Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 200/2003
Stuttgart,
04/09/2003



Baukostenzuschuss an die Chorgemeinschaft Untertürkheim e. V. für die Sängerhalle Untertürkheim



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
14.05.2003
21.05.2003



Beschlußantrag:
  1. Zur Finanzierung im Rahmen der Sanierung der Sängerhalle Untertürkheim erforderlicher Maßnahmen zur Schallisolierung und Klimatisierung erhält die Chorgemeinschaft Untertürkheim e. V. einen weiteren Baukostenzuschuss von bis zu 266.600 €. Die für die Sanierung beschlossenen Baukostenzuschüsse der Stadt von 700.000 DM und 193.500 DM (entspricht gerundet 456.900 €) erhöhen sich damit auf insgesamt 723.500 € (ohne Verwaltungskosten des Hochbauamts).
  2. Für diese Zuwendung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshaupstadt Stuttgart.
  3. Der grundbuchrechtlichen Absicherung des Anspruchs auf Wertausgleich im Falle nicht zweckentsprechender Nutzung der Sängerhalle im Nachrang gegenüber anderen Kreditgebern wird zugestimmt.
  4. Der Aufwand von 266.600 € wird gedeckt aus Mitteln des Vermögenshaushalts bei AHSt. 2.3300.9870.000-0050 - Theater, Konzerte, Musikpflege; Investitionszuschüsse/Zuschüsse an übrigen Bereich - in einem noch aufzustellenden Haushaltsplan 2004/2005.


Begründung:


Im Zuge der Sanierung der Sängerhalle Untertürkheim hat sich gezeigt, dass weitere noch nicht beschlossene bauliche Maßnahmen zur Schallisolierung und Klimatisierung erforderlich sind. Insbesondere in den Sommermonaten ist ein Betrieb der Sängerhalle bisher nicht ohne das Öffnen von Fenstern möglich, was jedoch zu Beschwerden der Anwohner wegen Lärmbelästigung führt.

Zur Finanzierung der dafür anfallenden Baukosten von 266.600 € wird ein weiterer städtischer Baukostenzuschuss benötigt.

Finanzielle Auswirkungen
Der zusätzliche Zuschussbetrag von 266.600 € wäre für das Jahr 2004 im Doppelhaushalt 2004/2005 zu veranschlagen. Das Budget des Kulturamts wäre hierfür einmalig um den genannten Betrag zu erhöhen.


Beteiligte Stellen

1. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Untertürkheim hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

"Die Sängerhalle hat für den Stadtbezirk Untertürkheim und auch darüber hinaus eine wichtige und unverzichtbare Funktion für Vereine, Schulen und andere - auch städtische - Institutionen. Sie erfüllt insoweit Aufgaben einer fehlenden städtischen Veranstaltungs- und Versammlungshalle.

Der Bezirksbeirat unterstützt die Chorgemeinschaft Untertürkheim e. V. in dem Bestreben, durch bauliche und sonstige Maßnahmen eine attraktive und funktionsfähige Veranstaltungs- und Versammlungshalle zu erreichen.

Dazu gehört auch unabdingbar eine wirksame und effektive Lärmminderung und Klimatisierung der Halle bzw. des Gebäudes. Die Finanzmittel hierfür kann die Chorgemeinschaft nicht selber aufbringen und eine weitere Verschuldung ist in der Verantwortung gegenüber den Mitgliedern nicht möglich und vertretbar.

Der Bezirksbeirat fordert deshalb die Verwaltung und den Gemeinderat nachdrücklich dazu auf, der Chorgemeinschaft Untertürkheim e. V. baldmöglichst einen Baukostenzuschuss in voller Höhe der Kosten für die Lärmminderung und Klimatisierung zu bewilligen.

Darüber hinaus soll dem Verein soweit notwendig und von diesem gewünscht eine kostenlose und ausführliche Beratung und Begleitung im Hinblick auf die Nutzung der Einrichtung als auch die weiteren baulichen Maßnahmen durch die Stadtverwaltung oder andere Einrichtungen und Institutionen gewährt werden."

