Protokoll: Verwaltungsausschuß des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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gemeinsame VerhandlungDrucksache:
513/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 07/02/2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Müller-Trimbusch
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Überprüfung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft zur Übertragung an freie Träger

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.05.2003, GRDrs 513/2003.

Folgende Anträge sind diesem Protokoll ebenfalls beigefügt:
- Antrag Nr. 157/2003 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 26.06.2003 "Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft auf freie Träger"
- Antrag Nr. 159/2003 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 27.06.2003 "Überprüfung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft"
- Antrag Nr. 160/2003 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 27.06.2003 "Neuorganisation sozialer Dienste".

I. Grundsätzliche Erklärungen

Der Sachvortrag von BMin Müller-Trimbusch sowie die grundsätzlichen Erklärungen von StR Föll (CDU), StR Kanzleiter (SPD), StR Wölfle (90/GRÜNE), StRin Saal-Rannacher (FDP/DVP) und Herrn Freitag (GPR) sind nachstehend im geringfügig überarbeiteten Wortlaut dargestellt.


BMin Müller-Trimbusch:

"Ich habe mich keineswegs, wie das öffentlich zu lesen war, in eine Verweigerungs- oder Blockadehaltung begeben. Ich nehme den Systemwechsel, der hier mit dieser Form der Veränderung von sozialen Dienstleistungen geplant ist, zur Kenntnis und werde die neue Herangehensweise an Veränderungsprozesse im Hinblick auf die heutigen Beratungsergebnisse - wie in der Vergangenheit auch - konstruktiv umsetzen. Allerdings möchte ich Ihnen gerne noch mal meine Grundhaltung zu Reformen und Veränderungen in meinen Ämtern kurz darlegen.

Wie Ihnen bekannt ist, hat es in meinen Ämtern und Abteilungen mehr als 14 Organisationsentwicklungsprozesse gegeben, beginnend im Jahre 1993. Anlass war damals die erste Haushaltskonsolidierung, wo wir uns nicht mit der linearen 10 %- Kürzung begnügt haben, sondern als Erste eine Aufgabenkritik vorgenommen haben. Dahinter stand stets meine klare Haltung, unsere Dienste und Angebote aus dem Blickwinkel der Bedürfnisse und der Nöte des oder der Bürger/-innen in kontinuierlicher Form zu optimieren, veränderte Rahmenbedingungen und Problemstellungen zu berücksichtigen und vor allem dann auch die gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. Vor allem aber auch - und das möchte ich ausdrücklich sagen - meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei diesem Prozess einzubinden und mitzunehmen. Diese insgesamt 14 OE-Prozesse größeren und kleineren Umfangs, z. B. die völlige Neuordnung des Jugendamtes, die Regionalisierung, die dann stattgefunden hat, um vor Ort den Service für die einzelnen Bereiche besser zu organisieren, oder der kontinuierliche Verbesserungsprozess in den Sozialhilfedienststellen, die schlussendlich dann ja auch dazu geführt hat, unser Hilfeplanverfahren zu initiieren, der OE-Prozess des gesamten Gesundheitsamtes, das damals neun Abteilungen hatte, heute vier hat, und die Zusammenlegung und Straffung verschiedener Abteilungen, die Integration des Ausgleichs- und Versicherungsamtes usw. Diese Ergebnisse wurden dem Gemeinderat in seinen verantwortlichen Gremien jeweils vorgestellt, dort ausführlich diskutiert und im Wesentlichen gutgeheißen und entsprechend von uns umgesetzt.

Viele neue gesetzliche Bestimmungen haben ohnehin meinen Geschäftsbereich immer wieder dazu veranlasst, Veränderungsbedarf entsprechend umzusetzen. Ich erinnere an das Pflegeversicherungsgesetz, das 1991 kam, an das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1992, an das Flüchtlingsaufnahmegesetz und zuletzt das Grundsicherungsgesetz. Das hat uns immer wieder zu Veränderungen veranlasst, die selbstverständlich von uns bearbeitet und auch entsprechend konstruktiv umgesetzt worden sind, meist verbunden übrigens mit OE-Prozessen, um den Mitarbeitern in der neuen Zielrichtung die Möglichkeit zu geben, weiter konstruktiv mitzuarbeiten.

