Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
526
13a
VerhandlungDrucksache:
796/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Lang
Berichterstattung:BMin Müller-Trimbusch, Herr Tattermusch (SozA)
Protokollführung: Herr Häbe wu
Betreff: Übertragung sozialer Dienste in kommunaler
Trägerschaft an freie Träger
Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen
- Städtischer Anteil an der Zentralen
Schuldnerberatungsstelle in Stuttgart -

Vorgang: Sozialausschuss vom 27.10.2003, öffentlich, Nr. 102

Ergebnis: Verweisung ohne Abstimmung in den Verwaltungsausschuss


Beratungsunterlage ist die GRDrs 796/2003 des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 10.10.2003.

Bezüglich der aus der Sozialausschusssitzung noch offen gebliebenen Fragen verweist BMin Müller-Trimbusch auf das als Tischvorlage zur Austeilung gekommene Papier "Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger" des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 12.11.2003. Die Seiten 1 bis 3 dieses Schreibens sind diesem Protokoll beigefügt.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion äußert sich StR Föll (CDU) zur Vorlage grundsätzlich positiv. Seine Fraktion, so StR Kanzleiter (SPD), habe keine Vorteile, sondern lediglich Nachteile beim Lesen der Vorlage erkannt. So würden wohl keine Mittel eingespart, die Steuerungskompetenz gehe in diesem Bereich weitgehend verloren und die Probleme für die betroffenen Mitarbeiter seien nicht gelöst. Daher könne dem Beschlussantrag nicht zugestimmt werden. Daran anknüpfend teilt StR Wölfle (90/GRÜNE) mit, der Gemeinderat habe die Neustrukturierung auf den Weg gebracht mit der Maßgabe, keine Kosten einzusparen. Seine Fraktion und auch die CDU-Gemeinderatsfraktion zielten nicht auf Leistungseinschränkungen ab. Diese Zielsetzung sollte nach Auffassung von StR R. Zeeb (FDP/DVP) Bestand haben.

Als problematisch sieht StR Föll die von der Verwaltung vorgenommene Differenzierung zwischen dem bereits durch die freien Träger Wahrgenommenen und zwischen dem noch zu Übertragenden (unterschiedliche Fallpauschalen für die gleiche Tätigkeit/Punkt 2.1 und 2.2 der Tischvorlage) an. Die Zielsetzung müsse eine Vereinheitlichung im Rahmen des städtischen Budgets sein. Sinngemäß äußert sich StR Wölfle. Dies aufgreifend erklärt Herr Tattermusch, zunächst habe es einerseits die Vorgabe gegeben, dass mit der Aufgabenübertragung keine Einsparungen einhergehen sollten und andererseits habe Klarheit darüber bestanden, die Übertragung innerhalb des bestehenden Budgets vorzunehmen. Bei der dargestellten Höhe der Fallpauschale von 966 € müsse gesehen werden, dass der Träger, welcher den städtischen Anteil übernehme, auch die Fallpauschalen des Landes nach der Insolvenzordnung erhalte. Dies sei in der Vorlage so dargestellt. Damit erhöhe sich also der Betrag von 966 € um einen Betrag "x". Derzeit lasse sich hier keine genaue Kalkulation vornehmen. Die vorgenommene Kalkulation, die von einem Anteil des Landes in Höhe von 10.000 € ausgehe, sei nach heutigem Stand weiterhin realistisch. In einem Jahr werde genaueres bekannt sein und dann könne natürlich über die Fallpauschalen insgesamt nochmals gesprochen werden. Seitens des Rechtsreferates sei der Hinweis erfolgt, dass es nicht einfach möglich sei, den städtischen Anteil an der Schuldnerberatung durch einen anderen Träger im Rahmen des Outsourcing zu ersetzen. Es bedürfe einer Kündigung des gesamten Kooperationsvertrages. Diese Kündigung sei fristgerecht ausgesprochen worden und sie werde am 31.12.2004 wirksam. Danach könne das Thema der Fallpauschalen mit den beteiligten Trägern einheitlich gelöst werden.

