Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
223
8
VerhandlungDrucksache:
520/2004
GZ:
AK 0438-02
Sitzungstermin: 23.06.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Berger und
Herr N.N. (beide HauptPersA) (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht)
Protokollführung: Herr Häbe sp
Betreff: Mittelbewilligung für das Haupt- und Personalamt
- Durchführung von im Rahmen des Projekts
"Bürgerfreundliches Rathaus" unberücksichtigten
Maßnahmen -

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 14.06.2004, GRDrs 520/2004.

In seinem Sachvortrag trägt BM Murawski vor, die Vorlage beinhalte zusätzliche Kosten beim Rathausumbau, welche der Generalbevollmächtigte der Stadt, Herr Veyhle, nicht in das Baubudget einberechnet wissen wolle. Die im Baubudget vorhandenen Reserven seien lt. Herrn Veyhle für zwingend unvorhergesehene Arbeiten und nicht für Zusätzliches vorgesehen. Unter "Zusätzlichem" verstehe dieser alles, was in "seinem Baubuch" stehe. Er, so BM Murawski weiter, könne aber nicht erkennen, worin der Unterschied für Herrn Veyhle zwischen "zwingend unvorhergesehenen Arbeiten" und den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen bestehe. Wenn die Schließanlage erneuert werden müsse, sei dies doch eine zwingende Maßnahme, da ja das Rathaus abgeschlossen werden müsse. Die flächendeckende Anbringung eines innen liegenden Blendschutzes für Bildschirmarbeitsplätze sei sogar gesetzlich vorgeschrieben. Diese Dinge stünden allerdings nicht im Baubuch.

Der im Beschlussantrag (Ziff. 3) enthaltenen Deckungsvorschlag falle der Verwaltung sehr schwer. Allerdings werde mit diesem Vorschlag die Hoffnung verbunden, mit Restmitteln des Projekts "Bürgerfreundliches Rathaus" dem Gemeinderat nach Abschluss dieses Projekts einen Refinanzierungsvorschlag unterbreiten zu können.

StRin Dr. Eisenmann (CDU) zeigt sich über die Haltung des Generalbevollmächtigten verärgert. Sie wünscht sich zur Verbesserung der Transparenz auf der Basis des Baubuchs eine Auflistung der für Herrn Veyhle zwingenden Ansätze. Dazu zählten offenbar nicht gesetzliche Anforderungen. Die Vorlage stelle ein wirkliches Ärgernis dar. Für StR Barg (CDU) ist die Frage entscheidend, weshalb die in der Vorlage aufgelisteten Punkte nicht in das Baubuch Eingang gefunden haben.

Von StR Kanzleiter (SPD) wird erklärt, die Aufgabe von Herrn Veyhle sei es, die Kostenentwicklung im vorgegebenen Rahmen zu halten. Sofern zusätzliche Wünsche umgesetzt würden, müssten diese vom Bauherrn, also der Stadt Stuttgart, beschlossen werden. Insoweit sei das Vorgehen des Generalbevollmächtigten vom Gemeinderat gewollt. Die pauschale Kritik sei für ihn daher nicht nachvollziehbar. Die in der Vorlage aufgeführten Dinge müssten durchgeführt werden. Wenn sich Budgetreste ergeben, könnten diese zur Finanzierung dieser Maßnahmen verwendet werden.

Das Erfolgsrezept von Herrn Veyhle sieht nach Einschätzung von StR Kugler (90/GRÜNE) vor, einen einmal geschlossenen Vertrag nicht nachzuverhandeln. Zu klären sei, mit welchen Mitteln die aufgeführten Maßnahmen finanziert werden könnten. Bei manchen Punkten könne die Haltung von Herrn Veyhle durchaus angezweifelt werden (z. B. Schließanlage, Paternoster).

Nach Ansicht von StR Kauderer (FW) kann nur durch die Vorgehensweise von Herrn Veyhle ein Budget eingehalten werden. Dies sei der Grund für dessen Beauftragung gewesen. Gegen eine alleinige Schuldzuweisung zu Lasten des Generalbevollmächtigten wendet sich StR Willmann (FDP/DVP). Bei verschiedenen Positionen (Paternoster, Schließanlage) gebe es jedoch Klärungsbedarf.