Dabei ist auch ein neuer Wert im Umgang mit den freien Trägern entstanden in Form unserer regelmäßigen Planungsklausuren, in denen sich derzeit die Diskussion zum Thema Neuordnung der Förderung in Richtung Leistungsbeschreibungen, Leistungsverträge auch sehr positiv niederschlägt. Wir sind ja seit fast zwei Jahren in verschiedenen Arbeitsgruppen mit den Trägern tätig, um Ihren Auftrag, die Förderung neu zu ordnen, entsprechend zu bearbeiten. Und wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder Dienste und Angebote ausgelagert bzw. extern vergeben. Ich nenne hier nur beispielhaft die Schulsozialarbeit oder auch die Gründung des ELW. Zur Zeit stehen weitere Veränderungsprozesse an. Ich will einfach nur kurz die Stichworte nennen: Das Hartz-Papier wird uns in den Sozialhilfedienststellen erhebliche Arbeit machen, wie wir dieses umsetzen wollen. Die Neuordnung des Landeswohlfahrtsverbandes, also die Rückübernahme verschiedener Aufgaben, die wir erst vor zwei Jahren abgegeben haben, wird mit erheblichen Problemen bzw. Arbeitsaufträgen verbunden sein. Und auch die Reformvorschläge des Landes werden wir - in Teilen zumindest - ebenfalls zu bearbeiten haben. Auch hierzu habe ich stets meine veränderungsbereite Haltung in den Fachausschüssen dargelegt.

Aus dem Vorgenannten hat sich mir dann damals die Veränderung, der Systemwechsel nicht ohne Weiteres erschlossen. Selbstverständlich nehme ich aber den Paradigmenwechsel zur Kenntnis, Ihren Auftrag ernst und werde die neue Herangehensweise im Blick auf die heutigen Beratungsergebnisse wie in der Vergangenheit auch konstruktiv umsetzen. Vielen Dank."

StR Föll (CDU):

"Herr Erster Bürgermeister, Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren, meine Fraktion erkennt in der Vorgehensweise keinen Paradigmenwechsel. Wir haben uns im Gemeinderat immer in den vergangenen Jahren um Strukturfragen gekümmert - das ist geradezu Aufgabe des Gemeinderates, diese strukturellen Fragen zu diskutieren und dort auch entsprechende Vorgaben zu machen, wohin die Reise gehen soll. Wir haben bei dieser ganzen Diskussion bislang nicht in die fachliche Konzeption der einzelnen Dienste eingegriffen. Da legen wir auch Wert drauf, dass das weiterhin so bleibt, aber das enthebt uns nicht der Fragestellung: Welche Strukturen müssen wir schaffen, welche Entscheidungen müssen wir treffen, um zukunftsfähige und leistungsfähige soziale Dienste für diese Bürgerschaft angesichts geänderter finanzieller Rahmenbedingungen insbesondere geänderter finanzieller Rahmenbedingungen, was Zuschüsse von Bund und Land anbelangt?

Wenn wir nichts tun, dann sind wir davon überzeugt, dass wir bei einzelnen sozialen Diensten, die die Stadt derzeit unterhält, eine schleichende Auszehrung bekommen. Die Leistungsfähigkeit jedenfalls nicht in dem Maße gegegeben ist in der Zukunft, wie dieses notwendig ist, um ein soziales Netzwerk für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt anzubieten. Und darum geht es ja auch im Kern. Es geht ja zunächst mal um die Frage, welche Dienste müssen die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt angeboten bekommen. Und das ist zunächst mal die relevante und interessante Fragestellung - jedenfalls für meine Fraktion. Dass die Bürgerinnen und Bürger, die soziale Dienste benötigen, auch die in Anspruch nehmen können und dass die vorhanden sind. Und daraus leiten wir auch ab, dass ein eigener kommunaler sozialer Dienst in diesem oder jenem Fachbereich keinen Wert an sich darstellt. Wir haben freie Träger heute bereits in dieser Stadt, die in vielerlei Gebieten anerkannt gute soziale Dienste anbieten. Und deshalb glauben wir, dass es richtig ist, diese geänderten Rahmenbedingungen auch zum Anlass zu nehmen, um einzelne Bereiche zu überprüfen, wie das immer von Zeit zu Zeit der Fall ist und von daher auch nicht unüblich. Sie haben einige Beispiele genannt. Diese sind im Prinzip auch eben zu bestimmten Zeitpunkten, wo sich finanzielle Rahmenbedingungen geändert haben oder gesetzliche Vorgaben, entsprechend entstanden. Und von daher halten wir diese Verfahrensweise für völlig normal, nicht jedenfalls abweichend von dem, was in den vergangenen Jahren stattgefunden hat.

