Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 697/2003
Stuttgart,
09/10/2003


Lärmminderungsplanung Filder



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.09.2003
08.10.2003

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

Ausgangslage

Am 30.04.2002 wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung Filder vorgestellt (GRDrs 352/2002). Gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, der Flughafen Stuttgart GmbH und den benachbarten Gemeinden (KAF - Kommunaler Arbeitskreis Filder - ) hatte die Stadt Stuttgart das Büro ACCON GmbH, München, mit dieser Untersuchung beauftragt.

Massnahmen

Die Untersuchung zur Lärmminderungsplanung Filder beinhaltet folgende einzelne Massnahmen, die bereits umgesetzt sind, bzw. in Kürze umgesetzt werden:


Für die Landeshauptstadt Stuttgart ist die Möglichkeit, dass Schallschutzfenster mit diesem Sonderprogramm gefördert werden, von besonderem Interesse.

Finanzierung

Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat für die Umsetzung der Lärmminderungsplanung Filder insgesamt Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € in den nächsten fünf Jahren zugesagt. Diese Zusage ist allerdings an eine 10%ige Mitfinanzierung der Massnahmen durch die jeweilige Kommune gebunden.

Die Filderkommunen haben bereits großes Interesse an dem Programm, das ca. 22 % der insgesamt zu verteilenden Mittel für Stuttgart bereitstellt, signalisiert.

Nach den Untersuchungen wären Lärmschutzfenster an ca. 640 Gebäuden in Stuttgart förderfähig. Die zugrundeliegenden Aufwandsermittlungen für die jeweiligen Kommunen gehen dabei von einer 50 %igen Inanspruchnahme beim Schallschutzfensterprogramm aus.

Für die Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies einen geschätzten Aufwand von insgesamt rund 500.000 €. Verteilt auf 5 Jahre ist damit ein jährlicher Aufwand von ca. 100.000 € für Stuttgart verbunden. Somit besteht die günstige Möglichkeit mit einer für alle Filderkommunen gleichen Förderquote Lärmschutzmassnahmen für betroffene Bürger durchzuführen. Neben der 10 %igen Förderung durch die Stadt und der 30 %igen Förderung durch das Land muss der Gebäudeeigentümer die verbleibenden 60 % der Kosten selbst finanzieren.

In der Finanzplanung 2002 - 2006 sind derzeit keine Mittel enthalten. Entsprechende Investitionsmittel werden in der Wunschliste des Tiefbauamts zum Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 unter dem Punkt F, Lärmminderungsmaßnahmen, angemeldet. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 entscheidet der Gemeinderat über die Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan.

Abwicklung des Programms

Im Falle der Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird ein Beratungsbüro mit einem Ausstellungsraum am Flughafen eingerichtet. Die Abwicklung selbst soll durch das Büro ACCON erfolgen.

Beteiligte Stellen

Referat USO, Referat WFB






Prof. Beiche
Technischer Referent





Ausführlicher Bericht (Anlage 1)

Anlage 1 zur GRDrs
Ausführlicher Bericht

Erläuterungen:

Am 30.04.2002 wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik die Ergebnisse der Lärmminderungsplanung Filder vorgestellt (GRDrs 352/2002). Gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, der Flughafen Stuttgart GmbH und den benachbarten Gemeinden (KAF - Kommunaler Arbeitskreis Filder - ) hatte die Stadt Stuttgart das Büro ACCON GmbH, München, mit dieser Untersuchung beauftragt. Aus dem daraus vorgestellten Maßnahmenkatalog sind einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt.

Auf der Grundlage dieser Untersuchung wurde inzwischen von den Fachleuten der Filderkommunen, des Flughafens, des Umwelt- und Verkehrsministeriums sowie dem Büro Accon ein Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung erarbeitet. Als bundesweites Pilotprojekt wurden für das Gutachten erstmalig gemeindeübergreifend alle Lärmquellen gemeinsam erhoben und beurteilt. An vielen Orten werden die Grenzwerte für Lärmsanierung überschritten. Dort können die Straßenbaulastträger im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Lärmminderungsmaßnahmen durchführen. Ein Rechtsanspruch der Anwohner auf Lärmschutz besteht jedoch nicht. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs basiert daher auf gemeinsamen freiwilligen Anstrengungen und Leistungen aller verantwortlich Handelnden, um der Sondersituation auf den Fildern gerecht zu werden. Er beinhaltet folgende einzelne Maßnahmen und Programme, die bereits umgesetzt sind bzw. in Kürze umgesetzt werden können:

1. Geschwindigkeitsbegrenzungen

Bereits im Jahr 2002 wurden Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 8 (120 km/h zwischen Stuttgarter Kreuz und der Anschlussstelle Flughafen in beiden Fahrtrichtungen aus Gründen der Verkehrssicherheit) und der B 27 (120 km/h beidseitig zwischen Flughafen und Aichtalbrücke aus Verkehrssicherheitsgründen und 80 km/h bei Nacht zwischen Stuttgart-Degerloch und dem Echterdinger Ei aus Lärmschutzgründen) angeordnet.

