Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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14a
VerhandlungDrucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin: 13.04.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Dr. Magdowski,
Frau Korn (SchulverwA)
Protokollführung: Herr Häbe hr /sp
Betreff: Stuttgart ohne Chance auf weitere IZBB-Mittel
- Sachstand formale Ganztagesschulen -
- Antrag Nr. 104/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion
vom 06.04.2005 -

Zu diesem Tagesordnung wird das Blatt "IZBB-Schulen (nach Antragsreife und Datum chronologisch geordnet)" ausgeteilt. Dieses Blatt ist diesem Protokoll beigefügt.

Zudem ist der im Betreff genannte Antrag sowie die ebenfalls zu diesem Tagesordnungpunkt gestellten Anträge

- Antrag Nr. 75/2005 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 17.03.2005 "Ganztagesschule in Stuttgart"
- Antrag Nr. 107/2005 der StRinnen Ripsam, Metke und StR Dr. Nopper (alle CDU) vom 08.04.2005 "Essensversorgung an Schulen - IZBB - Wie geht es weiter?"


Zum Antrag Nr. 104/2005 trägt EBM Föll vor, grundsätzlich könne berichtet werden, dass die im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion getroffene Aussage "die Verwaltung hat nicht mit dem notwendigen Nachdruck an der Thematik gearbeitet" nicht zutreffe. Zum 31.01.2004 seien 12 IZBB-Anträge für Schulen, bei denen die Landeshauptstadt Schulträger sei, eingereicht worden. Darüber hinaus hätten Stuttgarter Schulen in privater Trägerschaft Anträge gestellt. Zum 31.01.2005 hätten weitere 36 Anträge eingereicht werden können. Davor seien 22 Anträge bereits Ende September 2004, also rd. drei Monate vor Abgabeschluss, beim Oberschulamt abgegeben worden. Insgesamt habe es in Stuttgart 48 IZBB-Anträge gegeben.

Im Juli 2004 habe man 15 Anträge genehmigt bekommen. In der vom Kultusministerium veröffentlichten Meldeliste seien neun weitere Anträge unter den ersten 159 Anträgen. Deren Bewilligung gelte als sicher. Insgesamt seien in der Tranche 2005 über 500 Anträge eingereicht worden.

Im Ergebnis bedeute dies, dass für 24 Anträge Mittel sicher seien und bei weiteren 24 Anträgen sei die Frage der Mittelbewilligung noch offen.

Durch die sicher bewilligten 24 Anträge würden Investitionen in der Größenordnung von 14,5 Mio. € ausgelöst. Die IZBB-Zuschüsse beliefen sich auf insgesamt 7,8 Mio. €. Insgesamt 4,1 Mio. € städtische Komplementärmittel würden zur Verfügung gestellt. Auch im Lichte anderer Städte könne sich die Stuttgarter Bilanz durchaus sehen lassen. Beispielsweise seien in Frankfurt 11 Anträge und in Freiburg keiner bewilligt worden.

Zur weiteren Vorgehensweise fährt er fort, zunächst bestehe durchaus die Hoffnung, dass aus nicht abgeflossenen Mitteln des Jahres 2004 noch der eine oder andere Antrag bewilligt werden könne. Dafür werde sich jedenfalls die Verwaltung aktiv einsetzen. Im Herbst 2005 werde dies entschieden werden, da dann feststehe, wohin in welchem Umfang Mittel abfließen. Im Übrigen bestehe die Hoffnung, dass der Bund angesichts der Überzeichnung seines Programmes bereit sei, das Programm zu verlängern und zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die antragstellenden Fraktionen würden gebeten, sich entsprechend gegenüber dem Bund zu engagieren. Vor den Haushaltsplanberatungen 2006/2007 werde rechtzeitig berichtet, damit dort entsprechende Anträge seitens der Fraktionen gestellt werden könnten.