Und natürlich, das sage ich auch ausdrücklich für meine Fraktion dazu, vertreten wir das Subsidiaritätsprinzip nicht nur in unseren Sonntagsreden, sondern wir wollen es auch in der Praxis angewendet wissen. Das findet z. T. statt, wo es sinnvoll ist, und es findet z. T. nicht statt, wo es aus unserer Sicht jedenfalls sinnvoll sein könnte. Deswegen haben wir auch diesen Antrag in den einzelnen Bereichen gestellt. Ich will das jetzt nicht Ziffer für Ziffer begründen, aber wir sehen in diesen Bereichen Handlungsbedarf, so wie wir jetzt aber auch für andere Bereiche, z. B. den Bürgerservice Leben im Alter, die Beratungsstelle nach § 219, das Elternseminar, die Erziehungsberatungsstellen gesagt haben, da gibt es für uns gute Gründe, warum die in kommunaler Trägerschaft bleiben sollen. Und wir haben natürlich schon z. T. eine Verschiebung in Bereichen, wo sowohl die Stadt als auch freie Träger soziale Dienste anbieten. Wenn ich jetzt den Bereich der Sucht- und Drogenhilfe nehme, dann hat der Jahresbericht, den wir ja interessanterweise jetzt zum ersten Mal bekommen haben, einem schon eine entscheidende Information vermittelt: Wir konnten dem Jahresbericht entnehmen, dass bei der städtischen Sucht- und Drogenhilfe nur rund 30 % aller Stellen, die es im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe gibt, verankert sind (städtische Mitarbeiter), dass aber insgesamt dafür 60 % der kommunal zur Verfügung gestellten Mittel im Gesamtbereich der Sucht- und Drogenhilfe in Anspruch genommen werden. Das führt natürlich schon dazu, dass wir eine unterschiedliche Behandlung von freien Trägern und städtischen Diensten haben. Diese wollen wir auflösen. Wir wollen, dass die Stadt zunächst einmal sich vor allem auf Planung, Steuerung und Förderung der sozialen Dienste konzentriert. Das ist die Kernaufgabe der Stadt Stuttgart. Darüber hinaus ist es in dem einen oder anderen Fall sinnvoll, eigene kommunale Dienste auch zu unterhalten. Das wollen wir auch nicht in Frage stellen. Aber wir haben auch einige Bereiche, wo man nun sagen kann, da hat sich das historisch so entwickelt und jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, hier zu strukturellen Veränderungen zu kommen. Wir wollen diese strukturellen Veränderungen vor allem vor dem Hintergrund vornehmen, dass wir damit im Zusammenhang auch mit den Leistungsverträgen die Leistungsfähigkeit dieser sozialen Dienste erhalten und womöglich ausbauen wollen, weil natürlich z. T. in etwas größeren Organisationseinheiten auch eine größere Leistungsfähigkeit gegeben ist.

Wir wollen - das haben wir immer gesagt - keinen Sozialabbau durchführen, wir wollen keine finanziellen Einsparungen im Zusammenhang mit diesem Prozess erreichen. Darum geht es nicht. Und es braucht auch keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter zu befürchten, dass in irgendeiner Weise eine Schlechterstellung stattfindet. Wir haben dieses auch in unserem Antrag, denke ich, explizit zum Ausdruck gebracht. Wir sind jedenfalls der festen Überzeugung, wenn wir jetzt nicht punktuelle Veränderungen vornehmen, dann werden wir die sozialen Dienste mit einem Auszehrungsprozess haben, der jedenfalls dazu führt, dass wir für die Bürgerschaft nicht die notwendige Leistungsfähigkeit dieser kommunalen Dienste auf Dauer garantieren können. Das wollen wir als CDU nicht. Und deshalb gilt eben auch in diesem Bereich der Grundsatz, dass Stillstand immer auch mit Rückschritt gleichzusetzen ist. Und daher brauchen wir diesen Veränderungsprozess bei diesen Diensten, die wir auch konkret beantragt haben. Ich will die Begründung dann im Einzelfall ggf. zum späteren Zeitpunkt nachreichen. Dankeschön."


StR Kanzleiter:

"Meine Damen und Herren, Stuttgart hat ein gutes soziales Netz. Das haben wir immer wieder betont und das wird auch von niemandem bestritten. Wir haben in der Stadtverwaltung und bei den freien Trägern qualifizierte Beschäftigte, die dieses soziale Netz auch personell füllen und die täglich ihre Aufgabe mit Engagement wahrnehmen. Wir haben auch in der Vergangenheit viele Veränderungen erfahren. Das ist insoweit nichts Neues, und wir werden auch in der Zukunft Veränderungen erfahren, dieses bringt einfach die Zeit mit sich. Es gibt gesetzliche Änderungen, es gibt Änderungen auch bei den Trägern, insoweit sind Veränderungen nichts Neues. Das stellt sich insbesondere dann, wenn neue Aufgaben und neue Herausforderungen anstehen.

