Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
510/2003
Stuttgart,
05/23/2003
Filmhaus: Neuberechnung der Zuschüsse 2003 für die Vereine
Kommunales Kino Stuttgart, Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2003
08.07.2003
Beschlußantrag:
1. Folgende städtische Zuschüsse werden gewährt:
a.) Die Arbeitsgemeinschaft Kommunales Kino Stuttgart e.V. erhält im Jahr 2003 einen um 13.000 € verringerten Zuschuss in Höhe von 307.000 €.
b.) Der bereits am 23.10.2002 dem Verein Wand 5 e.V. für das Jahr 2003 bewilligte Zuschuss wird um 10.000 € erhöht auf 86.700 EUR.
c.) Das Filmbüro Baden-Württemberg erhält für die Ausrichtung der Filmschau Baden-Württemberg 2003 einen um 3000 € erhöhten Zuschuss in Höhe von 26.000 EUR.
2. Der Aufwand wird im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.3400.7050.000 – Filmhaus Stuttgart – gedeckt.
3. Für die Zuwendungen gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.
4. Das Medienteam wird ermächtigt, im Folgejahr für laufende Zuwendungen an die Vereine bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80% der im
Vorjahr bewilligten Mittel nach Maßgabe des Haushaltsplans 2004 und etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren zu leisten.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Bis Dezember 2002 wurden die Mietkosten für die von der Stadt Stuttgart angemieteten drei Filmhaus-Etagen über den Zuschuss des Kommunalen Kinos abgedeckt. Inzwischen ist der Umbau der unteren Etagen und die Einrichtung einer Gastronomie abgeschlossen. Kommunales Kino, Wand 5 und Filmbüro haben jeweils einen gültigen Mietvertrag unterzeichnet, der folgendes regelt:
1. Das Kommunale Kino kommt mit rund 500 qm weniger Fläche aus und zahlt daher weniger Miete. Der städtische Zuschuss sinkt real um 13.000 EUR (s. Berechnung in der Anlage 1).
2. Die Vereine Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg zahlen für ihre Büroflächen erstmals seit Ansiedlung im Filmhaus einen Mietanteil zuzüglich der Nebenkosten. Diese und weitere durch die räumliche Neuordnung entstandene Kosten müssen die beiden Vereine aus ihren Projektmitteln bestreiten.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den beiden Vereinen einen leicht erhöhten Zuschuss zu bewilligen, der gedeckt wird aus den Einsparungen beim Kommunalen Kino.
Finanzielle Auswirkungen
Die Fördermittel sind im Haushaltsplan 2002/2003 in voller Höhe bei der Finanzposition 1.3400.7050.000 eingestellt.
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich.
Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 1 zu GRDrs 510/2003
Ausführliche Begründung
1. Kommunales Kino Stuttgart
Durch den Umbau des Filmhauses und die Integration einer Gastronomie in seither vom Kommunalen Kino gemietete Räume hat sich die Miethöhe und damit auch die Zuschuss-Struktur beim Kommunalen Kino geändert.
Die Verwaltung hat eine Neuberechnung vorgenommen, nach der das Kommunale Kino einen städtischen Zuschuss in Höhe von 307.000 € erhält. Die Berechnung beruht – wie bisher – auf einer künstlichen Mieterhöhung, da das Kommunale Kino bis Ende 2006 einen Kredit für eine frühere Renovierung des Filmhauses tilgt.
Die MFG Filmförderung fördert das Kommunale Kino im Verhältnis 2:1. Aufgrund der Richtlinien ist es der MFG aber nicht möglich, zur Deckung von Kreditkosten beizutragen. Statt sich an den Kreditkosten zu beteiligen, bezuschusst die MFG Filmförderung seit 1996 eine höhere Miete, die das Kommunale Kino für seine Räumlichkeiten an die Stadt bezahlt. Dies ist für die Stadt kostenneutral, da die Mieterhöhung als Einnahme in den städtischen Haushalt zurückfließt.
In der Neuberechnung hat die Stadt den
realen Zuschuss
um 13.000 € auf 240.000 € gesenkt. Trotzdem bleiben dem KoKi die gleichen Betriebsmittel erhalten, da die erhöhte Miete durch die Reduzierung der Flächen gesenkt werden konnte und die Nebenkosten mit der Gastronomie und den beiden Vereinen Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg anteilsmäßig geteilt werden.
