Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1392/2007
Stuttgart,
01/25/2008



Neue Förderrichtlinien für die Jugendverbände und Jugendgruppen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.02.2008
27.02.2008



Beschlußantrag:

1. Die Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen erfolgt rückwirkend ab 01.01. 2008 auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien. 2. Alle bisher gefassten Beschlüsse zur Förderung werden zum 01.01.2008 aufgehoben. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt den Zuschuss für Allgemeine Unterstützungsleistungen an die geförderten Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinien auszuzahlen (s. Anl. 2).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Richtlinien für die Stuttgarter Jugendverbände dahingehend zu verändern, dass ab dem Jahr 2008 Mittel in Höhe von 368.750 €, mit denen bislang die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings anteilig gefördert wurde, auf alle Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings gleichmäßig zu verteilen (GRDrs 334/2007, 939/2006, 911/2005). Es wird Bezug auf die GRDrs 978/2007 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Doppelhaushalts 2008/2009 genommen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Fördergrundlagen

Anlage 1 zur GRDrs 1392/2007



Die Verwaltung wurde beauftragt (GRDrs 334/2007, 939/2006, 911/2005, 404/2005), die Richtlinien für die Stuttgarter Jugendverbände dahingehend zu verändern, dass ab dem Jahr 2008 Mittel in Höhe von 368.750 €, mit denen bislang die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings anteilig gefördert wurde, auf alle geförderten Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings gleichmäßig zu verteilen.

Der Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2008/2009 sieht eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit 214.000 € für die direkte Förderung der Geschäftstelle (incl. 1% HH-Steigerung) und 366.000 € für die Übertragung/Erhöhung der Zuschüsse an die einzelnen geförderten Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings vor (GRDrs 978/2007).

Die Einzelheiten für die Umschichtung und Verwendung der Mittel zu Gunsten der einzelnen Jugendverbände wurden ausgearbeitet und sind nun Bestandteil der Förderrichtlinien (Ziffer 3.2).

Die Verteilung der Zuschussmittel für Allgemeine Unterstützungsleistungen erfolgt einmal jährlich, anhand der Zahl der im Vorjahr geförderten Mitgliedsverbände des Stadtjugendrings zum 01. Februar. Die Verwaltung war bemüht ablauftechnisch einen Ausgleich der Interessen der Jugendverbände, des Stadtjugendrings und der verwaltungsmäßigen Zuschussbewilligung herzustellen. Der Nachweis über die Verwendung der Zuschussmittel erfolgt im Rahmen der jährlichen Abrechnung.

Der Gemeinderat hat zum 01.01.2005 neue Förderrichtlinien für die Förderung der Jugendverbandsarbeit beschlossen (GRDrs 248/2004). Die Erfahrungen mit der neuen, in einen Sockelbetrag nach Mitgliederzahl und einen angebotsabhängigen Bausteinbetrag geteilten Förderung, haben dazu geführt, dass die Mitgliederversammlung aller im Stadtjugendring vertretenen Jugendverbände, im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 01.10.2007 einige Verschiebungen bei der Bewertung der Angebotsbausteine beschlossen hat.

Der Stadtjugendring hat bei der Verwaltung die Aufnahme dieser Verschiebungen sowie einen neu aufzunehmenden Baustein über Jugendarbeit für Menschen mit Behinderung, beantragt. Die Verwaltung hat dies ebenfalls in die Förderrichtlinien eingearbeitet.


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Vorlage13922007.pdf