Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
13/2002
GZ:
F
Sitzungstermin: 01/23/2002
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Dr. Lang
Protokollführung: Herr Häbe hr
Betreff: Ausgleichsregelung mit dem Land Baden-
Württemberg zur Flughafen Stuttgart GmbH (FSG)
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 17.01.2002, GRDrs 13/2002.

Der nun gefundenen Ausgleichsregelung, so OB Dr. Schuster, seien langwierige Verhandlungen vorausgegangen, die für die städtische Seite unter Federführung von EBM Dr. Lang geführt worden seien. Das Land habe über viele Jahre hinweg 90 % und die Landeshauptstadt lediglich nur 10 % der Flughafenfinanzierung übernommen. Unter Anlegung ausschließlich dieser Zahlen würde sich ein städtischer Anteil von lediglich ca. 19 % am Flughafen ergeben. Dies sei von der Verwaltung als völlig unakzeptabel angesehen worden und deshalb sei darauf bestanden worden, weitere Komponenten in die Berechnungen einzubeziehen. Die sachgerechte Ausgleichsregelung sei dadurch erzielt worden, indem zum einen nun das Thema Baden-Airport als Landessache angesehen werde und zum anderen, ein langjähriger Erbbaurechtsvertrag Berücksichtigung finde. Weiter habe die Frage des Werts der SMK als Betriebsgesellschaft eine Rolle gespielt und wie dieser Wert bei der zur Beratung anstehenden Angelegenheit eingebracht werden könne. Zu den verschiedenen Beratungspunkten seien Gutachten, die sich z. T. widersprochen hätten, eingeholt worden. Der nun ausgehandelte städtische Anteil von 35,65 % ergebe sich, wenn alle ausgehandelten Ergebnisse zusammenaddiert würden. Hier könne von einem fairen Kompromiss gesprochen werden.

Von EBM Dr. Lang wird ergänzt, bei dem Ausgehandelten handle es sich um einen Kompromiss. Er lasse sich nicht bis ins letzte Detail durch Unterlagen belegen. Über die Auslegung des § 9 der Rahmenvereinbarung hätte gestritten werden können (Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren). Übereinstimmend sei man diesbezüglich jedoch zum Schluss gekommen, es könne nicht sein, dass sich zwei Gesellschafter, die in eine neue Messegesellschaft hineingingen, zunächst einmal ein Gerichtsverfahren - eventuell über mehrere Instanzen - gegeneinander anstrengten. Dies wäre nicht darstellbar gewesen.

Nachdem die Positionen der Stadt und des Landes nicht deckungsgleich gewesen seien, hätten sich beide Seiten in Verhandlungen und Gesprächen aufeinander zubewegt. Das Ergebnis stelle eine sachgerechte Lösung dar. Nicht sagen könne er, ob das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens einen etwas höheren städtischen Anteil am Flughafen oder einen niedrigeren zum Resultat gehabt hätte. Zu Beginn habe sich das Land strikt gegen eine sofortige Änderung der Beteiligungsverhältnisse gewehrt. Letztlich sei hier vereinbart worden, erst wenn Klarheit über die Fildermesse bestehe, solle die Beteiligungsveränderung erfolgen. Damit verbunden worden sei, dass die bis jetzt bestehende Bestimmung im Gesellschaftervertrag, nach der ein Gesellschafter sich nicht ohne Zustimmung des anderen von seinem Gesellschafteranteil verabschieden könne, ab dem beabsichtigten Zeitpunkt geändert werde. Somit könne dann jeder Gesellschafter für sich alleine entscheiden. Bis zum Zeitpunkt an dem sich die Beteiligungsveränderung ergebe solle sich keine Veränderung im Aufsichtsrat ergeben (nach wie vor je 4 städtische Aufsichtsratsmitglieder und 4 Aufsichtsratsmitglieder des Landes neben der Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer).

Sinn mache es, wie ausgehandelt zu verfahren. Als nachhaltigen Erfolg sieht er die Bereitschaft des Landes an, sich mit 50 % an der Betriebsgesellschaft Neue Messe zu beteiligen.

Anschließend betont der Vorsitzende, bei der Frage des Wertes der SMK sei es gelungen, einen guten Wert, den das Land bereit sei zu bezahlen, anzusetzen. Nach seiner Einschätzung hätte ein Gerichtsverfahren für die Landeshauptstadt zu einem schlechteren Ergebnis geführt.

Positiv zur ausgehandelten Ausgleichsregelung äußert sich StR Föll (CDU). Für seine Fraktion sei es bedeutsam, dass die Landeshauptstadt über die städtischen Flughafengesellschafteranteile nach Fertigstellung der Neuen Messe frei verfügen könne.

Gegenüber StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) teilt EBM Dr. Lang mit, vor dem luftseitigen Ausbau sei die Beteiligungsfrage zwischen Land und Stadt nicht strittig gewesen. Mit dem Ertragswert habe das nun Ausgehandelte nichts zu tun. Die Verwaltung habe alle Varianten untersucht. Unter anderem habe sich dabei ein Ertragswertverfahren für die Landeshauptstadt als ungünstiger erwiesen.

Kritisiert wird von StRin Ulmer (SPD) die Berücksichtigung der Beteiligung am Baden-Airpark mit einem Prozent. Angesichts der Unwegbarkeiten des Airparks erscheint ihr dies als außerordentlich wenig. Vor einer solchen Festlegung sollte eigentlich die weitere Entwicklung abgewartet werden. Dies aufgreifend erinnert EBM Dr. Lang an die vor zwei Jahren stattgefundene Behandlung des Flughafens als Schwerpunktthema des Beteiligungsberichtes. Damals sei zumindest von den großen Gemeinderatsfraktionen einhellig die Beteiligung des Stuttgarter Flughafens an Baden-Airpark gelobt und als zukunftsfähige Lösung bezeichnet worden. Bei dem einen Prozent sei es im Prinzip nur darum gegangen, dass das Interesse des Landes höher liege als das der Stadt. Angesichts der Beteiligung müssten dort Geschäfte wahrgenommen werden, die im Interesse einer Bündelung der Flughafenaktivitäten im Land Baden-Württemberg notwendig seien. Die Stadt habe das Land darauf hingewiesen, dass wenn die Investitionen in diesem Airpark nicht durch den Stuttgarter Flughafen getätigt würden, das Land die Infrastrukturmittel für den luftseitigen Ausbau bereitstellen müsste. Mit dem einen Prozent sei nicht das gesamte Engagement dem Land zugerechnet, sondern eigentlich nur der besagte Infrastrukturanteil.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt OB Dr. Schuster fest: