Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1007/2009
Stuttgart,
11/17/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Generalsanierung des Königin-Katharina-Stifts
1. und 2. BA


Beantwortung / Stellungnahme

1. BA - Restfinanzierung

Mit Gemeinderatsbeschluss zur Generalsanierung des Königin-Katharina-Stifts (GRDrs
60/2009) vom 23.07.2009 wurde ein 1. Bauabschnitt mit Verpflichtungsermächtigung im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2010/11 beschlossen, um die Maßnahme beauftragen zu können.
Dieser Bauabschnitt in Höhe von 3,4 Mio. Euro beinhaltet die vom Gemeinderat bereits im Jahr 2007 für den Doppelhaushalt 2008/2009 beschlossenen 1,51 Mio. Euro. Der Betrag von 1,89 Mio. Euro zur Restfinanzierung des 1. BA wird in der grünen Liste, Teil III, Vorbelastungen, von der Verwaltung vorgeschlagen.

2. BA Finanzierung

Wie in der GRDrs 60/2009 dargestellt ist für die Realisierung des in der Begründung dargestellten Bauumfangs eine weitere Finanzierungsrate notwendig, die ergänzend zur Restfinanzierung des 1. BA 4,86 Mio. Euro beträgt. Zum Abschluss der Gesamtmaßnahme ist diese Finanzierung unabdingbar und wäre ergänzend im Haushalt 2010 zu finanzieren.


Finanzierung Ausstattung und EDV:

In der GRDrs 60/2009 wurde auf Hinweis von WFB die erforderlichen Mittel für technische Ausstattung und Einrichtung lediglich in der Höhe von 1,0 Mio. Euro genannt, jedoch noch nicht als Beschlussantrag aufgeführt. Darüber sollte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Es handelt sich hierbei zum großen Teil um technische Ausstattung (z.B. für naturwissenschaftliche Fachräume samt Vorbereitung und Sammlung, EDV-Raum, Mensa etc.), die direkte Auswirkungen auf bauseits zu erbringende Vorleistungen hat (z.B. Strom-, Daten-, Wasser-, Abwasser-, Gas- und Abluftanschlüsse). Zur Umsetzung dieser Maßnahmen müssten also auch die Mittel für die technische Einrichtung / Ausstattung in Höhe von 1,0 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt werden.

Gesamt im DHH 2010/2011 zu finanzieren:

Die weitere Bereitstellung des Betrags von 6,75 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2010/2011 ist für die Baumaßnahme - wie in der GRDrs 60/2009 dargestellt - notwendig. Nicht finanziert sind außerdem die Einrichtungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro, somit insgesamt 7,75 Mio. Euro. Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zu erwarten.

Begründung:

Die Generalsanierung ist unabdingbar. Aus schulfachlicher Sicht kann aufgrund der Belastungen für den Schulbetrieb (Auslagerung in Container, Baustellentätigkeit Stuttgart 21) nur eine möglichst rasche Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden. Dies ist ohne die Gesamtfinanzierung nicht möglich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

394/2009 und 395/2009 der CDU-Gemeinderatsfraktion
484/2009 und 485/2009 der FDP-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



<Anlagen>


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20090831 Zeitplan ohne LP.pdf