Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz:
A 7625-01
GRDrs
603/2003
Stuttgart,
06/30/2003
Städtischer Zuschuss an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. für die Verbraucherberatung Stuttgart für das Jahr 2003
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
öffentlich
23.07.2003
Beschlußantrag:
Die Stadt Stuttgart gewährt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. für die Sachkosten der Verbraucherberatungsstelle Stuttgart im Jahr 2003 einen städtischen Zuschuss von 52.000 €.
Für die Zuwendung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Stuttgart.
Der Aufwand ist aus Mitteln des Verwaltungshaushalts 2003 bei Finanzposition 1.0200.7171.000 - Haupt- und Personalamt, Verbraucherzentrale - zu decken.
Begründung:
Der Verbraucherzentrale wurde für die Beratungsstelle Stuttgart für 2002 ein Sachkostenzuschuss von 51.129,19 € (entspricht 100.000 DM) bewilligt (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 9. Oktober 2002, Nr. 429). Der entsprechende Verwendungsnachweis liegt als
Anlage 1
bei. Die Verbraucherzentrale hat nunmehr den Kostenplan für das Jahr 2003
(Anlage 2)
übersandt und die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 55.000 € beantragt. Wie aus der Aufstellung zu entnehmen ist, entsteht nach Abzug der Eigeneinnahmen von den voraussichtlichen Gesamtkosten ein ungedeckter Sachkostenaufwand in dieser Höhe.
Gegenüber den tatsächlichen Kosten 2001 ist folgende Entwicklung zu erkennen:
Die Personal- und Sachkosten konnten z. T. drastisch gesenkt werden (Personalkosten - 11 %, Sachkosten - 2 %, jeweils bezogen auf 2002).
Den gesunkenen Kosten stehen jedoch auch gesunkene Einnahmen gegenüber. Neben einem niedrigeren Landeszuschuss sind auch die Eigeneinnahmen aus Spenden und Vor-Ort-Beratung gesunken. Dagegen konnten die Einnahmen aus der Telefonberatung erneut gesteigert werden, was aus der Einrichtung einer Telefonbasishotline und der damit zusammenhängenden Umstellung der telefonischen Beratung auf kostenpflichtige 0190- bzw. 0900-Nummern im Jahr 2001 resultiert.
Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale wieder neue Themen aufgegriffen, wie zum Beispiel die Riester-Rente oder die (T)Euro-Diskussion. Durch die konsequente Nutzung von Synergieeffekten, die Weiterentwicklung von Datenbanken und den Ausbau schneller Servicedienstleistungen über das Internet konnte die Verbraucherzentrale das individuelle Beratungsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher in Stuttgart und Baden-Württemberg ausbauen und verbessern.
Die Zahl der Anfragen insgesamt ging etwas zurück, jedoch nahm die Anzahl der Anfragen per E-Mail zu - ein Trend, der sich sicherlich in den kommenden Jahren fortsetzen wird.
Der genaue Umfang der Nachfrage von Leistungen der Verbraucherberatungsstelle Stuttgart ist aus dem Tätigkeitsbericht 2002
(Anlage 3)
abzulesen.
Im Haushaltsplan 2003 wurden 52.000 € veranschlagt, so dass der Zuschuss nur in dieser geringeren Höhe als von der Verbraucherzentrale beantragt gewährt werden kann.
Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
52,000.00
Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
52,000.00
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Beteiligte Stellen
Referat F
Klaus-Peter Murawski
Anlagen
Anlage 1: Verwendungsnachweis 2002
Anlage 2: Kostenplan 2003
Anlage 3: Tätigkeitsbericht 2002
Anlage 1 zu GRDrs. 603/2003
Anlage 2 zu GRDrs. 603/2003