Ich will aber zu unserer Position bezüglich der Subsidiarität doch etwas sagen, was sich vielleicht von dem unterscheidet, was die CDU-Fraktion zumindest als Signal nach außen hin gibt. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Stadtverwaltung, dass die Kommune, die ja letztlich sich repräsentiert aufgrund der Wahlen durch die Bevölkerung, dass sich diese Kommune lediglich zurück entwickelt zu einem Planer, zu einer Vergabestelle und zu einer Controlling-Institution, sondern wir sind sehr wohl - auch nach unserem Grundverständnis - der Auffassung, dass wir als Stadt, als kompetenter Leistungserbringer in bestimmten Bereichen eigene Dienste brauchen, eigene Dienste aufrechterhalten wollen. Wir begründen das damit, dass wir nur so die Neutralität des Angebotes für die Bürgerinnen und Bürger, für die Vielfalt der Anschauungen in der Stadt sicherstellen können. Und wir gewähren damit die Pluralität der Aufgabenwahrnehmung, die wir für notwendig halten. Wir wirken damit Monopolbildungen entgegen und erhalten auch unsere eigene Kompetenz, die Dinge, die sich vor Ort abspielen, beurteilen zu können. Ich denke, es gibt viele gute Gründe, die in der Vergangenheit dafür gesprochen haben, dass wir eigene soziale Dienste aufrechterhalten.

Ich anerkenne durchaus, dass bei der CDU eine Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Aussage und der pragmatischen Vorgehensweise besteht. Insoweit sind wir vielleicht im Ergebnis gar nicht so furchtbar weit auseinander. Wir wollen auch in der Zukunft unsere Leistungsfähigkeit überprüfen. Wir wollen sie weiterentwickeln und wir glauben, dass wir auch neue betriebswirtschaftliche Methoden anwenden müssen, um die Effizienz der Arbeitsleistungen, die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, denn nur wenn wir - und das sage ich auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen aus dem Personalbereich - nur wenn wir in der Lage sind, die Dienste optimal, wirtschaftlich zu erbringen, die Kosten auch entsprechend im Blickfeld haben, dann wird es möglich sein, diese kommunalen Dienste auch für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Und ich glaube, wir haben in der Vergangenheit bewiesen, dass die Stadt mit ihren Aufgaben konkurrenzfähig ist. Das muss auch in der Zukunft so sein. Wir haben deshalb einen Antrag vorgelegt, der hierzu in diese Richtung einige Beiträge versucht zu leisten. Ich will das jetzt nicht im Detail ausführen. Ich wäre auch dankbar, wenn die Verwaltung Stellung nehmen würde, wie sie zu unserem Antrag steht."



StR Wölfle (90/GRÜNE):

"Frau Bürgermeisterin, Sie haben von einem Systemwechsel geredet. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, werden Sie selber, wenn Sie das nüchtern betrachten, nicht als einen solchen bewerten können. Wir haben diese ausschließlich nach dem Kriterium erarbeitet: Macht es angesichts der Landschaft einen Sinn, sich diesen Dienst als kommunalen aussschließlich vorzuhalten oder nicht?

Schulsozialarbeit wird ja auch u. a. angeboten von der Stadt, aber in kleinen Anteilen, da hat damals das Jugendamt gesagt, brauchen wir nicht auch extra vorzuhalten, da ist die Anbindung nicht vernünftig usw. Ich habe nicht den Eindruck, dass unsere Jugendhilfeplanung nicht Bescheid weiß, was die Schulsozialarbeiter von freien Trägern leisten.

Anderes Beispiel: Arbeitsförderung. Da wird noch viel mehr Geld bewegt als bei Schulsozialarbeit. Auch da halten wir uns keinen kommunalen Arbeitshilfeträger. Und trotzdem gibt es eine Steuerung und eine Qualität, die die Stadt verantwortet. Und dafür ist sie aus unserer Sicht da. Und das Entscheidende, sozusagen zur langfristigen Absicherung: Weil wir in der Tat im Vergleich zu vielen anderen Kommunen eine Ausstattung im sozialen Bereich haben, für die wir uns nicht schämen müssen, müssem wir angesichts der Finanzsituation alle Anstrengungen unternehmen, diese zu halten. Aber das Entscheidende ist, was beim Bürger ankommt. Derjenige, der Rat sucht, für den machen wir dieses Ganze. Wir werden nachher an den Beispielen sehen, dass wir uns sehr wohl inhaltliche Gedanken gemacht haben. Und ich entschuldige mich auch nicht für unsere Fraktion, Frau Bürgemeisterin, dass wir uns in diese sowohl inhaltlich-fachliche Diskussion einmischen und nicht nur dazu da sind, sozusagen die OE-Prozesse, die Sie verantworten, zur Kenntnis zu nehmen. Das ist unsere Pflicht. Man erhält Schreiben auch von Mitarbeitern (u. a. persönlicher Natur), wir würden die Arbeit abqualifizieren. Von unserer Seite gab es keine Äußerung, dass einzelne Mitarbeiter von uns abqualifiziert wurden. Wir haben nur nicht unterschieden, dass die städtischen per se besser sind als andere. Und diese Fairness, denke ich, ist angesagt.