Die großen Maßnahmen (Sanierung des Paternosters, Schließanlage, Brandschutzmaßnahmen, Abwasserleitungen, Regenrohre) sind nach Auffassung von StRin Dr. Eisenmann keine Zusatzwünsche bei diesem Projekt. Diese Dinge so zu bezeichnen sei absurd. Dem schließt sich StR Barg an. Für ihn stellen lediglich die Ausstattung des Führungs- und Lagezentrums für außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen, welche erst vor kurzem beschlossen worden sei, die Erneuerung der Bepflanzung insbesondere vor dem großen Sitzungssaal sowie möglicherweise die Erneuerung einzelner Kücheneinbauten zusätzliche Maßnahmen dar. Hierzu betont Herr Berger, sämtliche in der Vorlage genannten Maßnahmen, ausgenommen die Schließanlage und die Energiekosten, hätten sich im Verlauf dieses Projektes ergeben.

Zur Schließanlage informiert Herr Berger, diese Anlage habe die Verwaltung von Anfang an gefordert. Durch den Architekten, und dem habe sich Herr Veyhle angeschlossen, sei jedoch erklärt worden, es handle sich um keine Generalsanierung. Nur eine solche würde aber eine Schließanlage beinhalten. Von diesen Seiten sei eine Erneuerung von Teilen der Schließanlage als ausreichend angesehen worden. Die Forderung nach einer neuen Schließanlage habe die Verwaltung aber aufrechterhalten. In der ersten Umbauphase habe dann Herr Veyhle mitgeteilt, eventuell könne dieses noch im Laufe der Baumaßnahme im Budget untergebracht werden. Davon sei er aber immer weiter abgerückt. Ganz ablehnend äußere er sich zu dieser Schließanlage aber auch heute noch nicht. So habe er zugesagt, dass, wenn das Budget nicht ausgeschöpft werden sollte, und davon werde ausgegangen, Mittel für die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen eingesetzt werden könnten. Über die Höhe des Budgetrestes mache der Generalbevollmächtigte derzeit noch keine Angaben.

Von den angefallenen Stromkosten (190.000 €) werde vom Generalbevollmächtigten lediglich ein Betrag in Höhe von 50.000 € anerkannt. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass der Baustrom vollständig zur Baumaßnahme gehöre, was wohl dazu geführt hätte, dass die Belastung der Stadt durch die teilweise Belegung von Räumen bei 50.000 € bei der Position Baustrom gelegen hätte.

Im weiteren Verlauf erfolgt von StR Kauderer der Hinweis, üblicherweise werde der Baustrom auf die Handwerker umgelegt (ca. 0,5 % des Auftragsvolumens). Der Baustrom, und diese Information erhält Herr Berger von Herrn N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), sei nicht in der Ausschreibung enthalten gewesen. Gegen Ende der Aussprache bestätigt StR Uhl (CDU) die Aussage von StR Kauderer. StR Uhl ist überzeugt, dass in den entsprechenden Bauverträgen den ausführenden Firmen u. a. der Baustrom auferlegt worden ist. Die Verwaltung habe darüber zu informieren.

Zur Sanierung der Paternoster gibt es nach Auskunft von Herrn Berger Auflagen. Diese seien zu Beginn übersehen worden. Das Haupt- und Personalamt verfüge über keine Baufachleute; sein Amt sei vom Hochbauamt und vom Architekten beraten worden. Eine erst vor kurzer Zeit erfolgte Überarbeitung der Paternoster spricht BM Murawski an. Dabei stellt er die Frage, von wem nun eine neuerliche Überarbeitung gefordert wird. Daran anknüpfend teilt StR Barg mit, die Paternoster hätten lediglich befristete Betriebserlaubnisse gehabt, da stets erklärt worden sei, notwendige Maßnahmen würden im Rahmen einer Rathaussanierung durchgeführt. Vor diesem Hintergrund gehörten diese Maßnahmen im Rahmen der Sanierung zu den zwingenden Maßnahmen. In der Folge informiert Herr N.N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), vom Hochbauamt sei vor ca. 6 Monaten der Hinweis erfolgt, dass konkrete Reparaturen an den Paternostern anstünden. Diese müssten durchgeführt werden, um diese wieder in Betrieb nehmen zu können. Der genannte Betrag werde einerseits für die Reparaturen ausgegeben und andererseits für Maßnahmen, welche in den nächsten zwei Jahren aufgrund sich ändernder Sicherheitsbestimmungen erforderlich würden. Beides müsse zusammengefasst werden, um in nächster Zeit eine neuerliche wochenlange Stilllegung der Paternoster zu vermeiden.

