Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 878/2003
Stuttgart,
11/11/2003



Zentrale Notübernachtung in der Hauptstätter Str. 150



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.10.2003
08.10.2003



Beschlußantrag:

Die Durchführung der Zentralen Notübernachtung für die Wintermonate 2003/2004 und für die folgenden 3 Jahre wird dem "Eigenbetrieb Leben und Wohnen" übertragen.


Begründung:


Der Verwaltungsausschuss hat am 23.07.2003 mit der Gemeinderatsdrucksache 422/2003 "Städtische Notübernachtung in der Hauptstätter Str. 150" beschlossen, für sämtliche Leistungen (Sozialdienst, Zivildienst, Wachdienst, Reinigungs- und Hausmeistertätigkeit) zum Betrieb der Zentralen Notübernachtung ein Markterkundungsverfahren durchzuführen und die Aufgabe zukünftig im Turnus von 4 Jahren jeweils neu zu vergeben.

Die Sozialverwaltung hat den Markt erkundet, alle relevanten Stuttgarter Träger angeschrieben (Anlage1) und sie aufgefordert, auf der Basis des erstellten Leistungskatalogs, ein entsprechendes Angebot zur Übernahme der Betriebsträgerschaft vorzulegen.

Lediglich der "Eigenbetrieb Leben & Wohnen" (ELW) hat ein Angebot in Höhe von 155.187,33 EURO abgegeben (Anlage 2). Dieses Angebot liegt im Rahmen des, in der GRDrs 422/2003 genannten Budgetvolumens (ohne Gebäudekosten bzw. einzeln abzurechnende Leistungen), wobei aber die vom ELW angegebenen Personalkosten für den Sozialdienst mit 25.300 EURO zuzüglich 12.650 EURO für eine Hilfskraft veranschlagt sind. Das Angebot ist an dieser Stelle teurer als der Durchschnittswert ( 30.000 EURO ) der hierfür beim Sozialamt bisher angefallenen Kosten. Die höheren Personalkosten des vom ELW vorzuhaltenden Sozialdienstes können durch die geringeren Kosten für den Wachdienst kompensiert werden.

Mit der Übernahme des Betriebs der Notübernachtung durch den ELW werden Synergien wirksam, weil die Betriebsabläufe durch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur des Wohnheims Nordbahnhofstrasse 21 effizienter gestaltet werden können.


Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
0.00 Euro
Laufende Aufwendungen
155,200.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
0.00 Euro
Laufende Erträge
0.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
0.00 Euro
Folgelasten
155,200.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00 Euro


Die bisher eingesetzten Stellenkapazitäten für den Sozialdienst ( Planstelle 500 0403 130, Bes.Gr.A9 G, 100% für 6 Monate/Jahr ) werden zum Stellenplan 2004 zur Streichung vorgemerkt.


Beteiligte Stellen

Referat AK, Referat WFB und Referat R haben die Vorlagen mitgezeichnet




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Schreiben der Sozialverwaltung an die relevanten Träger
  2. Angebot des Eigenbetriebs "Leben & Wohnen"