Dem Bezirksbeirat wird darüber hinaus in seiner Sitzung am 29.04.2003 Bericht erstattet.

2. Die Referate F und T haben die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 53/2002 vom 22.02.2002 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt:
Referat KBS/Kulturamt


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Baukostenaufstellung der restlichen Bauarbeiten
Anlage 1 zur GRDrs 200/2003


Ausführliche Begründung:


Sanierung der Sängerhalle

Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat am 27.03.1996 die Gewährung eines Baukostenzuschusses für dringend notwendige Sanierungsarbeiten an der Sängerhalle von 700.000 DM beschlossen. Dem Beschluss lag eine Kostenschätzung von ca. 1,4 Mio. DM zugrunde.

Mit einem weiteren Beschluss vom 06.10.1999 bewilligte der Verwaltungsausschuss einen weiteren Baukostenzuschuss von 193.500 DM. Es hatte sich gezeigt, dass infolge der schlechten Bausubstanz, weiterer Auflagen des Baurechtsamts und eines Architektenwechsels mit Mehrkosten von rund 387.000 DM zu rechnen war. Dabei wurde weiterhin von einem städtischen Finanzierungsanteil von 50 % der Gesamtkosten von 1.787.000 DM ausgegangen.

Hiervon wurde bisher ein Betrag von insgesamt 665.000 DM an Abschlagszahlungen ausbezahlt. Bekanntlich wurden die Baumaßnahmen wegen einer Reihe von Problemen beim Betrieb der Sängerhalle nicht weitergeführt. Neben Erschwernissen durch bauliche Auflagen traten vermehrt Probleme mit Anwohnern aufgrund von Lärmbelästigungen und Parkproblemen auf. Diese wurden in zwei Sitzungen im Rahmen eines "Runden Tisches" im Bezirksamt Untertürkheim besprochen.

Dabei ist deutlich geworden, dass sowohl eine Schallisolierung der Fassade, Fenster und Türen als auch eine Klimaanlage für den Hauptsaal, Silchersaal, Urbansaal und die Bühne unumgänglich sind.


Bauliche Maßnahmen und Kosten
Finanzierung

Die bereits beschlossenen noch nicht ausgeführten Maßnahmen (s. Anlage 2) werden von der Stadt mit ca. 110.850 € (noch offener Zuschussrest) bezuschusst. Die Chorgemeinschaft hat ihrerseits einen Betrag von ca. 175.750 € zu tragen, der zumindest teilweise durch einen Kredit finanziert werden muss.

Der Verein sieht sich jedoch nicht in der Lage, sich darüber hinaus an den Kosten für Schallisolierung und Klimatisierung zu beteiligen, zumal er auf eigene Kosten die Küche sanieren muss (geschätzter Aufwand 1998 ohne Geräte von 222.000 DM). Ferner will er die vorhandenen sechs Wohnungen sukzessive aus eigenen Mitteln sanieren. Schließlich möchte er seine Schulden in einem Zeitraum von zehn Jahren so weit abbauen, dass er anfallende Baumaßnahmen aus eigener Kraft finanzieren kann. Die Stadt sollte daher den zusätzlichen Bedarf von 266.600 € in voller Höhe abdecken.

Hinzu kommen nicht in der Zuschusssumme enthaltene innerstädtisch zu verrechnende Verwaltungskosten für die fachtechnische Prüfung und Betreuung durch das Hochbauamt mit derzeit 54 €/Stunde, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.



Ausführungszeitraum

Nach Vorliegen des Beschlusses wird der Verein einen aktualisierten Bauzeitplan aufstellen, da sich die Prioritäten gegenüber bisher verschieben und bestimmte Maßnahmen verknüpft werden müssen. So kommt beispielsweise den Schallisolierungs- und Klimatisierungsmaßnahmen erste Priorität zu. Beabsichtigt ist insbesondere, diese Maßnahmen im Jahr 2003 vorzunehmen, während zumindest der Rest der Arbeiten erst 2004 ausgeführt werden kann, wenn die restlichen Zuschussmittel der Stadt zur Verfügung stehen.