33.000 € (brutto) der für zusätzliche bauliche Anforderungen notwendigen 70.000 € werden lt. Herrn Berger für Veränderungen, die sich durch den Rückzug im Altbau ergeben, benötigt (Verbesserung der Nutzbarkeit). Um beim Rückzug die PCs sofort wieder in Betrieb nehmen zu können, hätten sogenannte Switches beschafft werden müssen. Diese könnten später auch an anderen Stellen eingesetzt werden. Zudem müssten Rückbaumaßnahmen im Interimsrathaus vorgenommen werden (ca. 25.000 €). Diese Dinge und auch die Kücheneinbauten hätten mit Herrn Veyhle nichts zu tun.

Die Frage von StR Willmann, ob weitere Nachforderungen befürchtet werden müssen, verneint Herr Berger. Er glaubt nicht, dass im Rahmen des Rückzugs noch größere Dinge finanziert werden müssen. Bei der Übergabe festgestellte Defizite müssten eigentlich aus dem Budget abgedeckt werden können. Da der Rückzug parallel mit den letzten Arbeiten stattfindet bitten BM Murawski und Herr Berger um Verständnis, dass eventuell noch nicht alles problemlos funktioniere. Der Rückzug werde am 09.07.2004 abgeschlossen sein.

An StR Kanzleiter gewandt trägt BM Murawski vor, in zwei Wochen wolle der Generalbevollmächtigte die Höhe des nicht in Anspruch genommenen Budgets offenlegen. Danach spricht StRin Dr. Eisenmann einen vertraglich geregelten Zusammenhang zwischen dem Honorar von Herrn Veyhle und der Einhaltung des Budgets an. Ihrer Meinung nach müssten die Kosten für zwingende Maßnahmen auch über das Budget abgerechnet werden. Die Vorlage sei für die CDU-Gemeinderatsfraktion nicht tragbar. Schnellstens müsse die Höhe des nicht in Anspruch genommenen Budgets bekannt gemacht werden. Demgegenüber betont StR Kugler, aufgrund des mit dem Generalbevollmächtigten abgeschlossenen Vertrags arbeite Herr Veyhle ausschließlich die im Baubuch enthaltenen Dinge ab. Die Frage sei, ob ihm Mängel bei der Anfertigung des Baubuches vorgeworfen werden könnten. Eine Zustimmung zur Vorlage könne nicht von der Information über die Höhe des Budgetrestes abhängig gemacht werden. Daran, dass der Gemeinderat hier nicht mehr "Herr des Verfahrens" sei, müsse sich der Rat gewöhnen. Aber diese Vorgehensweise sei ja gewählt worden, da "die alte Form des Bauens" auch nicht erfolgreicher gewesen sei.

Nach Einschätzung von StR Barg muss sich die Verwaltung überlegen, ob sie diese Vorlage aufrechterhalten bzw. diese zur Überarbeitung mit dem Generalbevollmächtigten, dem Architekten und anderen zurückziehen will, um letztendlich eine andere Vorlage vorzulegen. Außer dem Punkt des Baustromes kann StR Kauderer der Vorlage zustimmen.

Zu den in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen sind nach Mitteilung von Herrn Berger bereits Aufträge vergeben. Davon, dass diese Arbeiten wegen Unabweisbarkeit von der Verwaltung bereits vergeben sind, hat der Ausschuss, lt. Feststellung des Vorsitzenden, Kenntnis genommen.

Er fährt fort, die Verwaltung ziehe heute die Vorlage zurück. Das Thema werde dann in der nächsten Verwaltungsausschuss-Sitzung am 07.07. erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Bis dahin wolle er selbst mit Herrn Veyhle über bestimmte Einzelpunkte sprechen. Am 07.07.2004 werde dann auch Herr Veyhle anwesend sein.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, wird dieser Tagesordnungspunkt von BM Murawski abgeschlossen.