Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 750/2003
Stuttgart,
09/01/2003



Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger
- Verfahren -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Gesundheitsausschuss
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.09.2003
19.09.2003
22.09.2003
24.09.2003



Beschlußantrag:

Dem Verfahren zur Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft an freie Träger wird zugestimmt.


Begründung:


Am 03.07.2003 hat der Gemeinderat beschlossen (GRDrs 513/2003) die nachfolgend aufgeführten sozialen Dienste, die bislang in kommunaler Trägerschaft geführt werden, u.a. auf der Grundlage einer Markterkundung auf freie Träger zu übertragen.

Bei folgenden Diensten soll vor der Entscheidung durch den Gemeinderat, an welchen Träger der Dienst übertragen werden soll, ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden (ausf. s. Anl. 1):

Da die Zentrale Notübernachtung für wohnungslose Menschen bereits ab 1. November 2003 vorgehalten werden muss, hat das Sozialamt die bereits vorhandene Marktübersicht noch im Juli 2003 aktualisiert. Die Anbieter wurden aufgefordert, sich - falls Interesse besteht - bis zum 15. August 2003 gegenüber dem Sozialamt zu äußern. Dem Sozialausschuss kann in der Sitzung am 22. September 2003 ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden.

Bei folgenden Diensten wird keine Markterkundung durchgeführt. Hier werden direkt mit den vom Gemeinderat (s. Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2003) vorgegebenen bzw. aufgrund der Sachlage bereits bekannten Trägern Verhandlungen geführt (ausf. s. Anl.1):

· Sucht- und Drogenhilfe
· Krankenhaussozialdienst

Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen

Das Rechtsreferat hat mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Ausführliche Begründung
Anlage 1 zu GRDrs 750/2003
Ausführliche Begründung:

1. Zwei Verfahrensschritte:
1. a Markterkundung

Zur Vorbereitung der Entscheidung des Gemeinderats zur Übertragung der Schuldnerberatung, der Flüchtlingsbetreuung, der dezentralen Notübernachtung und der gerontopsychiatrischen Dienste beim Sozialamt, der sozialpsychiatrischen Hilfen beim Gesundheitsamt und der Tagespflege beim Jugendamt auf einen bzw. mehrere Träger wird ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

1. b Vergabe auf der Grundlage der Markterkundung

Vom Ergebnis der Markterkundung wird die Art der Vergabe ( freihändige Vergabe oder Ausschreibung) abhängig gemacht. Hierüber entscheidet der Gemeinderat.

1. c Übersicht über den Verfahrensablauf

1. Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen (Leistungsbeschreibung) für die Übertragung der jeweiligen sozialen Dienste durch die zuständigen Fachausschüsse (Beschlussvorlage).
2. Veröffentlichung der Absicht zur Übertragung der sozialen Dienste in den Stuttgarter Tageszeitungen und im Amtsblatt.
3. Information des Gemeinderates über das Ergebnis der Markterkundung. Entscheidung des Gemeinderates über die Art der Vergabe.
4. Für den Fall der freihändigen Vergabe führen die zuständigen Fachämter mit interessierten Trägern Informationsgespräche.
5. Entscheidung des Gemeinderats zur Übertragung der jeweiligen sozialen Dienste auf einen bzw. mehrere geeignete Träger.

Zu 1.
Als Grundlage für die Markterkundung und die Vorverhandlung mit interessierten Trägern erarbeiten die zuständigen Fachämter die Rahmenbedingungen bezogen auf Leistungsinhalte, Budget sowie Personalübertragungsbedingungen für die einzelnen zur Übertragung vorgesehenen sozialen Dienste. Diese werden den jeweiligen Fachausschüssen zur Entscheidung vorgelegt (Vorlage).

Zu 2.
In den Stuttgarter Tageszeitungen sowie im Amtsblatt wird die Entscheidung der Stadt bekannt gemacht, die o.g. sozialen Dienste in bisheriger kommunaler Trägerschaft auf einen bzw. mehrere geeignete Träger zu übertragen. Mögliche Interessenten werden aufgefordert, sich bei der Verwaltung innerhalb von zwei Wochen zu melden. Bedingung für die Aufnahme in das Auswahlverfahren ist ein schriftlich eingereichtes Angebot .

Als Grundlage erhalten die interessierten Träger die o.g. Rahmenbedingungen (Leistungsbeschreibung).

Zu 3.
Auf der Grundlage der Markterkundung legt die Verwaltung dem Gemeinderat einen Entscheidungsvorschlag über das weitere Verfahren vor. Der Gemeinderat entscheidet, ob die Wahrnehmung der Aufgabe ausgeschrieben werden soll oder eine freihändige Vergabe erfolgt.

Zu 4.
Für den Fall einer vom Gemeinderat beschlossenen freihändigen Vergabe werden die interessierten Träger durch die Verwaltung über die Vergabebedingen informiert, insbesondere bezogen auf: Aufgrund dieser Gespräche legt die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vergabevorschlag vor.

Zu 5.
Der Gemeinderat trifft die Vergabeentscheidung.

Zeitplan

1. Ende September 2003 Entscheidung über Verfahren (s. vorl. GRDrs)
2. Oktober 2003 Entscheidung über Rahmenvorgaben (s.o. 1)
3. Januar 2004 Ergebnis der Markterkundung
4. April 2004 Entscheidung über zukünftige Träger (s.o. 5)


Gerontopsychiatrischer Dienst (GRDrs 1182/2002)

Februar 2004: Entscheidung über zukünftige Träger


2. Übertragung von Diensten ohne Markterkundung

Krankenhaussozialdienst, Sozialamt

Der Krankenhaussozialdienst wird auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.07.2003 zum 01.01.2004 auf das Klinikum übertragen.

Sucht- und Drogenhilfe, Gesundheitsamt

Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderates wird unter Federführung des Suchthilfekoordinators mit den jetzigen Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und dem Bürgerhospital, Abteilung für Suchtkrankheiten, eine Konzeption erarbeitet, die folgende Punkte berücksichtigt:

· Stärkere Profilierung der einzelnen Träger in ihrer Kernkompetenz,
· Aufbau einer Sucht- und Drogenambulanz am Bürgerhospital (Organisationsform und Aufgabenbereiche),
· Zuordnung der nicht in das Bürgerhospital integrierten Aufgaben (Prävention, Jugendarbeit, Thema Neue Drogen, niederschwellige Angebote,
· Aufhebung der Regionalisierung der Sucht- und Drogenhilfe.

Der auf Seite 4 genannte Zeitplan gilt auch für die Sucht- und Drogenhilfe.