Nach Einschätzung von StR Föll ist es theoretisch möglich, dass die beiden bisher in diesem Bereich tätigen freien Träger sich bewerben. In diesem Fall könnte das rechtliche Problem, was die Kündigung des Kooperationsvertrages angehe, einvernehmlich umgangen werden. Einheitliche Bedingungen sollten so schnell wie möglich geschaffen werden. Eine Differenzierung nach Neu- und Altfällen werde nicht gewünscht. Hierzu teilt BMin Müller-Trimbusch mit, die Verwaltung strebe ein Übergangsverfahren an. Einerseits müsse formal die Kündigung beachtet werden, andererseits sei die Verwaltung frei, so zügig wie möglich mit den zukünftigen Trägern eine Lösung zu erreichen. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sei vorgesehen, mit jedem interessierten Träger ein Gespräch zu führen.

Im weiteren Verlauf verdeutlicht Herr Tattermusch gegenüber StR Wölfle, bei den nun zur Übertragung anstehenen Kapazitäten erhielten die freien Träger die Pauschale in Höhe von 966 € plus der Insolvenzpauschale nach dem Insolvenzrecht. Bei Fällen, welche nach dem alten Kooperationsvertrag abgewickelt würden, erhielten die Träger lediglich die in der Vorlage genannte Pauschale. Die Fallpauschale nach dem Insolvenzrecht vereinnahme in diesen Fällen die Landeshauptstadt.

An StR Kanzleiter und StR Wölfle gewandt führt Herr Tattermusch weiter aus, zur Steuerung seien einige Gremien vorgesehen. Diese tagten allerdings nur nach Bedarf. Über die künftige Leitung müssten sich die künftigen Träger verständigen. Für die Leitung der Schuldnerberatungsstelle gebe es allerdings keine ausgewiesenen Stellenanteile. Diese Leitung sei dem Leiter der Dienststelle "Freiwillige Leistungen" beim Sozialamt zugewachsen. Er habe diese Aufgabe zusätzlich übernommen. Die in der Vergangenheit gesuchte preisgünstige Lösung sei nicht besonders ausgewiesen worden, und dies sei zu einem Zeitpunkt geschehen, als das Thema Outsourcing noch nicht absehbar gewesen sei.

Die in der Anlage der Vorlage enthaltene Formulierung zur Übernahme der Mitarbeiter sei zu Stande gekommen, indem das Rechtsreferat, welches wesentlich an der Vorlagenerstellung mitgewirkt habe, darauf hingewiesen habe, dass eine Übernahme erfolgen müsse. Bezugnehmend auf eine von StR Wölfle vorgeschlagene freundlichere Formulierung sagt Herr Tattermusch eine angemessene Formulierungsform zu. Dies bekräftigt BMin Müller-Trimbusch. Sie macht als zuständige Fachbürgermeisterin deutlich, die städtischen Dienste seien keineswegs uneffizient gewesen.

Gegen Ende der Aussprache äußert StR Föll die Bitte, den Beschlussantrag mit folgender Maßgabe zu versehen:

Die Zielsetzung der Verhandlungen ist, längstens nach einer Übergangsfrist zu einem einheitlichen Förder-/Zuschusssystem zu kommen.

Danach stellt EBM Dr. Lang fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt mit der genannten Maßgabe bei 4 Gegenstimmen den Beschlussantrag:

1. Auf der Grundlage der beigefügten Leistungsbeschreibungen (Anlage 1) wird der Markterkundung nach § 4 VOL/A für eine Vergabe des städtischen Anteils an der Zentralen Schuldnerberatungsstelle in Stuttgart zugestimmt.

2. Die Arbeitsverträge der derzeit im städtischen Anteil an der Schuldnerberatung befristet bis 31.12.03 beschäftigten Mitarbeiter/-innen werden, soweit nicht beurlaubte oder umgesetzte Mitarbeiter/-innen zum o. g. Zeitpunkt zurückkehren, bis zur Übertragung der Aufgabe verlängert.