In aller Deutlichkeit wolle er erklären, dass die seitens der SPD-Gemeinderatsfraktion gemachten Vorwürfe nicht zutreffen. Hier zitiert er aus einem Rundschreiben des Städtetages Baden-Württembergs: "Mancherorts werden momentan leider unsachliche Diskussionen um angebliche Versäumnisse von Schulträgern bei der Beantragung von IZBB-Fördermitteln geführt, bei deren Maßnahmen zum Kreis jener 349 Anträge gehören, welche vom gegenwärtigen Förderrahmen des Bundesprogramms nicht mehr erfasst sind. Solche Vorhaltungen entbehren jeder Grundlage. Dass IZBB-Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bei den Oberschulämtern bewilligt werden, war zwar von Beginn an des Programmes ein Gegenstand der Förderpolitik des Landes. Zu welchem Zeitpunkt, es war letztlich der 01.09.2004, die Fördermittel ausgeschöpft sind, konnte hingegen kein Schulträger wissen. Bekannt war bis 31.03.2004 vielmehr nur der Abgabetermin 31.01.2005 für die diesjährige Antragsrunde des Förderprogrammes". Dies zeige, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang ihr Möglichstes getan habe. Gleichwohl würden die Anträge weiterverfolgt. Mit dem Land trete man in Verbindung um wie gesagt Bewilligungen aus nicht ausgeschöpften Mitteln zu erreichen. Gegenüber dem Bund und dem Land werde deutlich gemacht, dass eine Fortführung dieses Programmes durch zusätzliche Mittel für notwendig erachtet werde.

Der Antrag 104/2005 wird von StRin Gröger (SPD) begründet. Ergänzend zu diesem Antrag führt sie aus, vor Bewilligung der ersten IZBB-Mittel sei die Landeshauptstadt ausweislich einer Landtagsdrucksache die einzige größere Stadt in Baden-Württemberg ohne staatliche Ganztagesschule gewesen. Stets habe ihre Fraktion auf die Eilbedürftigkeit der Anträge hingewiesen. Nach Einschätzung ihrer Fraktion habe es bei der Geschwindigkeit der Antragsstellungen Versäumnisse gegeben. Zudem sei es ein Versäumnis gewesen, keine Prioritäten festzulegen. Schulen wie das Königin-Katharina-Stift beklagten sich auch, dass sie vergessen worden seien, mit der Folge zu später Antragsstellungen. Andere Schulen suchten sich vergebens auf der Liste der antragstellenden Schulen (z. B. Schickhardtgymnasium und Elise-von-König-Schule). Ob noch weitere Schulen über das Bearbeitungsstadium nicht hinausgekommen seien, sei nicht bekannt.

Von einer in weiten Teilen unerfreulichen Situation spricht StRin Ripsam (CDU). Den Schulleitungen, den Eltern und Lehrern seien Hoffnungen gemacht worden, welche nach dem jetzigen Stand bedauerlicherweise in vielen Fällen nicht erfüllt werden könnten. Zu klären sei z. B., ob Anträge erst gesammelt worden seien, um dann gemeinsam eingereicht zu werden. Darauf ließen die Antragsdaten schließen. Bekanntlich, so StRin Feindor (90/GRÜNE), sei schon mehrfach diskutiert worden, dass die Abläufe insgesamt als ärgerlich bezeichnet werden müssten. Heute stelle sich die Frage, wie nach vorne schauend damit umgegangen werden könne. Bei den Anträgen, welche im September und Oktober 2004 eingereicht worden sind, rechnet sie noch mit Bewilligungschancen. Durch StR J. Zeeb (FW) wird festgestellt, das von seiner Fraktion beim zur Beratung anstehenden Thema über Parteigrenzen hinweg eingeforderte pragmatische Vorgehen habe mehr oder weniger gut funktioniert. In das bis jetzt Bekannte müsse, um effektiv weiter vorangehen zu können, eine Struktur gebracht werden. StR Kanzleiter (SPD) regt an, die aufgetretenen Verfahrensfragen verwaltungsintern aufzuarbeiten. Die Abläufe müssten eindeutig geklärt werden, um in Zukunft zu wissen, was zu welchem Zeitpunkt unternommen werden müsse.