2. Aktive Schallschutzmaßnahmen an Straßen

Im Jahr 2003 sollen die Autobahnbrücken Sulzbachviadukt und Talbrücke Denkendorf durch Erhöhung der dortigen Lärmschutzwände einen besseren Schallschutz erhalten. Die Kosten in Höhe von 840.000 € werden zu 40 % von Land, 33 % von der Gemeinde Denkendorf und voraussichtlich 27 % aus Straßenbaumitteln finanziert.


3. Lärmschutzfenster für hochbelastete Innerortsstraßen

An den Straßenabschnitten der Fildergemeinden, in denen in Wohngebieten 70 dBA Lärm bei Tag und 60 dBA bei Nacht bzw. in Mischgebieten 72 dBA tags und 62 dBA nachts überschritten werden, erhalten Gebäude bzw. Wohnungen, sofern in der Vergangenheit noch keine Förderung von entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen erfolgte, Schallschutzfenster der Klasse 3 bezuschusst. Insgesamt handelt es sich um 1.439 Gebäude mit etwa 4.000 Wohneinheiten. In Stuttgart sind 515 Gebäude mit rund 1580 Wohneinheiten davon tangiert.

Gefördert wird an Wohnungsaußenseiten, die der lärmintensiven Straßenseite zugewandt sind, der Einbau von lärmdämmenden Fenstern und Außentüren (nicht Hauseingangstüren), von Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern sowie Wohnküchen ab 12 m² Wohnfläche) sowie zusätzlich in Schlafräumen von lärmdämmenden Lüftern.

In die Förderung einbezogen werden auch Fenster/Türen von Aufenthaltsräumen in nicht parallel zur Straße stehenden Gebäudeseiten, jedoch nicht an Gebäuderückseiten.

Fenster/Türen von gewerblich oder freiberuflich genutzten Räumen (z.B. Büros, Praxen, Verkaufsräume, Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe) sind von der Förderung ausgenommen.

Es sind Fenster/Türen einzubauen, die mindestens der Schallschutzklasse III nach Tafel 3 der VDI-Richtlinien Nr. 27 19 entsprechen (bewertetes Schalldämmmaß 35 bis 39 dB(A)). Der Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse IV wird empfohlen.

Die Förderung gliedert sich in folgende Anteile:
- 30 % für das Land Baden-Württemberg,
- 10 % für die Gemeinde und
Es verbleibt ein Eigenanteil von 60 % für den Eigentümer der Immobilie.

Die förderfähige Summe pro Wohnung beträgt maximal 5.000 €.
Ferner werden innerhalb dieses Rahmens höchstens folgende nachgewiesenen Investitionskosten bezuschusst oder bezahlt:
- bei Fenstern mit der Größe von bis zu 0,8 m² pro Fenster maximal 320 €,
- bei Fenstern mit der Größe von mehr als 0,8 m² pro Fenster maximal 400 €, und
- pro Lüfter maximal 400 €
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Einbau, sämtlicher Nebenkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.



Sofern die Fördermittel des Landes in Höhe von 7,5 Mio. € reichen, ist vorgesehen in einer zweiten Stufe mit gleicher Förderung in Mischgebieten auch Gebäude, die im Lärmbereich zwischen 70 und 72 dBA tags und zwischen 60 und 62 dBA nachts liegen, zu fördern. Insgesamt wären davon 521 Gebäude mit ca. 1.500 Wohnungen betroffen. In Stuttgart hätten 128 Gebäude mit ca. 395 Wohnungen einen entsprechenden Förderanspruch. Die Abwicklung des Förderprogramms “Lärmschutz an Innerortsstraßen” obliegt den jeweiligen Gemeinden. Im KAF erfolgte bereits eine Abstimmung die ganze Projektabwicklung an das Büro Accon zu beauftragen, um im gesamten Fördergebiet eine einheitliche Information, Anspruchsprüfung und Abwicklung sicherstellen zu können.

4. Bauliche Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor Fluglärm

Durch diesen Teil des Maßnahmenkatalogs sollen alle Wohnungen im Nahbereich der An- und Abfluggrundlinie einen ausreichenden Schutz vor allem gegen den nächtlichen Fluglärm erhalten. Gefördert wird in Schlafräumen der Einbau von Schalldämmlüftern und soweit erforderlich von Schallschutzfenstern der Klasse 2 , sofern für diese Räume in der Vergangenheit aufgrund früherer Förderprogramme noch keine Förderung gewährt wurde. Das Programm “Lärmschutzfenster gegen Fluglärm” ist zweistufig aufgebaut. Zu 100 Prozent gefördert und vollständig von der Flughafen GmbH bezahlt, wird der Einbau im Bereich längs der Hauptan- und -abfluggrundlinie, in dem ein Schallpegel von 77 dBA erreicht wird. Betroffen sind hier insgesamt 1.300 Wohnungen. In einem zweiten Bereich, in dem der Schallpegel noch 75 dBA erreicht, wird der Einbau zu 50 Prozent gefördert. Hier zahlen anteilig das Land 30 Prozent, die Flughafen GmbH 10 Prozent und die Gemeinden 10 Prozent. Die Eigentümer haben einen Eigenanteil von 50 Prozent selbst zu tragen. Der zweite, äußere Bereich umfasst insgesamt 3.200 Wohnungen. Die Stadt Stuttgart ist hiervon jedoch nicht betroffen.

