Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
190
3
Verhandlung
Drucksache:
1120/2002
GZ:
T/St
Sitzungstermin:
05/07/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt
an der Tiefgarage im Bauvorhaben Häussler SchwabenGalerie in Stuttgart-Vaihingen
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.05.2003, öffentlich, Nr. 279
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Technischen Referats und des Referats Städtebau vom 10.04.2003, GRDrs 1120/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Herrn Senator h. c. Rudi Häussler (Bauherr) wird für die Einräumung eines Nutzungsrechts für die Stadt (Allgemeinheit) an 140 Stellplätzen in der zu erstellenden Tiefgarage in der SchwabenGalerie auf den Grundstücken Flst. Nr. 137, 140, 145/1 und 153, Gemarkung Stuttgart-Vaihingen ein einmaliger Betrag von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu den unter Nr. 4 genannten Bedingungen gewährt.
2. Der Aufwand von 603.200 Euro brutto wird im Vermögenshaushalt 2003 bei der AHSt. 2.6815.9320000 VKZ 0105 - Tiefgarage SchwabenGalerie Vaihingen, Erwerb von Nutzungsrechten - gedeckt.
3.1 Im Vermögenshaushalt 2003 wird bei der AHSt. 2.6815.9320000 VKZ 0105 - Tiefgarage SchwabenGalerie Vaihingen, Erwerb von Nutzungsrechten - eine außerplanmäßige Ausgabe von 603.200 Euro zugelassen.
3.2 Der Mehraufwand von 603.200 Euro wird im Vermögenshaushalt 2003 durch Entnahme aus der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten EHSt. 2.9100.3101.000-0001 gedeckt.
4. Der Bewilligung liegen folgende Bedingungen zugrunde:
4.1 Die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt.
4.2 Werden die 140 Stellplätze freiwillig oder unfreiwillig veräußert oder nicht mehr entsprechend der Zweckbindung verwendet, so ist an die Stadt ein Wertausgleich zu leisten. Die Höhe des Wertausgleichs richtet sich nach dem Teil des Verkehrswerts, der sich aus dem Verhältnis des gewährten Betrags zu den Gesamtausgaben des geförderten Objekts ergibt. Dieser bedingte Rückzahlungsanspruch ist durch Eintragung einer unverzinslichen zahlungsfälligen Grundschuld von 603.200 Euro einschließlich Umsatzsteuer an bereitester Rangstelle zu sichern.
4.3 Die Bereitstellung von 140 Stellplätzen für die Allgemeinheit, insbesondere auch für die Besucher und Veranstaltungsteilnehmer des Bürgerforums, ist durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu sichern.
4.4 Die Parkentgelte sind im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart festzulegen.
4.5 Alle Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung, Schönheitsreparaturen und des Betriebs der 140 Stellplätze sind vom Bauherrn zu tragen.
EBM
Dr. Lang
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie
beantragt.