Die Verantwortung, die wir auch für das Personal haben, haben wir in unserem Antrag formuliert. Niemand muss um seine Besitzstände fürchten. Und das Volumen an Stellen, um das es insgesamt geht, ist nicht so, dass wir das innerhalb der Stadtverwaltung positiv für jeden Beteiligten erledigen könnten. Vielen Dank."

StRin Saal-Rannacher (FDP/DVP):)

"Ja, meine Damen und Herren, ich habe am Samstag mit einiger Verblüffung in der Stuttgarter Zeitung gelesen, dass die Würfel bereits gefallen sind und dass die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU im Stundentakt Pressekonferenzen gegeben haben. Ich hätte mir gewünscht, dass man die Diskussion vielleicht in der Tat im zuständigen Ausschuss führt und nicht in der Zeitung. Insofern verstehe ich auch durchaus die Betroffenheit der Bediensteten, die die Strukturänderungen treffen werden, als sie im Frühjahr der Zeitung entnehmen mussten, dass Veränderungen geplant sind. Es liegen ja nun die drei Anträge vor, ich muss sagen, dass mir der Part aus der Begründung der SPD sehr gut gefallen hat, wonach die Politik sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen soll und keine Pauschalverurteilungen in Sachen Wirtschaftlichkeit machen soll. Was die Schlussfolgerungen allerdings angeht, ist meine Fraktion anderer Meinung. Ich denke, dass wir hier - und das richte ich jetzt an die CDU und an die Grünen -, dass hier kein großer Dissens besteht zwischen meiner Fraktion und Ihren Vorschlägen. Der Dissens besteht allenfalls im Verfahren, da ist ja nun doch manches hinter verschlossenen Türen und in den Medien abgehandelt worden.

Wir werden im Übrigen auch noch einen Antrag stellen, den habe ich gemacht, der wird morgen, nehme ich an, raus gehen, wo wir drei Dinge vorschlagen. Und lassen Sie mich noch ein Wort sagen zum Thema Subsidiarität. Auch die FDP ist natürlich zutiefst dem Gedanken der Subsidiarität verpflichtet. Ich denke allerdings, dass zum Thema Subsidiarität nicht nur gehört, wo wird das am besten gemacht, sondern dazu gehört schon auch die Frage der Wirtschaftlichkeit. Und wenn ich an die Frage der Wirtschaftlichkeit denke - Herr Föll, Sie haben gesagt, es geht extra nicht um Einsparungen -, dann wird es natürlich ein bisschen kritisch, was die Auslagerung angeht. Und auch das werde ich in meinem Antrag schreiben: Wir würden ganz gerne mal wissen, was sie denn kostenmäßig bringt, die Auslagerung der einzelnen Dienste. Ich habe keine Zweifel, dass die freien Träger gut, qualitativ teilweise sehr gut arbeiten, aber wenn ich daran denke, dass es natürlich auch sehr viele kirchliche freie Träger gibt, dann weiß ich, dass da schon die Hand sehr stark aufgehalten wird nach dem Grundsatz: 'Der Herr hat's gegeben, der Herr hat's genommen, er wird es auch wieder geben'. Ich bedanke mich."

Herr Freitag (GPR):

"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, zu den gestellten Anträgen, Herr Wölfle, ich denke nicht, dass es hier seitens der städtischen Beschäftigten oder der Verwaltung irgendwie drum geht zu behaupten, dies sei per se einfach besser, sondern hier wird durch die Anträge, die von der CDU und den GRÜNEN gestellt wurden, einfach eine dienstliche Konkurrenzsituation hochgefahren, in der gegenseitige Zuweisungen erfolgen nach dem Motto 'Dieser Dienst ist inhaltlich nicht ganz auf dem Dampfer, der müsste eigentlich usw.' Und das sind genau diese Zuschreibungen, die dazu führen, dass man den Eindruck hat, hier wird Qualität per se runterdiskutiert. Wir wollen es gern auf einer anderen Ebene haben. Nicht 'der ist besser oder schlechter, nur weil er dort oder hier ist', die Qualitätsdiskussion findet sowohl bei den freien Trägern statt als auch bei den städtischen. Da gibt es diesbezüglich keinen Unterschied, höchstens im Einzelfall.