In Überschneidungsfällen von Straßen- und Fluglärm gilt die jeweils weitergehende Förderung.

5. LKW-Führungskonzept für die Filder

Die Filderregion weist eine landesweit deutlich über dem Durchschnitt liegende LKW-Belastung mit steigender Tendenz auf. Es soll daher für dieses Gebiet ein LKW-Führungskonzept entwickelt werden, dass den LKW-Verkehr gezielt auf solche Straßen verlagert, die für diese Verkehrsart am geeignetsten sind. Durch verschiedene Maßnahmen soll dabei erreicht werden, dass der LKW-Verkehr vom untergeordneten Straßennetz, insbesondere den Ortsdurchfahrten, auf das übergeordnete Netz von Landes- und Bundesstraßen sowie die Autobahn verlagert wird. Das LKW-Führungskonzept stellt eine notwendige Ergänzung zum Lärmminderungsplanung Filder dar. Die Kosten für die Erarbeitung in Höhe von etwa 400.000 € werden komplett vom Land übernommen.

Information der Bürger und Abwicklung des Lärmschutzfensterprogramms

Für die Information der Bewohner der Filderregion hinsichtlich der Maßnahmen des LMP Filder wird ab Herbst diesen Jahres eine abgestimmte Informationskampagne durchgeführt. U. a. werden nach schriftlichen Informationen über die Mitteilungsblätter in den betroffenen Filderkommunen öffentliche Informationsveranstaltungen zu den Programmen durchgeführt. Auch die lokal und regional ansässigen Fensterfachbetriebe werden in separaten Veranstaltungen über das Lärmschutzprogramm und dessen Abwicklung informiert.
Auf dem Gelände des Flughafens wird für die Dauer von 5 Jahren ein Beratungsbüro mit Ausstellungsraum eingerichtet. Der Flughafen hat das Büro Accon mit der Abwicklung des Förderprogramms “Lärmschutz gegen Fluglärm” beauftragt.

Die Abwicklung des Programms “Schallschutz an Innerortsstraßen” obliegt den jeweiligen Kommunen. Um für die Bürger die Information und Beantragung von Fördermitteln aus dem Gesamtprogramm LMP Filder bei einer Anlaufstelle zu ermöglichen, sollte die Abwicklung des Programms “Schallschutz an Innerortsstraßen” ebenfalls über das am Flughafen ansässige Büro abgewickelt werden. Hierzu beauftragen die einzelnen Kommunen das Büro Accon entsprechend dem bereits vorliegenden Angebot vom 18. März 2003. Das Angebot sieht einen Festpreis von netto 50 € je erfasster Wohneinheit vor. Für die Beauftragung fallen in Stuttgart voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 89.500 € an.

Finanzierung

Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat für die Umsetzung des LMP Filder insgesamt Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € in den nächsten fünf Jahren bereitgestellt. Für das Jahr 2003 stehen bereits Landesmittel zur Verbesserung des Lärmschutzes an den Autobahnbrücken in Denkendorf, die Beauftragung des LKW-Führungskonzeptes sowie darüber hinaus in geringem Umfang für erste Förderungen aus den Lärmschutzprogrammen an Innerortsstraßen und gegen Fluglärm zur Verfügung. Im Haushalt 2004 ist ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. € mit einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung in derselben Höhe vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Mittelfreigabe kann allerdings erst nach Beschluss des Haushalts durch den Finanzausschuss Ende des 1. Quartals 2004 erfolgen. Nach einer Gesamtbewilligung stellt das Land den Städten und Gemeinden die für den Zeitraum von 2 Monaten erforderlichen Landesmittel jeweils nach Abruf im Voraus zur Verfügung.

Die Flughafen Stuttgart GmbH finanziert das “Schallschutzprogramm gegen Fluglärm” insgesamt vor und fordert anschließend beim Land und den Städten und Gemeinden die jeweiligen Finanzierungsanteile quartalsweise an.

Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Büros Accon, München, betragen die Kosten für die Umsetzung des Lärmschutzfensterprogramms Filder insgesamt 2,38 Mio €. Sie verteilen sich wie folgt:

- Esslingen
2,6 %
- Stuttgart
22,3 %
- Leinf.-Echterd.
13,0 %
- Steinenbronn
4,2 %
- Filderstadt
13,9 %
- Neuhausen
6,5 %
- Denkendorf
19,6 %
- Ostfildern
17,9 %

Der Anteil der Stadt Stuttgart beläuft sich insgesamt auf rund 500.000 €, verteilt auf fünf Jahre je ca. 100.000 €.

In der Finanzplanung 2002 - 2006 sind derzeit keine Mittel enthalten. Entsprechende Investitionsmittel werden in der Wunschliste des Tiefbauamts zum Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 unter dem Punkt F, Lärmminderungsmaßnahmen, angemeldet. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 entscheidet der Gemeinderat über die Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan.