Die Untersuchung zur Lärmminderungsplanung Filder beinhaltet folgende einzelne Massnahmen, die bereits umgesetzt sind, bzw. in Kürze umgesetzt werden:
Das Umwelt- und Verkehrsministerium hat für die Umsetzung der Lärmminderungsplanung Filder insgesamt Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € in den nächsten fünf Jahren zugesagt. Diese Zusage ist allerdings an eine 10%ige Mitfinanzierung der Massnahmen durch die jeweilige Kommune gebunden.
Die Filderkommunen haben bereits großes Interesse an dem Programm, das ca. 22 % der insgesamt zu verteilenden Mittel für Stuttgart bereitstellt, signalisiert.
Nach den Untersuchungen wären Lärmschutzfenster an ca. 640 Gebäuden in Stuttgart förderfähig. Die zugrundeliegenden Aufwandsermittlungen für die jeweiligen Kommunen gehen dabei von einer 50 %igen Inanspruchnahme beim Schallschutzfensterprogramm aus.
Für die Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies einen geschätzten Aufwand von insgesamt rund 500.000 €. Verteilt auf 5 Jahre ist damit ein jährlicher Aufwand von ca. 100.000 € für Stuttgart verbunden. Somit besteht die günstige Möglichkeit mit einer für alle Filderkommunen gleichen Förderquote Lärmschutzmassnahmen für betroffene Bürger durchzuführen. Neben der 10 %igen Förderung durch die Stadt und der 30 %igen Förderung durch das Land muss der Gebäudeeigentümer die verbleibenden 60 % der Kosten selbst finanzieren.
In der Finanzplanung 2002 - 2006 sind derzeit keine Mittel enthalten. Entsprechende Investitionsmittel werden in der Wunschliste des Tiefbauamts zum Entwurf des Doppelhaushalts 2004/2005 unter dem Punkt F, Lärmminderungsmaßnahmen, angemeldet. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2004/2005 entscheidet der Gemeinderat über die Aufnahme der Mittel in den Haushaltsplan.
Abwicklung des Programms
Im Falle der Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird ein Beratungsbüro mit einem Ausstellungsraum am Flughafen eingerichtet. Die Abwicklung selbst soll durch das Büro ACCON erfolgen. Beteiligte Stellen Referat USO, Referat WFB Prof. Beiche Technischer Referent Ausführlicher Bericht (Anlage 1)