Zu der von StRin Gröger geäußerten Kritik weist EBM Föll darauf hin, dass nach Abgabe der Antragsunterlagen durch die Schulen zu den Anträgen noch das Einvernehmen mit dem Oberschulamt habe hergestellt werden müssen. Erst danach hätten die Anträge lt. Vorgaben der Förderrichtlinien eingereicht werden können. Von daher könnten der Verwaltung keine Versäumnisse vorgeworfen werden. Mehrere Monate Verzögerung, und dem widerspricht die SPD-Gemeinderatsfraktion, hätten sich um Juli 2003 durch einen Vertagungsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion ergeben. Natürlich bedaure es die Verwaltung, dass nicht alle Hoffnungen erfüllt werden könnten. Weiter informiert er, die Städte Karlsruhe und Mannheim hätten je nur sieben Anträge bewilligt bekommen und Ulm 12.

An den Antrag Nr. 191/2004 zum Thema Dachausbauten erinnert StRin Gröger. Hierzu habe EBM Föll im Januar 2005 eine zügige Beantwortung zugesagt. Mittlerweile sehe die Verwaltung lt. GA-System eine Beantwortung bis Juli 2005 vor. Konkret werde in diesem Antrag nachgefragt, ob nicht auch Dachausbauten mit IZBB-Mitteln finanziert werden könnten. Zudem würden noch IZBB-Möglichkeiten zu Sonderschulen nachgefragt. Dies hätte noch im Jahr 2004 bearbeitet und zu Anträgen führen sollen. Nach Aussage von Frau Korn rechnet das Schulverwaltungsamt nun in Kürze endgültig mit einer Antragsbeantwortung. Dies bekräftigt EBM Föll.

Zur Hoffnung, nicht abgerufene Mittel in Stuttgart einsetzen zu können, bemerkt StRin Gröger, das Land habe bereits erklärt, um rechtswirksam zu sein streng nach den Eingangsdaten bisher nicht bewilligter Anträge vorzugehen. Im selben Zusammenhang fragt StRin Ripsam Möglichkeiten nach, gerade nicht nach den Eingangsdaten der Anträge sondern nach anderen Kriterien zu verfahren, mit deren Hilfe dann Großstädte besser berücksichtigt werden könnten. Dabei wirft sie die Frage auf, ob seitens des Oberbürgermeisters Bereitschaft für einen entsprechenden Vorstoß auf Landesebene besteht. Die Hoffnung, dass seitens des Kultusministeriums die Reihenfolge auf der Antragsliste verändert wird, schätzt der Vorsitzende als nicht realistisch ein. Der Oberbürgermeister, welcher nächste Woche ein Gespräch mit Frau Ministerin Schavan habe, werde gleichwohl das Thema einer "Nachschlagsrunde" im Herbst 2005 zur Verwendung nicht abgerufener IZBB-Mittel ansprechen, damit dann schwerpunktmäßig größere Städte berücksichtigt werden. Für die "Nachschlagsrunde" würden für die am 29. September 2004 eingereichten Anträge noch gute Chancen gesehen. Diese acht Schulen seien zwischen den Plätzen 170 und 180 platziert.

Der Antrag Nr. 75/2005 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion werde in Bälde beantwortet. Derzeit laufe die Schlussabstimmung zur Unterzeichnung beim Oberbürgermeister. Auch die Beantwortung des CDU-Antrages Nr. 107/2005 vom 08.04.2005 "Essensversorgung an Schulen" finde in Kürze statt.

Von StRin Feindor wird die Bitte geäußert, die vorgelegte Liste z. B. um die noch nicht eingereichten Anträge zu ergänzen. Der Gemeinderat müsse über den Bearbeitungsstatus aller Anträge informiert sein. Eine solche Ergänzung sagt EBM Föll zu.