Das Zweite, die Begründung der Anträge, ist für mich nicht völlig nachvollziehbar. Seitens der CDU wird vor allem auf das Prinzip der Subsidiarität abgehoben. Die Tatsache, dass man soziale Dienstleistungen an sehr große Sozialdienstleistungskonzerne vergibt, ist für uns eigentlich kein subsidiäres Prinzip. Und letztendlich wird es sich aber dabei vor allem um die großen Träger im freien Bereich handeln. Auch innerhalb der katholischen Soziallehre finden Sie wahrscheinlich so eine Auslegung nicht, die ja diesen Begriff sehr stark geprägt hat. Sie heben aber dann gleichzeitig auch noch ab, außerhalb vom Antrag in Ihrem Kommentar, auf die Finanzsituation und die finanzielle Landschaft. Dies wird im Antrag so nicht erwähnt, sondern da wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht um Einsparungen geht, auch nicht um finanzielle Einsparungen für den Stadthaushalt, sondern um die Sicherstellung. Und wenn Sie die Sicherstellung der Dienste wollen ohne jegliche Einsparung, dann ist die Frage, wie soll das denn irgendwie passieren. Sie müssen es im Prinzip dann günstiger finanzieren, gleichzeitig wird aber den freien Trägern in Ihrem Antrag eine 100 %-ige Sicherung der finanziellen Ressourcen zugesichert. Und das heißt im Prinzip, dass Sie die Kosten tragen, egal ob die städtisch sind oder nichtstädtisch sind. Das Beispiel der Jugend- und Drogenberatung, das Sie selber gebracht haben, wenn das denn so ist, dass 60 % des Etats für 30 % der Beschäftigten notwendig ist aufzuwenden, dann wird das nach Ihrem Antrag in Zukunft auch so sein.

Zweitens halten wir es für äußerst kritisch, die Situation der freien Träger ist z. Z. wirtschaftlich nicht besonders gut. Da sind wir nicht froh darüber, das ist aber einfach auch eine Tatsache, die im Hinblick auf die Arbeitsverhältnisse, die die Beschäftigten haben, zu berücksichtigen ist. Grade im Bereich der Sucht- und Drogenhilfe hat z. B. ein kleinerer der Träger in der Stuttgarter Landschaft sich vor zwei Wochen in der Öffentlichkeit geäußert: 'Wenn die Zuschusssituation sich nicht verbessert, dann sind wir in fünf Jahren bankrott'. Das war die Äußerung vom Geschäftsführer Ulli Binder von Release. Und das heißt, in diese Situation wollen Sie dann möglicherweise die Beschäftigungsverhältnisse der jetzigen Beschäftigten bei der Stadt überstellen. Ist das das Ziel? Und da hilft auch nicht eine Besitzstandswahrung, wenn Sie die Beschäftigungssicherung nicht haben. Die Besitzstandswahrung gilt dann halt bis zur möglichen betriebsbedingten Kündigung. Das ist einfach eine Tatsache, die da auch mitspielt.

Und was die großen Träger angeht, da weise ich nur drauf hin, dass auch die Caritas vor kurzem erst aus dem Krisennotfalldienst ausgestiegen ist aus finanziellen Gründen, dass die Arbeitssituation dort geprägt ist durch die AVR-Richtlinien. Und zum Antrag der GRÜNEN. Wenn dort unter Nr. 5 steht, dass es eine Tarifbindung für die Mitarbeiter/-innen geben soll nach BAT oder analog BAT, dann muss ich sagen, dann scheiden eigentlich die großen Träger Caritas und Diakonie aus. Denn dort gibt es keine Tarifbindung, weder nach BAT noch analog BAT. Es gibt keine Tarifbindung. Und die gibt es eben auch nicht analog BAT.

Zum Arbeitsrecht - und das ist ein zusätzliches Problem für unsere Beschäftigten. In den Grundsätzen der Kirchen heißt es schlichtweg: 'Die Arbeit im sozialen Dienst der Kirche ist das Mitwirken an ihrer Sendung durch Jesus Christus, ist Religionsausübung'. Und das heißt, die Beschäftigten, die hier sind, sind nicht per se im Bereich der Sozialarbeit, weil sie dadurch Religion ausüben wollen. Möglicherweise gehören sie noch Konfessionen an, die gar nicht akzeptabel sind unter dieser Voraussetzung. Das ist das Nächste, was einfach ignoriert wird. Und vor diesem Hintergrund bleibt für die städtischen Beschäftigten, wenn sie für sich abwägen, ob sie ihren Arbeitsvertrag aufgeben und in eine solch unsichere Zukunft marschieren, oder ob sie ihr Arbeitsfeld aufgeben, für das sie sich über Jahre spezialisiert und mit Fortbildung professionelle Kompetenz angeeignet haben, bleibt für sie eigentlich nur die Wahl, das Arbeitsfeld aufzugeben.

