Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 687/2003
Stuttgart,
07/08/2003


Investitionsvorhaben und größere Bauunterhaltungsmaßnahmen
Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden/Schulsportstätten
- Fortschreibung 2004/05




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
09.07.2003
23.07.2003

Bericht:


Investitionsprogramm:

Das Investitionsprogramm trägt der sich abzeichnenden Schülerentwicklung und des daraus resultierenden Raumbedarfs Rechnung.

Erweiterungsbauten:

Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen

Das Bauprogramm für Schulneu- bzw. -erweiterungsbauten im Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist weitestgehend abgeschlossen bis auf wenige sich abzeichnende Neuaufsiedlungen (z. B. Stammheim). Jedoch kann ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen im Rahmen der Bedarfs- und Standardprüfung für Betreuungsräume (siehe Beschlußvorlage “Verlässliche Grundschule – Situationsbericht 2003, GRDrs 346/2003). Außerdem ist die Weiterentwicklung der Konzeption von Ganztagesschulen im Einvernehmen mit der Staatlichen Unterrichtsverwaltung zu berücksichtigen.

Berufliche Schulen

Das Programm für Erweiterungsbauten für Berufliche Schulen ist ein Schwerpunkt zur Befriedigung des Nachholbedarfs. Es bezieht sich auf die Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen (siehe GRDrs 499/2002).

Sanierungsvorhaben:

Eine Vielzahl von Schulgebäuden (insbesondere auch Fertigteilbauten und Schulpavillons der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts) und Schulsportstätten sind wegen ihrer veralteten Bausubstanz und Haustechnik in einem Zustand, dem nur mit einer umfassenden Sanierung bzw. nur durch Neubau abgeholfen werden kann. Die nur beschränkt verfügbaren Haushaltsmittel bis Mitte der 90er-Jahre für die Bauunterhaltung führten dazu, dass die Gebäudesubstanz beeinträchtigt ist, die erforderlichen Maßnahmen sich kumulieren und tendenziell anstelle von Bauunterhaltungsmaßnahmen zu größeren Sanierungsvorhaben führen.

Bauunterhaltung einschließlich größere Bauunterhaltungsmaßnahmen:

Der Budgetrahmen für die Bauunterhaltung hat sich vom Jahr 1991 von 12,6 Mio. € auf 19,2 Mio. € im Jahr 2003 erweitert. Dennoch sollte es weiterhin das Ziel sein, den begonnenen Weg fortzusetzen und nachhaltig die Finanzierung der Gebäudeunterhaltung im Rahmen eines mehrjährigen Stufenplans zu stärken. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind in Anlage 2 aufgeführt.

Nur so kann der Gefahr entgegengewirkt werden, dass sich weitere Verzögerungen und Aufschiebungen bei der Unterhaltung negativ auf die Gebäudesubstanz auswirken.

Personelle Auswirkungen:

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfordert eine sehr hohe zeitliche und fachliche Beanspruchung mit starker Belastung des vorhandenen Personals. Diese umfassenden Aufgaben können nur dann in einer angemessenen Zeit bewältigt werden, wenn die Personalressorcen aufgestockt werden.

Finanzbedarf zur Weiterentwicklung der Schul-, Informations- und Kommunikationstechnik

Hierzu folgt nach der Sommerpause eine Mitteilungsvorlage als Entscheidungsgrundlage für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2004/05.

Die Maßnahmen werden in die Wunschliste zum Doppelhaushalt 2004/05 zur Aufnahme in die Finanzplanung angemeldet.

Die im Jahr 2002 fertiggestellten/eingeweihten drei Neu-, Erweiterungs- und Sanierungsvorhaben im Volumen von 10,425 Mio. € sind in der Anlage 3 dargestellt.

Im Doppelhaushalt 2002/2003 (einschließlich hierzu erfolgtem Nachtrag) sind 24 Neu-, Erweiterungs- und Sanierungsvorhaben im Volumen von rund 61,3 Mio. € anfinanziert worden (Anlage 4).

Beteiligte Stellen








Dr. Iris Jana Magdowski




Investitionsprogramm (Anlage 1)
Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen (Anlage 2)
Fertiggestellte Vorhaben 2002 (Anlage 3)
Anfinanzierte/im Bau befindliche Vorhaben (Anlage 4)