Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 819/2003
Stuttgart,
10/01/2003



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
Verlängerung der Entwicklungsträgerschaft für das Arrondierungsgebiet




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
14.10.2003
17.10.2003
22.10.2003
23.10.2003



Beschlußantrag:
  1. Der Grundvergütung des Entwicklungsträgers KE LEG für das Arrondierungsgebiet für den Zeitraum 01.01.2004 - 31.12.2004 in Höhe von insgesamt max. 60.000 € brutto wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung der Honorarkosten erfolgt aus dem für die Entwicklungs-
    maßnahme eingerichteten Treuhandkonto.


Begründung:


Mit GRDrs 522/2002 Gemeinderatsbeschluss am 5. Dezember 2002 erfolgte die letzte Beschlussfassung zum Entwicklungsträgerhonorar. Die Beauftragung für das Altgebiet und für die Arrondierung endet derzeit zum 31. März 2004, wobei die drei Monate des Jahres 2004 honorarfrei für die Abrechnung kalkuliert waren.

Bis zum Ende des Jahres 2003 wird die Erschließung mit Ausnahme der Begrünung im Teil A der Arrondierung (östlicher Bereich) abgeschlossen sein. Auch werden voraussichtlich die Kaufverträge für weitere zehn Bauvorhaben beurkundet sein.

Über den Jahreswechsel 2003/2004 hinaus wird voraussichtlich die Vereinbarung mit der OFD betreffend der sogenannten "mittleren Lösung" dauern. In Vorbereitung dieser Vereinbarung wurde der neue Zaun von den Amerikanern in Abstimmung mit der OFD und uns bereits auf die künftigen Grenzen gesetzt. Damit bleibt sowohl die amerikanische Kirche als auch deren Gemeindehaus auf amerikanischem Gelände. Derzeit werden die notwendigen Ersatzbaumaßnahmen, das sind vor allem der Ersatz bzw. die Neuanlegung von rund 40 Stellplätzen westlich der Kirche, gebaut. Die Rechtskraft des Bebauungsplanes und damit die Möglichkeit der Vermarktung der Grundstücke im Teil B der Arrondierung wird erst nach Abschluß der Verträge mit der Oberfinanzdirektion möglich sein.

Weitere Maßnahmen im Jahre 2004 werden damit die Erschließung und Begrünung des Teilbereiches B der Arrondierung, die Fertigstellung der Grünfläche östlich der neugebauten Kita im Teilbereich A der Arrondierung, die Vermarktung der restlichen Bauplätze, sowie die finanzielle Abwicklung der Entwicklungsmaßnahme sein.

Der Entwicklungsträger unterbreitet ein Angebot, welches für die ersten sechs Monate des Jahres 2004 ein Grundhonorar von monatlich 5.172 € netto (5.999,52 € brutto) und für die zweite Jahreshälfte ein monatliches Grundhonorar von 3.448 € netto (3.999,68 € brutto) vorsieht, also insgesamt 59.995,20 € brutto ergibt.

Die Leistungsvergütung bleibt wie bisher bei 2,3%. Als Leistungshonorar verbleiben für das Jahr 2004 rd. 2.140 € netto (2.482,40 € brutto).

Der Abschluss der gesamten Maßnahme ist auf den 31. Dezember 2004 projektiert, wobei der Entwicklungsträger weitere drei Monate für die Abrechnung eingeräumt bekommt. Dieser Zeitraum wird nicht separat honoriert.

Das in dieser GRDrs genannte Honorar ist in die Kosten- und Finanzierungs-
übersicht vom 29. Mai 2003 (GRDrs 724/2003) einkalkuliert.

Beteiligte Stellen

Referat WFB




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Lageplan Arrondierung