Was Sie durch Ihre Anträge letztlich in Stuttgart hervorrufen, ist, dass Sie in diesen Diensten, die in Frage kommen, einen professionellen Kompetenzkahlschlag schaffen. Sie nehmen mit einem Schlag sehr gut eingearbeitete, ausgebildete Mitarbeiter weg, die ein neuer Träger erst wieder neu aufbauen müsste (die Kompetenz). Und die Mitarbeiter haben Sie dann mit Stellenüberhang bei der Stadt zusätzlich zu finanzieren. Oder Sie müssen befristet Beschäftigte möglichst ad hoc jetzt und sofort in die Arbeitslosigkeit schicken, damit man die unterbringen kann, die nicht zum freien Träger wechseln. Das ist die Situation aus arbeitsrechtlicher Sicht des Gesamtpersonalrates.

Ein Wort noch zum Übergang zu den Kliniken. Aus unserer Sicht sind beide GPR'e zu beteiligen bei dem Übergang ins Klinikum. Wir haben Mitwirkung in beiden Bereichen. Und die Frage stellt sich aber auch bei dem Übergang ins Klinikum - sei es Krankenhaussozialdienst, sei es Jugend-/Drogenberatung teilweise - wo liegt darin der Sinn? Das Ganze bleibt natürlich im städtischen Budget und belastet letztendlich die Bilanz des Eigenbetriebes, der sowieso bereits von der Bilanz her im Keller ist und letztendlich drauf angewiesen ist, durch Sanierung außerhalb der Kernbereiche, die er leisten muss als Krankenhausträger, letztendlich langfristig Personal oder Stellen abzubauen, wenn die eigene Bilanz irgendwann mal wieder Richtung schwarze Null gehen soll. Und das sind genau diese Bereiche, die Sie dann letztlich einem langfristigen Abbau anheim stellen."


II. Abstimmungen

Müller-Trimbusch macht deutlich, heute gehe es darum, Eckdatenbeschlüsse herbeizuführen, um danach zu jedem zur Diskussion stehenden Thema seitens der Verwaltung Vorlagen zu entwickeln. Nachstehend sind die Abstimmungen zur GRDrs 513/2003 sowie zu den Anträgen aufgeführt:

Antrag Nr. 159/2003 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 27.06.2003 "Überprüfung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft"

Zum o.g. Antrag bemerkt BMin Müller-Trimbusch, sie könne den mit den Trägern vereinbarten Terminplan zur Ausarbeitung von Leistungsverträgen wenn gewünscht in einer Vorlage darstellen.

Im selben Zusammenhang weist StR Föll (CDU) auf einen beschlossenen konkreten Zeitplan zur Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung im Sozialamt hin. Dies bestätigt BMin Müller-Trimbusch und bietet an, auch diesen Zeitplan vorzulegen.

Anschließend stellt BMin Müller-Trimbusch zum Antrag Nr. 159/2003 fest:






Abstimmungen zum Beschlussantrag der GRDrs 513/2003

Bürgerservice Leben im Alter, Sozialamt (Ziff. 3 des Beschlussantrages)
Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt (Ziff. 7 des Beschlussantrages)
Elternseminar, Jugendamt (Ziff. 9 des Beschlussantrages)

Nach einem Sachvortrag von BMin Müller-Trimbusch und grundsätzlichen Erklärungen der Fraktionen sowie des Gesamtpersonalrates wird einem Vorschlag von BMin Müller-Trimbusch folgend Einvernehmen darüber erzielt, die Ziffn. 3, 7 und 9 nicht zu beraten bzw. dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, da zu diesen keine Anträge zur Umsetzung vorliegen.

Schuldnerberatung, Sozialamt (Ziff. 1 des Beschlussantrages)

Nach Einschätzung ihrer Fraktion, so StRin Gröger, arbeitet die Schuldnerberatung gut und effizient. Lediglich in der Transparenz bei der direkten Leistungserbringung gebe es Mängel. Sie hebt das Engagement des städtischen Dienstes im Bereich der muttersprachlichen Beratung hervor. Damit verbindet sie die Frage, wie ein muslimischer Mitarbeiter dieses Dienstes überhaupt bei einem kirchlichen Träger angestellt werden könnte. Lediglich zwei solcher Ausnahmefälle seien ihr in Stuttgart bekannt. Die Notwendigkeit einer zentralen Schuldnerberatungsstelle wird von StR Wölfle nicht bezweifelt. Als zentralen Punkt in diesem Zusammenhang bezeichnet BMin Müller-Trimbusch die im Ausschreibungstext einzufordernde multikulturelle Kompetenz.

Die Ausschüsse beauftragen bei jeweils 4 Gegenstimmen mehrheitlich die Verwaltung, die Übertragung zum 01.01.2004 auf freie Träger vorzubereiten und den entsprechenden Beschluss einzuholen.

Krankenhaussozialarbeit, Sozialamt (Ziff. 2 des Beschlussantrages)

Trotz nahezu fertiggestellter und bereits terminierter GRDrs 683/2003 wird entgegen einem Vorschlag von BMin Müller-Trimbusch bereits in der heutigen Sitzung ein Eckdatenbeschluss zum Krankenhaussozialdienst herbeigeführt.

