Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
1037/2000
Stuttgart,
12/06/2000
Zuschuss 2001 an das
studio theater Stuttgart (einschließlich Kruschteltunnel)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
06.03.2001
07.03.2001
Beschlußantrag:
1. Das studio theater Stuttgart erhält 2001 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 220.000 DM.
2. Der Aufwand wird im Verwaltungshaushalt 2001 bei AHSt. 1.3300.7070.000 – Institutionelle Theaterförderung – gedeckt. Mittel im erforderlichen Umfang stehen zur Verfügung.
3. Für die Zuwendung gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.
4. Das Kulturamt wird ermächtigt, im Folgejahr für laufende Zuwendungen an das studio theater Stuttgart bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80 % der im Vorjahr bewilligten Mittel nach Maßgabe des Haushaltsplans 2001 und etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren zu leisten.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Mit dem Beschlussantrag wird der Haushaltsplan 2001 vollzogen. Das studio theater erhält für seinen laufenden Betrieb einen städtischen Zuschuss in Höhe von 220.000 DM. Darin enthalten ist ein einmalig zu gewährender Zuschuss in Höhe von 20.000 DM zum Ausgleich eines in 1999 entstandenen Defizits.
Finanzielle Auswirkungen
Die Haushaltsmittel im erforderlichen Umfang stehen bei der im Beschlussantrag genannten Haushaltsstelle zur Verfügung.
Beteiligte Stellen
Dr. Iris Jana Magdowski
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung