- Beratung im Verwaltungsausschuss am 16.07.2008 (Niederschrift Nr. 252) mit dem Zielbeschluss des Gemeinderats, den ermäßigten Mittagessenspreis für Kinder mit Bonuscard sowie vergleichbaren Sozialleistungen auf alle allgemein bildenden Schulen schnellstmöglich diskriminierungsfrei umzusetzen. 1. Derzeitige Situation: · Bestehende traditionelle sowie seit dem Schuljahr 2004/05 neu eingerichtete formelle Ganztagesschulen: Organisation des Mittagessens (Essenslieferung, Essensausgabe und Essensgeldabrechnung) liegt in der Verantwortung des Schulträgers (vgl. GRDrs. 550/2008). Das Ein-Euro-Essen ist hier seit dem Schuljahr 2008/09 umgesetzt. · Schulen mit ganztägigen Angeboten: Organisation des Mittagessens (Essenslieferung, Essensausgabe und Essensgeldabrechnung) liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule. Die Essenspreise schwanken zwischen 1,00 € und 4,40 €.
Bei den Schulen mit ganztägigen Angeboten ist die Abwicklung deutlich komplizierter. Die Organisation des Essensangebots erfolgt in Eigenregie der Schulen über Ehrenamt. Die Schulen bestimmen die Preise selbst. Der Stadt entstehen für diesen Betrieb bislang keine Kosten. Die Schulen kommen aber verstärkt auf die Stadt zu, weil die ehrenamtlich tätigen Eltern bzw. die Fördervereine dabei mit den vielen rechtlichen Vorgaben (Hygiene, Steuern usw.) sich zunehmend überfordert fühlen und immer weniger Helfer gewonnen werden können. Um dieses ehrenamtliche Engagement so lange wie möglich aufrechterhalten zu können, bedarf es einer intensiven Beratung. Hierdurch entsteht auch in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts ein erhöhter Aufwand. Die Essenspreise werden an den Schulen in den unterschiedlichsten Formen (Kauf von Essensmarken, Direktbezahlung an der Theke, elektronische Abrechnung usw.) eingezogen. Nur in wenigen Fällen gibt es ein technisches Verfahren, genauso selten ist im Übrigen bisher eine Abwicklung über die Schulsekretariate. Sofern diese Vielfalt an Abrechnungsverfahren beibehalten wird, kann eine diskriminierungsfreie Ausgabe und Abrechnung für Kinder mit Bonuscard sowie vergleichbaren Sozialleistungen nicht gewährleistet werden. Wenn hier die Stadt Vorgaben macht, besteht andererseits die Gefahr, dass der oben beschriebene Trend weg vom Ehrenamt enorm beschleunigt wird und die Verwaltung zumindest kurz- und mittelfristig vor schier unlösbare organisatorische Probleme gestellt wird, sollte die Mittagsversorgung in den Schulen dann in Regie der Stadt fortgesetzt werden müssen. Dies muss bei den Überlegungen zur Umsetzung des 1-Euro-Essens mitberücksichtigt werden.
Im Doppelhaushalt 2008/09 stehen für die traditionellen Ganztagesschulen 23.500 Euro jährlich zur Verfügung (GRDrs 1399/2007 und GRDrs 550/2008). Um auch den Schulen mit ganztägigen Angeboten den Einnahmeausfall für das Ein-Euro-Essen erstatten zu können, müssen dem Schulverwaltungsamt die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Der entstehende Mehraufwand wurde 2007 vorläufig auf 40.000 Euro geschätzt.
Eine Umfrage an allen Stuttgarter Schulen hat ergeben, dass sich die Schulen nicht in der Lage sehen, eine Einschätzung darüber abzugeben, wie viele Kinder ihrer Schule eine Bonuscard besitzen oder vergleichbare Leistungen in Anspruch nehmen. Auch ist nicht abzusehen, wie viele der Bonuscard-Kinder das Angebot eines vergünstigten Mittagessens annehmen. Es haben sich aber viel mehr Schulen gemeldet, die ein Mittagessen ausgeben, als bei der ersten Berechnung zugrunde gelegt wurden. Wie bereits in der GRDrs 550/2008 erwähnt, bleibt daher eine Aussage, wie hoch das von der Stadt zu tragende Defizit sein könnte, nur ungefähr schätzbar. Wenn von allen bei der Umfrage gemeldeten Essensteilnehmern 15 % eine Bonuscard vorlegen und diese Schüler/innen immer an den Tagen, an denen ein Essen angeboten wird, teilnehmen, könnten die Kosten erheblich ansteigen. Vorsichtshalber sollte daher
– in Absprache mit Referat WFB – ein Betrag von 200.000 Euro (einschl. der Kosten für die Essenmarken) überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Es ist damit zu rechen, dass es durch die Einführung des Ein-Euro-Essens zu einer erhöhten Nachfrage kommt. Sollte dies zu einem weiter erhöhten Mittelbedarf führen, wird darüber berichtet.
Das gemeinsame Mittagessen an Schulen hat einen hohen sozialen Stellenwert. Viele Kinder kennen dies nicht von zu Hause. Um diesen Zweck eines pädagogischen Mittagessens durchgängig umsetzen zu können, sollte kein Kind aus Kostengründen von der Möglichkeit eines vergünstigten Mittagessens ausgeschlossen werden. Daher erhalten auswärtige Kinder mit vergleichbaren Sozialleistungen an öffentlichen Stuttgarter Schulen ebenfalls diese Vergünstigung. Der Anteil auswärtiger Kinder an Brennpunktschulen ist sehr gering.
Um Liquiditätsengpässe der Eltern- bzw. Fördervereine zu vermeiden, erhalten die Schulen ab 01.01.2009 (halb-) jährlich auf Anforderung vom Schulverwaltungsamt den voraussichtlich zu erwartenden Einnahmeausfall (voraussichtliche Zahl der auszugebenden Essen an Bonuscard-Besitzer x Defizit pro Essen) vorab auf das Schulkonto überwiesen. Eine genaue Abrechnung erfolgt zunächst halbjährlich mit Angabe der Bonuscard-Nummer sowie der Zahl der tatsächlich eingenommenen Essen. Nichtverbrauchte Mittel werden mit der nächsten Zuweisung verrechnet. Sobald ausreichend Erfahrungswerte über das Angebot vorliegen, wäre aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auch eine jährliche Abrechnung denkbar. Auch in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamtes entsteht für die zunehmend notwendig werdende Beratung, die Organisation und Begleitung des Verfahrens sowie dessen Abwicklung (Mittelzuweisung, Prüfung der Verwendungsnachweise und Abrechnungen, Klärung von Unklarheiten, Gesamtzusammenstellungen über den Mittelverbrauch und haushaltsrechtliche Abwicklungen), ein Mehraufwand, der ebenfalls erfasst wird.
Finanzielle Auswirkungen · Mehrkosten für die Essensermäßigung einschl. Essenmarken jährlich 200.000 Euro. · Stellenmehrbedarf in den Schulsekretariaten und in der Innenverwaltung muss noch erfasst werden. Beteiligte Stellen Referate WFB und AK Vorliegende Anträge/Anfragen CDU und SPD-Gemeinderatsfraktionen Nr. 36/2008. Dr. Susanne Eisenmann Anlagen keine