Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
535
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VerhandlungDrucksache:
746/2003
GZ:
AK 0412-00
Sitzungstermin: 12.11.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Murawski
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Majer (HauptPersA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Maßnahmenplan 2004/2005 der Informations- und Kommunikationstechniken

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 28.10.2003, GRDrs 746/2003.

Nachdem sich StR Wölfle (90/GRÜNE) kritisch zur Beschlussantragsziffer 2 äußert, trägt BM Murawski vor, die IuK-Sachkompetenz der Verwaltung werde in der Abteilung "Informations- und Kommunikationstechnik" des Haupt- und Personalamtes (10-4/Abteilungsleiter Herr Majer) gebündelt. Insofern sei dort nicht nur die Federführung für alle IuK-Maßnahmen, sondern auch das Controlling (maßnahmenbewertes Controlling) angesiedelt. Bei der Jahrtausendumstellung habe ein IuK-Wildwuchs festgestellt werden müssen, welcher sich im Zusammenhang mit der dezentralen Ressourcenverwaltung in den Ämtern entwickelt habe. Herr Majer habe es sich zurecht als Abteilungsleiter zur Aufgabe gemacht, dafür zu sorgen, dass wenigstens die Kompatibilität gewährleistet werde. Damit könnten deutliche Kostenreduzierungen erreicht werden. Kritik zu üben sei daher nicht ausreichend und von daher sei er froh darüber, dass diese Abteilung vom Oberbürgermeister die Vollmacht erhalten habe, Entscheidungen zu treffen.

An StRin Sawade (SPD) gewandt, welche sich positiv zur Vorlage äußert, fährt der Vorsitzende fort, der Einsatz bei der Datenzentrale, welche er für unverzichtbar hält, sei lohnenswert. Im Grunde genommen habe diese Einrichtung unter anderem die Funktion einer Einkaufsgenossenschaft kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg im Softwarebereich. Gleichzeitig würden von dort Kompetenzen bereit gehalten, um eigene Problemlösungen entwickeln zu können.

Beim KDRS könne, was die SAP-Einführung angehe, gesagt werden, dass man bei den von dort erbrachten Dienstleistungen unterschiedliche Erfahrungen gemacht habe. Diese Einrichtung müsse insbesondere regionalpolitisch bewertet werden.

Die Stadt Stuttgart habe das SAP-Modul "Finanzwesen" so wirtschaftlich eingeführt, wie keine andere öffentliche Organisationseinheit. Der damalige Aufwand von 13 Mio. DM, welcher auch die städtischen Personalaufwendungen beinhalte, habe Stuttgart bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Einführungsprozesses mit weitem Abstand an die Spitze gestellt. Hierzu liege ein entsprechendes Benchmarking vor. Bei SAP sehe er allerdings das Problem, dass man davon abhängiger werden könne als von Microsoft und dies könne zu unerfreulichen wirtschaftlichen Folgen führen. Bei der Datenzentrale seien entsprechende Überprüfungen veranlasst worden. Die "Drei-Säulen-Theorie" von Herrn Majer müsse ernstgenommen werden. Er selbst vertrete die Auffassung, dass die dritte Säule nämlich Linux und andere "Open Source Software" bei der Stuttgarter Stadtverwaltung verstärkt gehöre. Nur dadurch könne wenigstens in Segmenten eine gewisse Marktfreiheit erhalten bleiben bzw. wieder hergestellt werden.

Ergänzend fährt Herr Majer fort, der SAP-Vertrag mit dem KDRS laufe bis zum 31.12.2005. In der Tat stelle sich die Frage, ob die Landeshauptstadt diesen Vertrag nicht in einer für sie günstigeren Form haben wolle. Dieser Vertrag beinhalte einige für die Stadt negative Punkte. So partizipiere die Stadt nicht an den Kostensenkungen des KDRS. Beim IuK-Controlling, und damit wendet er sich an StR Wölfle, müsse die Anmeldesumme von 6 Mio. €/Jahr gesehen werden. Festgestellt werden müsse, dass es kaum ein wirtschaftliches Vorhaben gebe (im strengen betriebswirtschaftlichen Sinn). Mit der Beschlussantragsziffer 2 wolle seine Abteilung die Möglichkeit erhalten, wirtschaftliche Ideen, auch wenn sie noch nicht im IuK-Maßnahmenplan enthalten seien, aufzugreifen bzw. entsprechende Umsteuerungsmöglichkeiten vornehmen zu können. Seine Abteilung sei derzeit dabei eine standardisierte Wirtschaftlichkeitsmethodik im Rahmen eines sogenannten Business-Cases zu prüfen. Hier solle auch eine Abstimmung mit dem Referat WFB stattfinden. Ziel sei, dem Gemeinderat eine einheitliche Wirtschaftlichkeitsberechnung für jedes Verfahren vorzulegen. Auf dieser Basis solle dann auch die Controlling-Betrachtung erfolgen.

Nachdem StR Wölfle hinterfragt, weshalb man derzeit (nicht nur im IuK-Bereich) vermehrt auf zentrale Strukturen zurückgeht, teilt Herr Majer mit, die Controlling-Maßnahmen würden in einer separaten Vorlage vorgestellt. Dann werde die Transparenz des Prozesses deutlich. Nach wie vor gelte § 77 Absatz 2 GemO "Die Haushaltwirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen". Wenn ein wirtschaftlicheres Verfahren entdeckt werde müsse es von daher höher priorisiert werden können. Dies unterstützt BM Murawski.

StRin Sawade geht davon aus, dass der Gemeinderat unterichtet wird, wenn bei großen Maßnahmen Prioritätenänderungen vorgenommen werden. Ihr gegenüber weist BM Murawski auf bestimmte Wertgrenzen hin, bei deren Überschreitung der Gemeinderat eingeschalten werden muss. An diese Grenzen werde sich die Verwaltung selbstverständlich halten.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag: