Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 510/2003
Stuttgart,
05/23/2003



Filmhaus: Neuberechnung der Zuschüsse 2003 für die Vereine
Kommunales Kino Stuttgart, Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.06.2003
08.07.2003



Beschlußantrag:

1. Folgende städtische Zuschüsse werden gewährt:

2. Der Aufwand wird im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.3400.7050.000 – Filmhaus Stuttgart – gedeckt.

3. Für die Zuwendungen gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.

4. Das Medienteam wird ermächtigt, im Folgejahr für laufende Zuwendungen an die Vereine bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80% der im


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Bis Dezember 2002 wurden die Mietkosten für die von der Stadt Stuttgart angemieteten drei Filmhaus-Etagen über den Zuschuss des Kommunalen Kinos abgedeckt. Inzwischen ist der Umbau der unteren Etagen und die Einrichtung einer Gastronomie abgeschlossen. Kommunales Kino, Wand 5 und Filmbüro haben jeweils einen gültigen Mietvertrag unterzeichnet, der folgendes regelt:

1. Das Kommunale Kino kommt mit rund 500 qm weniger Fläche aus und zahlt daher weniger Miete. Der städtische Zuschuss sinkt real um 13.000 EUR (s. Berechnung in der Anlage 1).

2. Die Vereine Wand 5 und Filmbüro Baden-Württemberg zahlen für ihre Büroflächen erstmals seit Ansiedlung im Filmhaus einen Mietanteil zuzüglich der Nebenkosten. Diese und weitere durch die räumliche Neuordnung entstandene Kosten müssen die beiden Vereine aus ihren Projektmitteln bestreiten.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den beiden Vereinen einen leicht erhöhten Zuschuss zu bewilligen, der gedeckt wird aus den Einsparungen beim Kommunalen Kino.

Finanzielle Auswirkungen
Die Fördermittel sind im Haushaltsplan 2002/2003 in voller Höhe bei der Finanzposition 1.3400.7050.000 eingestellt.


Beteiligte Stellen

nicht erforderlich.




Dr. Iris Jana Magdowski
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 1 zu GRDrs 510/2003