Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1182/2009
Stuttgart,
11/17/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Schule für Kranke im Krankenhaus Bad-Cannnstatt;
Neubau Zentrum für Seelische Gesundheit -Baukostenzuschuss


Beantwortung / Stellungnahme

Mit Haushaltsantrag 555/2009 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion wird unter anderem beantragt, den Baukostenzuschuss der Schule für Kranke in Bad Cannstatt zu streichen oder zu verschieben. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die Schule für Kranke wird im Neubau des Zentrums für Seelische Gesundheit (ZSG) in Bad Cannstatt Räume beziehen, für das der Gemeinderat am 02.07.2009 den Baubeschluss (GRDrs 433/2009) verabschiedet hat. Die Beauftragung des Neubaus ist durch das Klinikum Stuttgart bereits erfolgt. Damit einher geht die Verpflichtung der Stadt, einen anteiligen Baukostenzuschuss für die Errichtung der Schulräume zu leisten (Beschluss der GRDrs. 799/2008 am 01.07.2009: max. 1.867.048,- €). Darüber hinaus wird die nutzerspezifische Einrichtung und Ausstattung ebenfalls von der Stadt als Schulträgerin finanziert.

Die Mittel hierzu wurden zu den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 angemeldet. Im entsprechenden Umfang sind die Mittel für den Baukostenzuschuss auch im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Klinikum zur Finanzierung des Vorhabens vorgesehen. Eine Verschiebung der Errichtung des Anteils der Schule für Kranke innerhalb des Gesamtvorhabens ist nicht möglich, da die Schulräume vollständig im Gebäude des ZSG realisiert werden. Eine Verschiebung des Bauvorhabens ohne gleichzeitige Verschiebung des Gesamtneubaus ZSG ist daher nicht möglich.

Der Baukostenzuschuss ist in der Grünen Liste enthalten (Teil III, Seite 5).




Vorliegende Anträge/Anfragen

555/2009 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion




Dr. Susanne Eisenmann



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