Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO 1001-01
GRDrs 744/2003
Stuttgart,
10/08/2003



Pilotprojekt "Bürgerservice Veranstaltungen"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschußBeschlussfassungöffentlich22.10.2003



Beschlußantrag:
  1. Vom Bericht der Verwaltung über die seit Juli 2002 gewonnenen Erfahrungen beim Aufbau und bei der Durchführung des Pilotprojektes "Bürgerservice Veranstaltungen" wird Kenntnis genommen.
  2. Die Fortsetzung des Projektes als Dauereinrichtung wird befürwortet.
  3. Der Verlängerung der Umsetzung einer Mitarbeiterin des Stadtmessungsamtes auf einer künftig zu streichenden Stelle bis zum 31.10.2004 wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1.

Grundlage für das Pilotprojekt war die GRDr. Nr. 329/2002 mit dem Titel "Neues Managementmodell für Veranstaltungsgenehmigungen" mit dem Ziel: Einrichtung eines "Bürgerservice Veranstaltungen" zur effizienten Unterstützung des Antragsverfahrens für die Genehmigung von ehrenamtlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Straßengrund.

Das Vorhaben war als ein einjähriges Pilotprojekt ausgelegt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist eine freigesetzte Mitarbeiterin des Stadtmessungsamtes (mit Planstelle) formell zum Amt für öffentliche Ordnung umgesetzt worden. Die Umsetzung endet zum 31.10.2003.

Über die Erfahrungen mit der "Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine" berichtet das Hauptamt federführend.


2.

Die Projektdurchführung "Bürgerservice Veranstaltungen" wurde im Juli 2002 begonnen und umfasste folgende Entwicklungsstufen:


1. Stufe: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für ehrenamtlich tätige Antragsteller

Diese Stelle wurde eingerichtet und ist inzwischen unter der zentralen Telefonnummer 216-1530 erreichbar und mit ca. 80 Erstanfragen, davon ca. 2 Anfragen Ehrenamtlicher pro Woche, gut frequentiert.

Parallel dazu wurde der Leitfaden für die "Organisation von Veranstaltungen" über das Was und Wo geschaffen und weit gestreut. Nunmehr fertig gestellt wurde das Loseblattwerk "Hinweise und Erläuterungen zur Antragstellung für Veranstaltungen von Vereinen", das das Wie für den ehrenamtlichen Organisator enthält.


2. Stufe: Zentrale Antragsbearbeitung für Ehrenamtliche innerhalb des Amts für öffentliche Ordnung, sog. "standardisiertes Erlaubnisverfahren"

Nach entsprechenden Vorbereitungen konnte dieses Verfahren, das straßenrechtliche, straßenverkehrsrechtliche, polizeirechtliche, gaststättenrechtliche und lebensmittelrechtliche Einzelerlaubnisse in einer Genehmigung umfassen soll, ab Februar 2003 getestet werden. Bei kleineren und überschaubaren Veranstaltungen hat sich die Verfahrensweise bewährt.

Größere Veranstaltungen sind zu komplex, um einen Veranstaltungsbescheid "aus einer Hand" zeitgerecht erstellen zu können. So fallen Organisationsentscheidungen z.B. für die Inanspruchnahme von Straßenplatz und die Verwendung von Zelten, Bühnen u. ä. oft zeitlich auseinander oder der ehrenamtliche Veranstalter ist aus sachlich nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, für die Abgabe von Speisen oder Getränken als Verantwortlicher zu zeichnen. Damit entstehen auf Veranstalterseite i.d.R. mehrere selbständige Genehmigungsinhaber. Um auch Veranstaltungen rechtzeitig gelingen zu lassen, sind oft von der Zentralstelle die Beteiligten unmittelbar an die Sachbearbeiter der einzelnen Fachbereiche zu verweisen. Dies hat sich zur Verfahrensbeschleunigung sehr bewährt.

Bei komplexen Veranstaltungen wird auch ein "Koordinierungskreis Veranstaltungen" unter Vorsitz des Amts für öffentliche Ordnung einberufen. Die personelle Zusammensetzung ergibt sich je nach vorliegendem Veranstaltungstyp.


3. Stufe: Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zum Datentransfer zwischen den Fachämtern und den Beteiligten auf Veranstalterseite

Problem aller Datentransfers sind die Schnittstellen der von den Beteiligten am Veranstaltungsmanagement verwendeten Datenendgeräte und die Formate der zu übermittelnden Dokumente. So können keine maßstabsgerechten Pläne zwischen den Beteiligten elektronisch ausgetauscht werden. Auch elektronisch an die Stadt übersandte Dokomente sind zum Lesen oft nicht zu öffnen. Das Amt für öffentliche Ordnung bemüht sich, im Rahmen der Finanzen innerhalb der Stadtverwaltung weitere technische Verbesserungen im Sinne der Projektierung "E-Gouvernement" anzustreben. Dies wird nicht von heute auf morgen möglich sein.