Nicht den Bund, sondern das Land Baden-Württemberg sehen StRin Gröger und StR Kanzleiter bei der Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel in der Pflicht. Prioritäten sollten bei den Großstädten liegen. Zu einem in anderer Sache aufgelegten Sonderprogramm sehe der Oberbürgermeister, so StRin Gröger, wohl keinen Handlungsbedarf.

Zu den Haushaltsplanberatungen fordert StR J. Zeeb Klarheit, welche IZBB-Mittel und welche städtischen Komplementärmittel für die einzelnen Projekte zur Verfügung stehen. Ihm und StRin Ripsam gegenüber merkt der Vorsitzende an, ingesamt stünden im städtischen Haushalt 6,5 Mio. € Komplementärmittel zur Verfügung. Von diesen würden für die bewilligten IZBB-Anträge 4,1 Mio. € in Anspruch genommen. Mit der Gesamtsumme wäre die Stadt, zwar mit Schwierigkeiten, aber letztlich doch in der Lage gewesen, alle Anträge zu bedienen.

StRin Gröger möchte Informationen darüber, wie nun bei den Ganztagesschulen weiter vorgegangen werden soll. Ihr liegt ein aktuelles Schreiben von Kultusministerin Schavan vor, in dem einmal erklärt wird, dass dem Kultusministerium nichts von einem Antrag zur Heusteigschule bekannt ist, und zum anderen mitgeteilt wird, dass für die formalen Ganztagesschulen zum Schuljahr 2005/2006 bereits am 1. Dezember 2004 die Antragsfrist abgelaufen ist. Wenn überhaupt könne nun frühestens ein Antrag für das Schuljahr 2006/2007 gestellt werden. Für StRin Feindor ist zu klären, wie mit oder ohne IZBB-Mittel bei der Umsetzung der Ganztagesschulen weiter vorgegangen wird. Das im Groben beschlossene Konzept müsse konkretisiert werden. Nicht überall würden IZBB-Mittel benötigt, um einen Ganztagesschulbetrieb zu starten. Die Schulen müssten die Sicherheit erhalten, wann sie beginnen könnten. Hierzu müsse der Informationsfluss zu den Schulen verbessert werden.

Zur Thematik Ganztagesschulen trägt BMin Dr. Magdowski vor, bei allen drei Schulen, für die Anträge auf Ganztagesschulbetrieb gestellt worden seien, würden die Kriterien eines Rundschreibens des Kultusministeriums für Ganztagesschulen an sich nicht erfüllt. Dies sei auch schon dargestellt worden. Dem Schulverwaltungsamt sei es aber in langen Verhandlungen mit den zuständigen Dienststellen (Staatl. Schulamt, Oberschulamt) gelungen, auch für diese sehr wichtigen Schulen einen Konsens dahingehend zu finden, dass man sie behandelt wie formale Ganztagesschulen. Bereits am 22.09.2004 habe das Staatliche Schulamt dem Oberschulamt berichtet, dass von Seiten der Landeshauptstadt Anträge zu formalen Ganztagesschulen angekündigt seien. Das weitere Verfahren habe sich dann am 29.11.2004 mit einer Forderung des Oberschulamtes an das Staatliche Schulamt zur Nachberichterstattung fortgesetzt. Das Staatliche Schulamt wiederum habe am 14.11.2004 dem Oberschulamt berichtet, dass die Gemeinderatsvorlage bis Ende Januar 2005 dem Gemeinderat vorgelegt werden solle und dass damit die Anträge gem. § 30 Schulgesetz an das Kultusministerium spätestens im März 2005 gestellt würden. Die von den staatlichen Dienststellen genannten Fristen habe die Stadt eingehalten. Von vornherein sei klar gewesen, dass es nicht einfach sein werde, diese wichtigen aber gleichwohl nicht allen Kriterien gerecht werdenden Schulen in den weiteren Antragsprozess einzubeziehen. Die nun vorliegende Antwort des Landes beinhalte "Die Antragsfrist, welche in einem Rundschreiben für Schulen, welche punktgenau den Anforderungen des Landes entsprechen, genannt worden ist, ist am 31. Januar 2005 abgelaufen.". Diese Antragsfrist habe sich allerdings auf Schulen bezogen, welche eigentlich ein anderes Profil aufweisen. Von Seiten des Staatlichen Schulamtes sei die Zusicherung erfolgt, dass der Stadt zum nächst möglichen Zeitpunkt diese formellen Ganztagesschulen genehmigt würden. Gehofft werde, dass dieses so zutreffe. Nach wie vor sei es aber ein Problem, und dies sei in der Beschussvorlage der Verwaltung auch angeklungen, dass Fördermittel aus dem IZBB-Bereich heftigst umkämpft würden. Ob die Stadt mit den für den Ganztagesschulbetrieb vorgesehenen drei Schulen auch noch berücksichtigt werden könne, sei heute nicht bekannt.

