Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
340
4
VerhandlungDrucksache:
553/2005
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 21.09.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Umbau der Erziehungshilfen - Ressourcenbedarf für die Regelstruktur 2006

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.09.2005, GRDrs 553/2005.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen Tagesordnungspunkt 3 "Umbau der Erziehungshilfen / Evaluation der Wirkungen des Reformprozesses", GRDrs 511/2005, heutige öffentl. Niederschrift Nr. 339, aufgerufen. Die Beratung ist nachstehend wiedergegeben.

Positiv zur GRDrs 511/2005 äußert sich StRin Ripsam (CDU). Sie weist dabei auf Beratungen dieser Thematik im Jugendhilfeausschuss hin. Zudem erklärt sie, außer Frage stehe, dass für eine gewisse Zeit noch einige Stellen mit kW-Vermerk benötigt werden. Den Prozess, so BMin Müller-Trimbusch, habe die Verwaltung dem Gemeinderat 1997 vorgeschlagen. 1998 sei dann begonnen worden, den Umbau der Erziehungshilfen in Angriff zu nehmen. Dieser schwierige Prozess sei zunächst in Pilotbezirken gestartet worden. Dadurch, dass in diesen Pilotbezirken mit zwei Trägern erfolgreich habe gearbeitet werden können, seien dann auch andere zum Mitmachen bewegt worden. Die vom Gemeinderat bewilligten Stellenschaffungen hätten ihre Wirkung gezeigt.

Gegenüber StR Kanzleiter (SPD) fährt sie fort, der Leiter des Jugendamtes, Herr Pfeifle, sei bei Tagungen der Jugendamtsleiter auf Bundesebene häufig gefragt worden, weshalb dieser Weg eingeschlagen werde. Diese Frage beantworteten die heute zur Beratung anstehenden Vorlagen. Zum einen habe es ein klares finanzielles Ziel und zum anderen die Notwendigkeit für eine nachhaltige Systemveränderung gegeben. Andere Städte würden diesen Weg ebenfalls gehen, teilweise in sehr ähnlicher und teilweise aber auch nur in eingeschränkter Form mit nur einem Träger. In Stuttgart sei immer Wert auf ein Wahlrecht der Betroffenen gelegt worden. Als schwierig werde es angesehen, wenn den Betroffenen, auf deren Mitwirkung man ja angewiesen sei, gesagt werden müsste, nur mit einem Träger könne eine Problemlösung angegangen werden. Dies habe sich als qualitätsvoller Aspekt der in Stuttgart gewählten Vorgehensweise erwiesen.

Von StRin Ripsam wird die Überführung der Regelstruktur begrüßt. Sie spricht dabei die Hoffnung aus, dass die Überführung auch in Bad Cannstatt gelingt. Über die für Bad Cannstatt verfolgten Lösungsansätze sollte die Verwaltung zu gegebener Zeit informieren. Die Schließung der derzeit noch in Bad Cannstatt bestehenden Lücke sieht StR Kanzleiter als dringend notwendig an. Dabei regt er an, die Organisationsform im Reform- und Strukturausschuss zu besprechen. Bad Cannstatt werde als ein Gebiet angesehen. Daraus ergebe sich ja wohl die noch zu bewältigende Problematik und darüber wolle seine Fraktion sich mit der Verwaltung austauschen. Diesbezüglich weist BMin Müller-Trimbusch darauf hin, dass die jeweiligen Maßnahmen in der Vergangenheit stets im Jugendhilfeausschuss und im Verwaltungsausschuss beschlossen worden sind. Hierzu wirft sie die Frage auf, ob dieses nicht so beibehalten werden sollte.


Nach Abschluss der Aussprache stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der GRDrs 511/2005 (heutiger TOP 3) Kenntnis.

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beschlussantrag der GRDrs 553/2005 (heutiger TOP 4) einstimmig mit der Maßgabe, dass die weitere Vorgehensweise im Stadtbezirk Bad Cannstatt im Reform- und Strukturausschuss besprochen wird.