Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 9561-02
GRDrs
1214/2009
ersetzt 631/2008
Stuttgart,
12/11/2009
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2009
17.12.2009
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird einschließlich der dazugehörigen Änderungen im Gebührenverzeichnis gemäß
Anlage 1
beschlossen.
Begründung:
Die seit 1.1.2007 gültige Verwaltungsgebührensatzung soll erstmals aktualisiert werden. Teilweise wurde es wegen Gesetzesänderungen erforderlich, neue Gebührentatbestände aufzunehmen. Andere Tatbestände sind weggefallen. Teilweise haben sich in der Anwendung der Satzung auch Formulierungsschwächen gezeigt, die durch die jetzige Änderung korrigiert werden sollen. Zur Veranschaulichung der Änderungen wurde eine Gegenüberstellung beigefügt, in der die geänderten Passagen durch Unterstreichungen hervorgehoben sind, sofern es sich nicht ausschließlich um redaktionelle Änderungen handelt (siehe
Anlage 2
).
Abgesehen von den jetzigen, punktuellen Änderungen ist in regelmäßigen Abständen auch eine Neukalkulation aller Gebühren erforderlich, um den veränderten Aufwand zu decken. Es ist geplant, die Gebühren in den nächsten Wochen neu zu kalkulieren und bis Ende Januar 2010 eine Überarbeitung des gesamten Gebührenverzeichnisses zu erstellen.
Zur leichteren Anwendbarkeit des Gebührenverzeichnisses wurde ein alphabetisches Stichwortverzeichnis erstellt, damit der passende Gebührentatbestand rasch aufgefunden werden kann. Es wird ebenfalls aktualisiert. Auf eine Beifügung als Anlage wurde wegen des großen Umfangs verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Ergänzung neuer Gebührentatbestände sind geringfügige Mehreinnahmen von einigen Tausend Euro pro Jahr zu erwarten. Beim Amt für öffentliche Ordnung betragen die zu erwartenden Mehreinnahmen zum Beispiel ungefähr 5.000 EUR pro Jahr.
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, RSO, KBS, SJG, StU und T sind einverstanden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
Anlage 2: Gegenüberstellung der Neufassung mit der bisherigen Regelung
Anlage 2 Gegenüberstellung.doc
Anlage 1 Änderungssatzung.doc
Vorlage12142009.pdf