserungen im Sinne der Projektierung “E-Gouverment” anzustreben. Dies wird nicht von heute auf morgen möglich sein.
Dass über Internet die entsprechenden Informationen zur Veranstaltungsgenehmigung einschließlich der Antragsformulare zur Verfügung stehen, ist inzwischen Standard.
3. Ausblick:
Die Schaffung des “Bürgerservice Veranstaltungen” hat gezeigt, dass gerade die städtischen Vereine und deren gewerblichen Helfer durch langjährige Übung mit Mitarbeitern und den Stellen der Stadtverwaltung in unterschiedlicher Weise verbunden sind und eine Änderung der Gewohnheiten bei allen Beteiligten einen langwierigen Prozess darstellt. Neben überwiegend positiven Stimmen, insbesondere zur Einrichtung einer zentralen Auskunftsstelle, ist auch einzelne Kritik bekannt geworden, die gerade aus dem Versuch der Verfahrensumstellung resultierte.
Durch die Regelung in der Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte hat in allen Fällen von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum eine Beteiligung der Bezirksbeiräte zu erfolgen. Hinzu kommt die Beurteilung der Förderungsfähigkeit, zu der die Bezirksämter ebenfalls eine Stellungnahme abgeben mussten. Haben sich gegenüber der Einschätzung des Bezirksamtes und dem Fachamt Abweichungen ergeben, musste das Haupt- und Personalamt im Rahmen der bestehenden Förderungssatzung entscheiden. Durch die Zunahme der Veranstaltungsfallzahlen und die beschriebenen notwendigen organisatorischen Abläufe haben sich bei den Bezirksämtern durch die Einrichtung des “Bürgerservice Veranstaltungen” keine personellen Einsparungen ergeben können.
Die in den einzelnen Fachbereichen vorhandenen Aufgabenstellungen gehen weit über den Bereich von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum hinaus. Die vom "Bürgerservice Veranstaltungen" einzuholenden Stellungnahmen in den einzelnen Fachbereichen bringen dort daher ebenfalls keine Personaleinsparungen. Im Gegenteil, durch die Fallzahlensteigerung bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum hat eine weitere Belastung stattgefunden. Eine Einsparung ergibt sich in der Regel nur beim zeitlichen Aufwand für den Bürger/Ehrenamtlichen durch die Einrichtung der zentralen Anlaufstelle mit dem "Bürgerservice Veranstaltungen".
Als Beispiel zum Bezugsjahr 2000 wurden von der Gaststättenbehörde insgesamt 2.216 Gestattungen zur vorübergehenden Abgabe von Speisen und Getränken erteilt, denen 300 Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum gegenüber standen, die aber nicht alle einer Gestattung bedurften. Ähnliche Verhältniszahlen ergeben sich in den Fachbereichen Brandschutz und Bautechnik.
Die Schaffung einer neuen Organisationseinheit nach dem "Frankfurter Modell" wird zurzeit nicht befürwortet. Nach diesem Modell sind die einzelnen Fachbereiche organisatorisch und personell in eine Einheit mit 11 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zusammengefasst, wobei 6 Stellen hiervon speziell für die Koordinierungs- und Beratungsaufgaben neu geschaffen wurden. Auch können in Frankfurt die dortigen Mitarbeiter auf ein zentrales System von Veranstaltungsorten in Gebäuden zugreifen und kurzfristig im öffentlichen Straßenraum beantragte und abzulehnende Veranstaltungen darauf verweisen. Das Stuttgarter Pilotprojekt "Bürgerservice Veranstaltungen" zielt im Gegensatz dazu auf einen anderen Personenkreis (ehrenamtliche, gemeinnützige Vereine) und beschränkt sich auf das Management im öffentlichen Straßenverkehrsraum. Das Frankfurter Modell auf Stuttgarter Verhältnisse zu übertragen, wäre der hiesigen Situation nicht angemessen und wird daher auch nicht weiter verfolgt.
Anlage 2 zu GRDrs 744/2003
Zum Beschlussantrag Nr. 3:
Optimierungsmaßnahmen und personeller Einsatz
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hält es die Verwaltung für wünschenswert, folgende Verfahrensfortschreibungen durchzuführen:
1. Im Genehmigungsverfahren
1.1 Abstimmung von festgelegten Standards innerhalb des Amtes, um bei Überschneidung von mehreren Zuständigkeiten “klare und einfache” Fälle schnell und zeitnah für den Veranstalter zu entscheiden.
1.2 Ausdehnung der Informationsberatung auf alle Veranstalter, also auch nicht Ehrenamtliche (ohne Übernahme einer Koordinierungsfunktion).
1.3 Verbesserung der Abstimmung bei Einbindung des “Bürgerservice Veranstaltungen”, wenn bei einer Veranstaltung auf Privatfläche (unter freiem Himmel oder in Gebäuden) zugleich auch öffentliche Straßenfläche in Anspruch genommen wird.
1.4 Festlegung und Erfassung von Informationsstandplätzen im gesamten Stadtgebiet mit Einbringung in ein technisches System zur Darstellung der Standorte mit gleichzeitiger technischer Schaffung eines übersichtlichen Ausdrucks (siehe auch unten).
2. Zur Anpassung der Technik an den Prozess
2.1 Schaffung einer Schnittstelle vom VIZ-System zu SAP (Finanzen, Gebühren)
2.2 Grundlagen von wichtigen Rahmenbedingungen auf technisch abrufbare Weise zur Verfügung stellen (in SIAS z.B. Feuergassenplan, Straßenwirtschaftsflächen).
2.3 In Zusammenarbeit mit 10-4 Aufarbeitung von Fällen, in denen über E-Mail zugesandte Unterlagen (Pläne, Dokumente, Bilder) nicht geöffnet werden konnten. Zugleich die Schaffung von schneller Ausdruckmöglichkeit solcher Unterlagen.
2.4 Schaffung der technischen Voraussetzungen, um den Veranstaltern aus SIAS übersichtliche Planunterlagen als Ausdruck zur Verfügung stellen zu können (Plotter und CAD-Arbeitsplatz).
3. Verlängerung der personellen Verstärkung zur Prozessfortschreibung
“Bürgerservice Veranstaltungen"
Zur Fortschreibung des Projektes "Bürgerservice Veranstaltung" wird neben den bisher vorhandenen 3 Sachbearbeiterstellen die übertragene Stelle weiterhin benötigt. Zum Herbst 2004 kann dann abschließend entschieden werden, ob das bis dahin optimierte Verfahren mit den bisher bei der Verkehrsbehörde vorhandenen 3 Stellen weiter betrieben werden kann. Es ist deshalb erforderlich, die Übertragung der Stelle über den 31.10.2003 bis zum 31.10.2004 zu verlängern.