StR Wölfle (90/GRÜNE) bezieht sich auf die Gemeinderatssitzung am 17.02.2005. Dort sei eine Vorlage zur Einrichtung von formellen Ganztagesschulen beschlossen worden. Damals sei noch angenommen worden, dass vielleicht der Ganztagesbetrieb schon zum nächsten Schuljahr (2005/2006) aufgenommen werden könne. Nun könne davon offenbar aber nicht mehr die Rede sein. Dies alles sei nicht nachvollziehbar. Sinngemäß äußert sich StRin Gröger. Außer Frage stehe, dass die von der Stadt beantragten Schulen die Voraussetzungen für formelle Ganztagesschulen erfüllten. Am 14. März 2005 habe Ministerin Schavan schriftlich MdL Gassmann auf dessen Nachfrage mitgeteilt, der Abgabetermin für Anträge auf Einrichtung des Ganztagesbetriebes für das kommende Schuljahr 2005/2006 sei am 01.12.2004 gewesen. Sollte der Stuttgarter Antrag in nächster Zeit beim Ministerium noch eingehen, könne hierüber frühestens zum Schuljahr 2006/2007 entschieden werden. Die Stadträtin fragt nach, ob die Verwaltung den Antrag formal rechtzeitig eingereicht hat, um die Schulen dann nachzubenennen. Wenn dem Gemeinderat die nun von Landesseite genannten Fristen bekannt gewesen wären, hätte man sicherlich eine Beschleunigung des städtischen Verfahrens ermöglichen können. So wie dieses nun aber abgelaufen sei, werde man den Interessen von Kindern, Eltern und Schulen nicht gerecht.

Laut BMin Dr. Magdowski hat sich das Verfahren deutlich erschwert, da es sich bei der Carl-Benz-Schule um eine reine Grundschule handelt. Damit entspreche diese Schule nicht ganz der Linie des Landes, Ganztagesschulen an Grundschulen nur in Verbindung mit Hauptschulen zu genehmigen. Unter Zugrundelegung der bestehenden Kriterien hätte in Stuttgart die Beantragung nicht stattfinden können. Angesichts der Bedeutung der Einrichtung des Ganztagesbetriebes an den genannten Einrichtungen sei dies aber in einem Kraftakt zwischen Schulverwaltungsamt und dem Staatlichen Schulamt dennoch gelungen. Wenn gewünscht, könne der anwesende Vertreter des Staatlichen Schulamtes, Herr Kuhnle, Näheres berichten. In dem Bericht des Staatlichen Schulamtes gegenüber dem Oberschulamt sei der Hinweis erfolgt, dass die Landeshauptstadt in der Schulentwicklungsplanung für den Ausbau einer Ganztagesschule den Schuljahresbeginn 2005/2006 fest vorgesehen habe. Gleichzeitig seien die Fristen, welche sich die Stadt gesetzt habe, in diesem Bericht erwähnt worden. Das Staatliche Schulamt habe ihr bestätigt, dass die Frage einer Fristversäumnis im weiteren Verfahren keine Rolle gespielt habe. Die Antragstellung habe außerhalb des diskutierten Rahmens gelegen. Wenn der Antrag am 01.12.2004 gestellt worden wäre, und dieses sei möglich gewesen, wären die Verhandlungen mit dem Staatlichen Schulamt noch nicht abgeschlossen gewesen. Damit wäre der Konsens, dass es in Stuttgart etwas besonderes geben solle, so nicht herbeigeführt worden. Nach Information von StRin Gröger existieren durchaus bereits Präzedenzfälle für Ganztagesschulen, welche von den formalen Kriterien abweichen.

