Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 727/2003
Stuttgart,
09/01/2003



Einfrieren von Zuschüssen und Zuweisungen
Haushaltssicherungskonzept 2002
Maßnahme II 1
Gesundheitsamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Beratung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:

Den Vorschlägen des Gesundheitsamtes zur Deckelung der Zuschüsse für die Jahre 2004 und 2005 entsprechend der Anlage wird zugestimmt.


Begründung:


Bei der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2002 (GRDrs. 999/2002) hat der Gemeinderat am 05.12.2002 als Zielbeschluss dem Einfrieren der Zuschüsse und Zuweisungen in der Form zugestimmt, dass die in der Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 eingeplanten Steigerungsraten von jeweils 1,5 % nicht realisiert werden.

In der GRDrs. 675/2003, die am 16.7.2003 im Reform- und Strukturausschuss und am 23.7.2003 im Verwaltungsausschuss behandelt wurde, enthielt keine Angaben zum Förderbereich des Gesundheitsamtes.

In den o. g. Sitzungen wurde um Information gebeten, wie das Gesundheitsamt mit der beschlossenen Streichung der Steigerungsraten für die Jahre 2004 und 2005 im Förderbereich umgehen wird.


Grundsätzliche Vorgehensweise:

Das Gesundheitsamt wird die vorgegebene Deckelung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2004 und 2005 linear umsetzen (siehe Anlage).
Da nach Auffassung von Referat WFB mit der GRDrs. 675/2003 lediglich über Ämter/Bereiche informiert werden sollte, die keine lineare Decklung, sondern eine Priorisierung vorsehen, wurde zunächst davon abgesehen, über die Verfahrensweise des Gesundheitsamts zu informieren.


Künftige Förderungen:

Wie aus der Anlage ersichtlich ist, planen wir die jeweiligen Förderfelder sukzessive auf Zuwendungsvereinbarungen (mit den Elementen Leistungsbeschreibungen, Berichtswesen mit dem Ziel qualitativer und bedarfsgerechter Weiterentwicklung und Vergütungsvereinbarung) umzustellen.

Im Rahmen der hierzu erforderlichen Untersuchung der bestehenden Förderfelder ist es denkbar, dass sich ein veränderter Förderbedarf für die Zukunft ergibt.

Aussagen über die Höhe und eine eventuelle Finanzierung können derzeit nicht gemacht werden. Auch sind für Aussagen hierzu die weiteren Beschlüsse zur geplanten Auslagerung der städtischen Dienste einzubeziehen.


Zusatzbedarfe:

Wie aus der Anlage ebenfalls ersichtlich wird, werden für die städtische Förderung ab dem Jahr 2004 Zusatzbedarfe bei den Familienentlastende Diensten und der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS Stuttgart) geltend gemacht.

Laut Anlage 2 der GRDrs. 675/2003 beträgt der Haushaltsansatz 2003 für den Förderbereich des Gesundheitsamtes 3.333.100 Euro. Hierin sind 159.500 Euro für die Förderung der Familienentlastenden Dienste enthalten, die Begründung ist aus GRDrs. 400/2003 ersichtlich.

Nachdem die Förderung der Familienentlastenden Dienste zunächst befristet für die Jahre 2002 und 2003 beschlossen wurde, hat Referat WFB den Haushaltsansatz 2004 um den Betrag von 159.500 Euro gekürzt, so dass de facto für 2004 lediglich ein Budget von 3.173.600 Euro zur Verfügung steht.

Legt man den Haushaltsansatz 2003 zugrunde, entsteht lediglich ein Zusatzbedarf für KISS Stuttgart im Umfang von 39.000 Euro. Die Begründung für diesen Zusatzbedarf ist aus GRDrs. 506/2003 ersichtlich.

Bei beiden o. g. Vorlagen wurde auf den entstehenden Zusatzbedarf und die erforderliche Entscheidung im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanberatungen verwiesen.

Die genannten Zusatzbedarfe können nicht und auch nicht teilweise durch Beschneidungen/Kürzungen anderer Zuschussfelder gegenfinanziert werden.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Förderbereich des Gesundheitsamtes - Zuschussdeckelung und Zusatzbedarfe ab 2004