Differenz Zuschuss – Miete
bisher
neu
Zuschuss Stadt Stuttgart
253.000,00 €
240.000,00 €
Mieterhöhung
(fließt als Einnahme zurück)
84.000,00 €
67.000,00 €
Zuschuss Stadt gesamt
337.000,00 €
307.000,00 €
Zuschuss der MFG
168.500,00 €
153.500,00 €
Summe der Zuschüsse
505.500,00 €
460.500,00 €
./. erhöhte Mietkosten
181.000,00 €
151.200,00 €
./. Nebenkosten
51.000,00 €
35.800,00 €
Betriebskosten
(laufender Betrieb, Miete, Kreditkosten)
273.500,00 €
273.500,00 €
2002 fanden im Kommunalen Kino 1.460 (Vorjahr 1.544) Veranstaltungen statt, die von insgesamt 43.873 (Vorjahr 46.183) Zuschauern besucht wurden. Dies entspricht einem Besucherrückgang von 5,1 %.
Dieser Rückgang ist auf die fast ein Jahr dauernde Baustellensituation und die dadurch bedingte Unbespielbarkeit des Kinosaales 2 zurückzuführen. Ebenso führte die Neugestaltung des Foyer-Bereichs in Abstimmung mit der Gastronomie im Erdgeschoss zu Beeinträchtigungen.
Bei durchgehender Bespielbarkeit des Kinosaales 2 hätte das Kommunale Kino sogar eine Besuchersteigerung bis 8 % gegenüber dem Vorjahr erzielt. Dies ist deshalb bemerkenswert, da die Kinobranche im Bundesdurchschnitt im Jahr 2002 einen realen Besucherrückgang von 7,9 % zu verzeichnen hatte.
Das Kommunale Kino hat 2002 erheblich mehr Filmreihen als bisher in Originalfassung mit den diversen Organisationen ausländischer Mitbürger gezeigt. Herausragende Ereignisse waren die Festivals “Cine Latino” (2.206 Besucher), die “19. Französischen Filmtage Tübingen Stuttgart” (2.152 Besucher), die Filmreihe “Der neue iranische Film” (1.594 Besucher), die “Stuttgarter Erstaufführungen” (1.981 Besucher) sowie der Beginn einer Seminar-Reihe “Koki-Training” (“Vom Drehen zum Digitalschnitt”, “Schauspielen für den Film”, “Technik und Praxis des Digitalschnitts”, “Filme verstehen – Einführung in die Filmanalyse, Interpretation und Filmkritik”). 2003 kommen neu dazu die “Israelischen Filmtage”, “Cine fête”, die Retrospektive “Jean Rouch” etc.
Mitte 2002 wurde für das seit über 20 Jahren in den Stadtbezirken mit 16mm-Filmen betriebene Stadtteilkino/Abendkino eine DVD-Beamer-Vorführanlage für 10.000 € angeschafft. Dies wurde notwendig, da im alten 16mm-Film Vorführformat keine aktuellen Filme mehr erhältlich waren und dadurch die Zuschauerresonanz rapide absank.
Mit der digitalen Vorführtechnik ist eine wesentlich verbesserte Präsentationsqualität besonders im akustischen Bereich geschaffen worden. Auf Grund des neuen attraktiven Programmangebots nahm die Spielstelle “Palladium” in Heslach im dortigen evangelischen Gemeindesaal ihren Spielbetrieb wieder auf.
Zu bemerken bleibt, dass das Kommunale Kino aus dem gleichbleibenden Zuschuss keine Rücklagen für Reparaturen oder andere unvorhergesehene Investitionen bilden kann.
2. Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg
Die Vereine Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg zahlen für ihre Büros erstmals seit Ansiedlung im Filmhaus Miete und die real anfallenden Nebenkosten.
Diese Kosten müssen sie aus ihren seitherigen Projektzuschüssen bestreiten. Zudem können sie durch die Einrichtung der Gastronomie nicht mehr mit Einnahmen rechnen, die seither über Getränke-Sponsoring hereingekommen waren.
Wand 5 hat darüber hinaus den Gastronomieraum als Ausstellungsfläche für Medieninstallationen verloren und muss dafür Räumlichkeiten außerhalb des Filmhauses anmieten.
Deshalb soll ab dem Jahr 2003 die Förderung von Wand 5 um 10.000 € und die des Filmbüros um 3.000 € aufgestockt werden.
Die Aufstockung wird gedeckt durch die Einsparungen beim Kommunalen Kino.