Auf StRin Gröger eingehend informiert Frau Korn, in der Praxis könnten die Anträge nicht so wie sie abgegeben würden an das Regierungspräsidium weitergegeben werden. Die Schulen hätten den Auftrag gehabt, zunächst ihre Konzepte, ihre Vorstellungen vorzustellen. Danach habe eine Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt stattfinden müssen (Einteilung zusätzlicher Lehrerressourcen etc.). Bei formalen Ganztagesschulen müsse die Stadt die Frage der Betreuung klären. Die Kombination, was von Landesseite und was im Ganztagesbetrieb additiv von Seiten der Stadt an Betreuung bereitgestellt werden müsse, ergebe eine komplexe Diskussion. Danach müsse noch die räumliche Situation einer Lösung zugeführt werden. Bei der Carl-Benz-Schule habe die Schule durchaus einen Erweiterungsbau und nicht nur eine verbesserte Ausstattung gewünscht. Dargestellt werden müsse auch die Schülerentwicklung. Abgeglichen werde dann der Raumbedarf bzw. der Raumbestand. In vielen Gesprächen sei mit dem Regierungspräsidium die weitere Handhabung besprochen worden. Als sich die wahrscheinliche Ablehnung des Erweiterungsbaues abgezeichnet habe, sei alternativ zur Terminwahrung ein Ausstattungsantrag gestellt worden. Alle drei vom Gemeinderat beschlossenen Ganztagesschulen, also auch die Heusteigschule, seien gemeinsam beim Land beantragt worden. Für die Heusteigschule sei eventuell noch kein IZBB-Mittelantrag beim Land eingegangen. Die IZBB-Förderung habe zu einer vermehrten Anzahl von Ganztagsschulanträgen geführt. In der Vergangenheit seien die vom Land finanzierten Lehrerressourcen nicht ausgeschöpft worden. Aufgrund der vermehrten Anträge habe sich nun das Land wohl auf einen Stichtag zurückgezogen. Das Programm wäre wahrscheinlich am 01.12.2004 auch schon überzeichnet gewesen. Entsprechend des Haushaltsansatzes könne das Land nur eine bestimmte Anzahl von Ganztagesschulen schultern. Die Verwaltung habe das erfüllt, was in der Kürze der Zeit möglich gewesen sei.

Die Anstrengungen, für drei Stuttgarter Schulen ein passendes Konzept zu entwickeln, würdigt StR Wölfle. Nun sage aber das Ministerium sinngemäß "Das habt ihr schön gemacht, wir ziehen uns aber, und das ist Pech für euch, auf einen Stichtag zurück.". Besonders empörend sei es dann noch, "den schwarzen Peter" der Stadt zuzuschieben, indem erklärt werde "ihr seid zu blöd gewesen, den Stichtag einzuhalten". Diesen Tenor habe die Presseberichterstattung gehabt. Nun stelle sich die Frage, wie wenigstens die Voraussetzungen für die Ganztagesschulen zum übernächsten Schuljahr 2006/2007 geschaffen werden. Da es für diese drei Schulen keine IZBB-Mittel geben werde, müsse schnellstens dafür gesorgt werden, dass die Verwaltung Vorbereitungen trifft, den Gemeinderat bis spätestens zu den Haushaltsplanberatungen mit der Entscheidungsmöglichkeit zu betrauen, zu sagen, die notwendigen städtischen Investitionen würden getätigt, damit im Jahr 2006/2007 die drei formellen Stuttgarter Ganztagesschulen in Betrieb gehen könnten. Auch dieses, so EBM Föll, werde der Oberbürgermeister nächste Woche mit Kultusministerin Schavan besprechen. Es gelte, eine Lösung zu finden, zumal auch das Oberschulamt für sein Handeln Ermutigungen aus dem Ministerium erfahren habe. Dies jedenfalls zeigten Schriftwechsel. Von BMin Dr. Magdowski wird StRin Dr. Eisenmann (CDU) angeboten, den entsprechenden Schriftwechsel einzusehen.