BM Murawski bittet einen Beschluss herbeizuführen, mit dem lediglich die Anzahl der Stellen, welche vom Budget des Klinikums abgedeckt sind, übertragen wird. Der Krankenhaussozialdienst liege 7,5 Stellen über den Vorgaben. Ansonsten würde sich eine Vergrößerung des Klinikumsdefizits ergeben. Dies, so StR Föll, müsse im Zuge eines Personalentwicklungskonzeptes geklärt werden. Im Zuge der Einführung der Fallpauschalen werde man auf einen leistungsfähigeren Krankenhaussozialdienst angewiesen sein. Stellenstreichungen beim Krankenhaussozialdienst lehnt StR Kanzleiter vehement ab.

Bei jeweils 4 Gegenstimmen stimmen die Ausschüsse mehrheitlich zu, dass der Krankenhaussozialdienst auf das Klinikum übertragen werden soll. Das Klinikum/die Verwaltung soll dem zuständigen Ausschuss ein entsprechendes Personalentwicklungskonzept vorschlagen.


Dezentrale/zentrale Notübernachtung, Sozialamt (u. a. Ziff. 4 d. Beschlussantr.)

Trotz einer bereits eingebrachten Vorlage wird entgegen einem Vorschlag von BMin Müller-Trimbusch bereits in der heutigen Sitzung zu diesem Bereich ein Eckdatenbeschluss herbeigeführt.

Den Inhalten der Anträge Nr. 157/2003 der CDU-Gemeinderatsfraktion und Nr. 160/ 2003 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu den Themen zentrale Notübernachtung bzw. dezentrale Notübernachtung stimmen die Ausschüsse jeweils einmütig zu.

Fachstelle Migration, Sozialamt (Ziff. 5 des Beschlussantrages)

Die Ausschüsse beauftragen einmütig die Verwaltung, die Übertragung der Sozialen Betreuung in Flüchtlingsunterkünften (Teil der Fachstelle Migration im Sozialamt) zum 01.01.2004 auf freie Träger vorzubereiten und den entsprechenden Beschluss einzuholen.

Tagespflege, Jugendamt (Ziff. 6 des Beschlussantrages)

Die Ausschüsse beauftragen einmütig die Verwaltung, die Übertragung zum 01.01.2004 auf freie Träger vorzubereiten und den entsprechenden Beschluss einzuholen.

Beratungsstellen § 219 StGB, Jugendamt (Ziff. 8 des Beschlussantrages)

Die Ausschüsse lehnen es jeweils mehrheitlich ab, die Verwaltung zu beauftragen, eine Übertragung zum 01.01.2004 auf freie Träger vorzubereiten und den entsprechenden Beschluss einzuholen.

Sucht- und Drogenhilfe, Gesundheitsamt (Ziff. 10 des Beschlussantrages)

Die Ausschüsse stimmen jeweils bei 4 Gegenstimmen den Ziffn. I, II, III und IV auf der Seite 4 des Antrags Nr. 160/2003 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich zu.

Sozialpsychiatrische Hilfen, Gesundheitsamt (Ziff. 11 des Beschlussantrages)

Bei jeweils 4 Gegenstimmen stimmen die Ausschüsse mehrheitlich der Position der CDU-Gemeinderatsfraktion zu, die sozialpsychiatrischen Hilfen im Interessenbekundungsverfahren auf freie Träger zu übertragen und dabei das Bürgerhospital aufzufordern, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungen zur weiteren Vorgehensweise

Die Ziff. 4 des Antrages Nr. 157/2003 wird allgemeiner gefasst. Im Sinne der Ziffn. 2 und 3 des Antrags Nr. 160/2003 stimmen die Ausschüsse jeweils einmütig zu, wobei sich die Zustimmung der SPD-Gemeinderatsfraktion lediglich auf die Ziffn. 3, 7 und 9 des Beschlussantrages bezieht.


Ziff. 5 des Antrags Nr. 157/2003 stimmen die Ausschüsse jeweils bei 4 Enthaltungen in Verbindung mit den Ziffn. 4 und 5 des Antrages Nr. 160/2003 mehrheitlich zu.


Nach Feststellung von BMin Müller-Trimbusch erheben sich gegen die Ziff. 2 des Antrags Nr. 160/2003 keine Einwendungen.


Einer Bitte von StR Föll (CDU) folgend sagt BMin Müller-Trimbusch zu, das Beratungsergebnis dieses Tagesordnungspunktes den Fraktionen bis morgen 14:00 Uhr zukommen zu lassen. Des Weiteren nimmt sie als Auftrag mit, mit der Liga noch vor der Sommerpause ein Gespräch zu vereinbaren.