Dass über Internet die entsprechenden Informationen zur Veranstaltungsgenehmigung einschließlich der Antragsformulare zur Verfügung stehen, ist inzwischen Standard.


3.

Nachdem der eingeschlagene Verfahrensweg von den ehrenamtlichen Vereinsorganisatoren sehr begrüßt wird, sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung das Projekt auf Dauer fortgesetzt werden Dazu ist der weitere Ausbau des "Bürgerservice Veranstaltungen" erforderlich (s. Anlage 2). Um dies bewerkstelligen zu können, bedarf es bis zum 31.10.2004 der weiteren Verwendung der Planstelle des Stadtmessungsamtes (siehe Beschlussantrag Nr. 3). Im Herbst 2004 kann entschieden werden, ob das weiterentwickelte Verfahren mit den beim Amt für öffentliche Ordnung vorhandenen 3 Beamtenstellen betrieben werden kann.



Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für eine weitgehende elektronische Unterstützung des Verfahrensablaufs können aufgrund der Komplexität derzeit noch nicht abgeschätzt werden.


Beteiligte Stellen

Referat AK, Referat WFB, Referat St


Vorliegende Anträge/Anfragen

Gemeinderatsantrag Nr. 180/2003




In Vertretung

Matthias Hahn


Anlagen

Ausführliche Begründung
Optimierungsmaßnahmen
Statistische Erkenntnisse
Anlage 1 zu GRDrs 744/2003


Ausführliche Begründung:


Zu den Beschlussanträgen Nr. 1 und 2:


1. Die Verfahrensumsetzung “Bürgerservice Veranstaltungen” 1.1 Grundlage war die Gemeinderatsdrucksache Nr. 329/2002 mit dem Titel “Neues Managementmodell für Veranstaltungsgenehmigungen” mit dem Ziel:
1.2 Parallel zum “Bürgerservice Veranstaltungen” ist im November 2002 die “Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine” beschlossen worden (Gemeinderatsdrucksache Nr. 931/2002,), die bei der Genehmigungspraxis von ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen vom Amt für öffentliche Ordnung mit berücksichtigt werden muss. Über die Erfahrungen mit der Satzung berichtet das Hauptamt federführend.

1.3 Die Projektdurchführung wurde im Juli 2002 begonnen und umfasste folgende Entwicklungsstufen:
2. Bisherige Erfahrungen mit dem “Bürgerservice Veranstaltungen”:


3. Ausblick:
Anlage 2 zu GRDrs 744/2003


Zum Beschlussantrag Nr. 3:


Optimierungsmaßnahmen und personeller Einsatz


Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hält es die Verwaltung für wünschenswert, folgende Verfahrensfortschreibungen durchzuführen:

1. Im Genehmigungsverfahren

1.1 Abstimmung von festgelegten Standards innerhalb des Amtes, um bei Überschneidung von mehreren Zuständigkeiten “klare und einfache” Fälle schnell und zeitnah für den Veranstalter zu entscheiden.

1.2 Ausdehnung der Informationsberatung auf alle Veranstalter, also auch nicht Ehrenamtliche (ohne Übernahme einer Koordinierungsfunktion).

1.3 Verbesserung der Abstimmung bei Einbindung des “Bürgerservice Veranstaltungen”, wenn bei einer Veranstaltung auf Privatfläche (unter freiem Himmel oder in Gebäuden) zugleich auch öffentliche Straßenfläche in Anspruch genommen wird.

1.4 Festlegung und Erfassung von Informationsstandplätzen im gesamten Stadtgebiet mit Einbringung in ein technisches System zur Darstellung der Standorte mit gleichzeitiger technischer Schaffung eines übersichtlichen Ausdrucks (siehe auch unten).


2. Zur Anpassung der Technik an den Prozess

2.1 Schaffung einer Schnittstelle vom VIZ-System zu SAP (Finanzen, Gebühren)

2.2 Grundlagen von wichtigen Rahmenbedingungen auf technisch abrufbare Weise zur Verfügung stellen (in SIAS z.B. Feuergassenplan, Straßenwirtschaftsflächen).

2.3 In Zusammenarbeit mit 10-4 Aufarbeitung von Fällen, in denen über E-Mail zugesandte Unterlagen (Pläne, Dokumente, Bilder) nicht geöffnet werden konnten. Zugleich die Schaffung von schneller Ausdruckmöglichkeit solcher Unterlagen.

2.4 Schaffung der technischen Voraussetzungen, um den Veranstaltern aus SIAS übersichtliche Planunterlagen als Ausdruck zur Verfügung stellen zu können (Plotter und CAD-Arbeitsplatz).


3. Verlängerung der personellen Verstärkung zur Prozessfortschreibung