Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1060/2009
Stuttgart,
11/05/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2009



Kürzung Zuschuss an das Theaterhaus Stuttgart e. V. THH 4102811 Kulturförderung - 417DAKU10

Beantwortung / Stellungnahme


Am 18. September 2008 hat der Gemeinderat einstimmig der Rahmenvereinbarung (GRDrs 704/2008) zwischen der Landeshauptstadt und der Stiftung Pragsattel sowie dem Theaterhaus Stuttgart e.V. zugestimmt. In Ziffer 6 der Rahmenvereinbarung ist hinsichtlich der Kürzung von Betriebskostenzuschüssen folgendes geregelt:

„Im Interesse einer weiterhin erfolgreichen Arbeit auf dem Pragsattel wird zugesichert, dass der Betriebskostenzuschuss für den Theaterhaus Stuttgart e.V. nicht einseitig gekürzt bzw. – sofern im Blick auf die Finanzlage der Stadt erforderlich – nur in dem Umfang eingeschränkt wird, in dem andere freie Theatereinrichtungen in Stuttgart in eventuell notwendige Maßnahmen zur Konsolidierung des Stadthaushalts einbezogen werden.“

Der GRDrs 704/2008 war in Anlage 6 eine Übersicht über die Kennzahlen und institutionellen Zuschüsse (jeweils für 2007) für die freie Theater und für die soziokulturellen Theater beigefügt (vgl. Anlage). Nach dieser Übersicht der Kulturverwaltung ist das Theaterhaus Stuttgart den freien Theatereinrichtungen zugeordnet; die Betriebskostenzuschüsse (institutionelle Förderung) für die freien Theater beliefen sich danach im Jahr 2007 auf 7.579.550 Euro und für die soziokulturellen Einrichtungen auf 377.800 Euro. Für den Doppelhaushalt 2010 / 2011 hat die Kulturverwaltung als institutionelle Förderung für die freien Theater eine Summe von 7.970.000 Euro und für soziokulturelle Einrichtungen von 385.300 Euro veranschlagt.

Die freien Theater sind – mit Ausnahme von Zuschüssen für Festivals – seitens der Kulturverwaltung von Kürzungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ausgenommen; demgegenüber wurde vorgeschlagen, die Zuschüsse (institutionelle Förderung) für die soziokulturellen Einrichtungen um 5 % zu reduzieren.

Nachdem die Betriebskostenzuschüsse (institutionelle Förderung) für die freien Theatereinrichtungen von Kürzungen ausgenommen sind, kann der Betriebskostenzuschuss an den Theaterhausverein nach dem Sinn und Wortlaut der Rahmenvereinbarung nicht einseitig gekürzt werden. Zum gleichen Ergebnis kommt eine Prüfung durch das Rechtsamt vom 15. Oktober 2009, in der abschließend folgendes festgehalten wurde:

„Unter diesen Vorzeichen stellt sich nur noch die Frage, ob die Stadt den Empfängerkreis „freie Theater“ – verstanden als Summe aus Theaterhaus und den Theater spielenden Einrichtungen in Stuttgart, die nicht staatlich oder kommunal sind – weiter wie bisher fördern will oder nicht. Wenn die Förderung für diesen Empfängerkreis gekürzt wird, verlangt der Vertrag eine Einschränkung beim Theaterhaus und bei den „anderen“ im gleichen Umfang. Was „gleicher Umfang“ bedeutet, ob dies also eine gleiche prozentuale Kürzung oder eine summenmäßige Beschränkung oder eine Kombination daraus bedeutet, ist hier nicht wiederum zu vertiefen.“






Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

429/2009 CDU Ziff. 1.2)




Dr. Wolfgang Schuster



<Anlagen>


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Anlage 6 Kennzahlenübersicht.xls