Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: 5010-11
GRDrs 11/2008
Stuttgart,
01/30/2008



Naturheilverein Zuffenhausen e. V.;
hier: Sanierung und Erweiterung des vereinseigenen Freibads




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.02.2008
13.02.2008



Beschlußantrag:

1. Dem Verein NHV Zuffenhausen e. V. wird zur Sanierung und Erweiterung seines vereinseigenen Freibads („´s Bädle“) im Sportgebiet „Schlotwiese“, Hirschsprungallee 12 in Stuttgart-Zuffenhausen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 326.500 € bewilligt.

1.1 Darüber hinaus wird dem NHV Zuffenhausen für das Vorhaben ein Sonderzuschuss in Höhe von 354.000 € bewilligt, der aus städtischem Interesse und zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderlich ist.

2. Die Zuschüsse werden nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Stadt Stuttgart gewährt. Die Bewilligung wird außerdem davon abhängig gemacht, dass

2.1 den Stuttgarter Schulen, anderen sporttreibenden Vereinen, Organisationen, Gruppen und einzelnen Sportlern die Nutzung des vereinseigenen Freibads nach vorheriger Absprache mit dem Verein gestattet wird. Der Verein hat Anspruch auf Ersatz seiner Betriebsaufwendungen (keine Miete) durch diese Nutzer. Der ihm durch den Schul­sport entstehende Betriebsaufwand wird von der Stadt übernommen;

2.2 der Verein sich zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses einschließlich eines Wertausgleichs verpflichtet, wenn das durch die Stadt Stuttgart geförderte Freibad freiwillig oder unfreiwillig veräußert, nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet oder die Verpflichtung nach Ziffer 2.1 nicht eingehalten wird. Der Rückzahlungsanspruch der Stadt ist durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Verein und der Stadt gesichert.


3. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt aus Mitteln der Finanzposition 2.5500.9880.000-0050, Baukostenzuschüsse an Vereine, finanziert:



Begründung:


1. Angaben zum Verein
  • Erwachsene
1.733
  • Kinder und Jugendliche (~27,5 %)
657
    insgesamt also
2.390 Mitglieder.
2. Angaben zum Bauvorhaben

2.1 Allgemeines
2.2 Geplante Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten und Finanzierung Die geplanten und vom Hochbauamt der Stadt Stuttgart als angemessen kalkuliert beurteilten Baukosten betragen für

· die Sanierung
652.000 €,
· die Wassertechnik
46.000 €,
· die Erweiterung
391.000 €.
Gesamtbaukosten
1.089.000 €

Sie sollen durch Eigenmittel und Eigenleistungen des Vereins, einer Darlehensaufnahme, sowie Zuschüssen des Württembergischen Landessportbundes und der Stadt Stuttgart wie folgt finanziert werden:

· Eigenmittel / Eigenleistungen / Darlehensaufnahme
220.000 €
· WLSB-Zuschuss
188.500 €
· Sonderzuschuss Stadt Stuttgart 1)
354.000 €
· städt. Zuschuss gem. Sportförderrichtlinien (~ 30 %)
326.500 €
Gesamtfinanzierung
1.089.000 €

1) Der Sonderzuschuss wurde mit GRDrs 793/2007 als Mitteilungsvorlage in die zuständigen Ausschüsse des Gemeinderats zur Kenntnisnahme eingebracht. Eine entsprechende Mittelbereitstellung wurde im Rahmen des Doppel-Haushalts für 2008/2009 beschlossen.


Die Absicht des Vereins NHV Zuffenhausen e. V. zur Sanierung und Erweiterung seines Freibads, liegt im besonderen Interesse der Bevölkerung im Stuttgarter Norden, sowie aller Sporttreibenden im Verein. Der Verein bietet durch den Betrieb des Freibads eine weit über das Vereinsinteresse hinausgehende Leistung, die auch insbesondere durch die Erweiterung um das Kinderbecken eine deutliche Angebotsverbesserung für den Stuttgarter Norden darstellt. Als einziges Freibad in den nördlichen Stuttgarter Außenbezirken ist das Bad über Zuffenhausen hinaus auch für die Bewohner von Stammheim, Freiberg und Rot attraktiv. Das Freibad des NHV Zuffenhausen ist fester Bestandteil der Bäderkonzeption der Stadt Stuttgart. Der beantragte städtische Zuschuss ist zur Vollfinanzierung des Vorhabens notwendig und nach den geltenden Sportförderrichtlinien (Ziff. C.1.2.18) gerechtfertigt. Die Bewilligung des Zuschuss vom Württembergischen Landessportbund wurde von dort in der angegebenen Höhe in Aussicht gestellt. Durch den derzeitigen Antragstau ist seine Bewilligung aber voraussichtlich erst im nächsten oder übernächsten Jahr zu erwarten. Der NHV ist in der Lage den WLSB-Zuschuss entsprechend zwischenzufinanzieren über das erforderliche Bankdarlehen liegt eine Zusage der darlehensgebenden Bank vor.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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Vorlage112008.pdf