In der Folge bestätigt EBM Föll nochmals, für eine dieser drei vorgesehenen Stuttgarter Ganztagesschulen würden keine IZBB-Mittel beantragt. Bei einer dieser Schulen, bei welcher es um Ausstattungsfragen gehe, könne auch ohne IZBB-Mittel ein Ganztagesbetrieb stattfinden. Die Verwaltung werde Überlegungen zum Szenario "keine IZBB-Mittel für diese Schulen" anstellen. Nur so könne für den Fall, dass seitens des Ministeriums Genehmigungen erfolgten und Ressourcen entsprechend bereitgestellt würden, der Zusammenhang mit IZBB-Mittel aufgelöst werden. Der Vorsitzende sieht hier die Möglichkeit, dass durch die nicht zu 100 % benötigten städtischen Komplementärmittel finanzieller Spielraum im laufenden Haushalt besteht. Wenn Genehmigungen des Landes erfolgten, würden nicht benötigte Komplementärmittel für diese drei Schulen schwerpunktmäßig eingesetzt, um letztlich dort den Ganztagesschulbetrieb aufnehmen zu können. Da fast alles vorliege, was an diesen Schulen wie gemacht werden solle, könnten, wenn die Genehmigungen seitens des Landes erfolgten, schnelle Entscheidungen getroffen werden. Dem Gemeinderat werde dieses dann entsprechend vorgelegt.

Im Verlauf der Aussprache schlägt StR Kanzleiter den Fraktionen vor, dem Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung folgende Resolution zur Beschlussfassung vorzulegen:

Ein Landesprogramm für den Aus- und Aufbau von Ganztagesschulen aufzulegen und zuvorderst die beim Oberschulamt bereits eingereichten und genehmigten Ganztagesschulprojekte zu fördern und damit zur Umsetzung zu verhelfen.

Grundlage hierfür sollen die Förderrichtlinien sein, die im Rahmen des Investitionsprogramms der Bundesregierung "Zukunft Bildung und Betreuung" angewandt werden. Neben Investitionsmitteln muss das Land auch Mittel für pädagogisches Personal an Ganztagesschulen bereitstellen.

Dieser Text wird während der Beratung an die Ausschussmitglieder ausgeteilt. Nach Aussage von EBM Föll liegt die Entscheidung, ob eine solche Resolution gefasst werden soll, beim Gemeinderat. Die Verwaltung sei für jedes Programm, egal ob vom Bund oder vom Land, dankbar, durch welches der Ausbau von Ganztagesschulen in Stuttgart ermöglicht werde. In die Resolution, und dies wäre der Wunsch der Verwaltung, sollte neben dem Land aber auch der Bund als Adressat aufgenommen werden. StRin Dr. Eisenmann kündigt an, diese Resolutionsfrage in der morgigen Fraktionssitzung anzusprechen. Gegen Ende der Aussprache sagt StR Kanzleiter eine Überarbeitung des Resolutionstextes bis morgen zu. Die endgültige Formulierung werde er im Laufe des morgigenTages der Verwaltung und den Fraktionen zukommen lassen. Vielleicht könne dieses auch in der morgigen Ältestenratssitzung angesprochen werden.

Diesen Tagesordnungspunkt abschließend stellt EBM Föll die Behandlung des Antrags Nr. 104/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion fest.