Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0332
GRDrs 922/2003
Stuttgart,
09/29/2003



Bildung eines Strukturausschusses Klinikum



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
08.10.2003
09.10.2003



Beschlußantrag:
  1. Gemäß § 41 Abs. 1 GemO i. V. m. § 16 Hauptsatzung bildet der Gemeinderat mit sofortiger Wirkung einen Strukturausschuss Klinikum als beratenden Ausschuss.
  2. Der Strukturausschuss Klinikum berät alle grundsätzlichen und strukturellen Angelegenheiten des Klinikums vor, die der Entscheidung des Gesundheitsausschusses oder des Gemeinderats vorbehalten sind, und zwar insbesondere
    • die grundlegenden Ziele des Klinikums (vor allem Art, Umfang und Detaillierung des Versorgungsauftrags) sowie wesentliche Änderungen seiner Aufgaben und seines Leistungsangebots;
    • wesentliche Änderungen in der organisatorischen (einschließlich medizinischen) Struktur des Klinikums und seiner Krankenhäuser sowie der mit den Krankenhäusern verbundenen Einrichtungen, einschließlich der Krankenhausplanung im Sinne des LKHG,
    • Entscheidungen über die Durchführung von Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Kosten ab 5 Mio. Euro.
  3. Der Strukturausschuss Klinikum setzt sich folgendermaßen zusammen:

    Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster

    Ständiger stellvertretender Vorsitzender:
    Bürgermeister Klaus-Peter Murawski

    Mitglieder:
    Stadträtinnen bzw. Stadträte:
    MitgliederStellvertreter/-innen
    CDUDr. Eisenmann
    Löffler
    Uhl
    Vetter
    N. N.
    SPDKanzleiter
    Ulmer
    Wüst
    Dr. Hackl
    Reißig
    Sawade
    Bündnis 90/GRÜNEMarx
    Wölfle
    N. N.
    Freie WählerZaiß, KonradKauderer
    FDP/DVPZeeb, RolfDr. Dahl

4. Die Geschäftsführung obliegt der Referatsabteilung Krankenhausbereich (AK/54).


Begründung:

  1. Angesichts der Besorgnis erregenden finanziellen Entwicklung des Klinikums Stuttgart soll ein beratender Ausschuss "Strukturausschuss Klinikum" gebildet werden. Damit wird gewährleistet, zeitnah zu erforderlichen strukturellen Veränderungen im Klinikumsbereich zu kommen. Diese sind rasch und konsequent vorzunehmen, um die Chance zu wahren, das Defizit kurzfristig zu senken sowie gleichzeitig die medizinische und pflegerische Qualität der Krankenhausversorgung zu erhalten. Der Strukturausschuss soll sich - ähnlich wie der Reform- und Strukturausschuss zur Verwaltungsreform - detailliert mit den im Krankenhausbereich anstehenden strukturellen Fragen auseinandersetzen.
2. Für die Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses gilt § 41 Abs. 2 Satz 2 GOG i. V. m. § 41 Abs. 1 GemO (Mehrheit der abgegebenen Stimmen).

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster