Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0332
GRDrs
922/2003
Stuttgart,
09/29/2003
Bildung eines Strukturausschusses Klinikum
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
08.10.2003
09.10.2003
Beschlußantrag:
Gemäß § 41 Abs. 1 GemO i. V. m. § 16 Hauptsatzung bildet der Gemeinderat mit sofortiger Wirkung einen Strukturausschuss Klinikum als beratenden Ausschuss.
Der Strukturausschuss Klinikum berät alle grundsätzlichen und strukturellen Angelegenheiten des Klinikums vor, die der Entscheidung des Gesundheitsausschusses oder des Gemeinderats vorbehalten sind, und zwar insbesondere
die grundlegenden Ziele des Klinikums (vor allem Art, Umfang und Detaillierung des Versorgungsauftrags) sowie wesentliche Änderungen seiner Aufgaben und seines Leistungsangebots;
wesentliche Änderungen in der organisatorischen (einschließlich medizinischen) Struktur des Klinikums und seiner Krankenhäuser sowie der mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, einschließlich der Krankenhausplanung im Sinne des LKHG,
Entscheidungen über die Durchführung von Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Kosten ab 5 Mio. Euro.
Der Strukturausschuss Klinikum setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster
Ständiger stellvertretender Vorsitzender:
Bürgermeister Klaus-Peter Murawski
Mitglieder:
Stadträtinnen bzw. Stadträte:
Mitglieder
Stellvertreter/-innen
CDU
Dr. Eisenmann
Löffler
Uhl
Vetter
N. N.
SPD
Kanzleiter
Ulmer
Wüst
Dr. Hackl
Reißig
Sawade
Bündnis 90/GRÜNE
Marx
Wölfle
N. N.
Freie Wähler
Zaiß, Konrad
Kauderer
FDP/DVP
Zeeb, Rolf
Dr. Dahl
4. Die Geschäftsführung obliegt der Referatsabteilung Krankenhausbereich (AK/54).
Begründung:
Angesichts der Besorgnis erregenden finanziellen Entwicklung des Klinikums Stuttgart soll ein beratender Ausschuss "Strukturausschuss Klinikum" gebildet werden. Damit wird gewährleistet, zeitnah zu erforderlichen strukturellen Veränderungen im Klinikumsbereich zu kommen. Diese sind rasch und konsequent vorzunehmen, um die Chance zu wahren, das Defizit kurzfristig zu senken sowie gleichzeitig die medizinische und pflegerische Qualität der Krankenhausversorgung zu erhalten. Der Strukturausschuss soll sich - ähnlich wie der Reform- und Strukturausschuss zur Verwaltungsreform - detailliert mit den im Krankenhausbereich anstehenden strukturellen Fragen auseinandersetzen.
Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats Klinikum ist berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses als Gast teilzunehmen.
2. Für die Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses gilt § 41 Abs. 2 Satz 2 GOG i. V. m. § 41 Abs. 1 GemO (Mehrheit der abgegebenen Stimmen).
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster