Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0350-00
GRDrs 352/2005
Stuttgart,
06/10/2005


BürgerService Stuttgart
Barrierefreiheit im Bezirksrathaus Obertürkheim




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich22.06.2005

Bericht:


Vorgeschichte

Bereits in GRDrs. 905/2003 (BürgerService Stuttgart – Umsetzung des Ausbaukonzeptes gem. GRDrs. 46/2000 und 1086/2001) wurde im Rahmen des damaligen Verzichts auf die Umsetzung gewisser Maßnahmen zur Barrierefreiheit dargestellt, dass sich der Bezirksbeirat Obertürkheim für den Einbau eines Aufzugs in das Bezirksrathaus Obertürkheim zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs ausgesprochen hatte. Dies wurde jedoch aufgrund der damaligen hohen Kostenschätzung und der finanziellen Situation nicht weiter verfolgt. Die Maßnahme wurde seinerzeit auch als nicht dringend erachtet, da für die gehbehinderten Menschen in Obertürkheim ein ebenerdig erreichbares Sprechzimmer zur Verfügung stand und weiterhin steht. Dieses Zimmer stellt allerdings nur ein Provisorium dar und ist keine adäquate Möglichkeit, gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger für Verwaltungstätigkeiten zu empfangen. Weiterhin wurde auf das in zumutbarer Entfernung liegende und barrierefrei zu erreichende Bezirksrathaus in Untertürkheim verwiesen.

Aktueller Vorgang

Mit Antrag Nr. 440/2000 vom 14. Juni 2000 hat Herr Stadtrat Reißig (SPD) sowie mit Antrag Nr. 358/2004 vom 3. Dezember 2004 haben die Herren Stadträte Schmid, Currle und Hill (CDU) beantragt, eine fachtechnische Lösung bzw. den finanziellen Aufwand für den Einbau eines Aufzugs in das Bezirksrathaus Obertürkheim zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs darzustellen. Mit Stellungnahme vom 12. Januar 2005 hat Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster den Auftrag zur Klärung der Alternativen und Kosten für entsprechende Baumaßnahmen erteilt.

Hierbei wurde von folgenden Varianten ausgegangen:
· Variante 1: Außenaufzug
· Variante 2: Innenaufzug
· Variante 3: Innenaufzug im Treppenauge

Die Varianten 1 und 2 wurden bereits mit der Stellungnahme zu Antrag 358/2004 angekündigt; Variante 3 wurde im Zuge der Prüfung durch das beauftragte Architekturbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) angeregt. Diese Variante war bereits bei der Prüfung im Jahr 2001 bedacht, aber nicht weiter verfolgt worden, da damals das Landesdenkmalamt dagegen noch größere Bedenken hatte als gegen die zwei anderen Varianten. Nachdem aber inzwischen in den Bezirksrathäusern Vaihingen und Zuffenhausen ansprechende Lösungen eines Aufzugs im Treppenauge besichtigt werden können und das Architektenbüro in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro eine für die Treppenanlage schonende und ästhetisch ansprechende Lösung aufzeigen kann, empfiehlt die Verwaltung, diese Variante 3 als Bauantrag einzureichen. Auch der Bezirksbeirat Obertürkheim hat sich in seiner Sitzung am 13. April 2005 einstimmig für die Realisierung dieser Variante ausgesprochen.

Varianten im Detail (Siehe Anlage 1)

· Variante 1:
Hierbei erfolgt die Konstruktion des Aufzugs an die Außenwand des Bezirksrathauses. Das UG wird in dieser Variante nicht mit dem Aufzug erschlossen.

· Variante 2:
Die Konstruktion erfolgt im Inneren des Gebäudes, wodurch auf jedem Stockwerk entsprechende Büroflächen verloren gehen. Betroffen ist hier auch der Sozialraum des Polizeireviers.

· Variante 3:
Bei dieser Variante wird die Aufzugskonstruktion im Inneren des Treppenauges geführt, wodurch keine bisher genutzten Flächen verloren gehen. Der Aufzug ist über den Zugang im UG direkt erreichbar.


Ergebnis der Kostenprüfung

Die Kosten für die Verwirklichung der verschiedenen Varianten liegen nach Berechnungen des Architekturbüros N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in folgenden Höhen (siehe Anlage 2):

· Variante 1 (Außenaufzug), Kostenberechnung
    nach DIN 276:
436.000 €
· Variante 2 (Innenaufzug), Kostenberechnung
    nach DIN 276:
361.000 €
· Variante 3 (Innenaufzug im Treppenauge), Kostenberechnung
    nach DIN 276:
313.000 €


Vergleich der Varianten

Nicht nur anhand der Kosten, sondern auch aufgrund der vom Architekturbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) vorgenommenen Bewertung der drei Alternativen (Lage des Aufzugs im Gebäude, Zugangsmöglichkeiten, Erforderlichkeit weiterer Umbaumaßnahmen – siehe Anlage 3) sowie der Möglichkeit einer architektonisch eleganten Lösung ist – vorbehaltlich der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde - Variante 3 für die barrierefreie Erschließung des Bezirksrathauses Obertürkheim zu bevorzugen.


Finanzierung
Nachdem inzwischen im Projekt “BürgerService” 11 von 14 Baumaßnahmen in Bezirksrathäusern vollständig abgerechnet sind, zeichnet es sich ab, dass für die Gesamtmaßnahme einschließlich der nachträglich genehmigten Aufzüge insgesamt ca. 6,4 % = ca. 201.000 € Ersparnisse gegenüber den insgesamt bereitgestellten Haushaltsmitteln erzielt werden können. Die Gründe für die Ersparnisse sind Umplanungen mit meist kostengünstigeren Lösungen sowie sehr günstige Unternehmerangebote.

Diese Ersparnisse würden regulär an den städtischen Haushalt zurückfallen. Sie könnten aber auch - vorbehaltlich einer entsprechenden Kenntnisnahme des Gemeinderats zur Erweiterung des ursprünglichen Ausbaukonzepts BürgerService Stuttgart - zur teilweisen Finanzierung des Aufzugeinbaus im Bezirksrathaus Obertürkheim herangezogen werden, so dass aus heutiger Sicht folgende Haushaltsmittel zusätzlich für 2006 bereit gestellt werden müssten:

· Variante 1 (Außenaufzug):436.000 € - 201.000 € = 235.000 €
· Variante 2 (Innenaufzug):361.000 € - 201.000 € = 160.000 €
· Variante 3 (Innenaufzug im Treppenauge):313.000 € - 201.000 € = 112.000 €

Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt, das Vorhaben im Jahr 2006 zu realisieren. Die Finanzierung wird dadurch sichergestellt, dass die nicht benötigen Mittel aus dem Umbauprogramm von 201.000 € einbezogen werden. Die fehlenden Mittel (je nach Variante in o. g. Höhe) werden aus dem Budget des Amtes für Liegenschaften und Wohnen für bauliche Verbesserungen gedeckt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 358/2004 der CDU-Fraktion vom 3. Dezember 2004 mit Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 12. Januar 2005.




Klaus-Peter Murawski
Bürgermeister





Anlagen
1. Machbarkeitsstudie zum Einbau eines Aufzugs - Varianten 1, 2 und 3
2. Kostenschätzung - Varianten 1, 2 und 3
3. Bewertung der Varianten