Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1246/2009
Stuttgart,
12/04/2009



Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren
für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2009
16.12.2009
17.12.2009



Beschlußantrag:


Begründung:


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Erhöhung der Sondernutzungsgebühren kann mit Mehreinnahmen von ca. 300.000 € / Jahr gerechnet werden.







Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, RSO haben der Vorlage zugestimmt.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Änderungssatzung
Anlage 2.1 Gebührenverzeichnis
Anlage 2.2 Verzeichnis der Straßen
Anlage 3 Gegenüberstellung der Gebühren alt/neu


Ausführliche Begründung

1. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart vom 06.07.1994 (Stadtrecht 6/7) muss von Zeit zu Zeit den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Außerdem bietet es sich an, im Satzungstext neben einigen redaktionellen Änderungen auch Ergänzungen durchzuführen. Eine weitgehende Anpassung des gesamten Gebührenverzeichnisses wurde letztmals mit Wirkung vom 17.12.2003 Niederschrift Nr. 825
(GRDrs 901/2003), vorgenommen.

Eine Anpassung der Gebühren nach rd. 6 Jahren, ab 01.01.2010, um durchschnittlich 10 vom Hundert ist angemessen.

Als Tatbestände nicht mehr enthalten sind

die frühere lfd. Nr. 14 Zeitungs- und Zeitschriftenständer
wurde in die Gebührenziffer 11 integriert.
Außerdem wurden folgende neue Gebührentatbestände aufgenommen:







Die Tatbestände lfd. Nr. 28 und 29 waren bisher nicht im Gebührenverzeichnis enthalten. Für diese Tatbestände wurden bis 1997 Gebühren vom Marktsamt erhoben; bestehende Gebührentatbestände wurden dabei analog angewandt. Aus steuerlichen Gründen wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt auf die Festsetzung der Sondernutzungsgebühren vorläufig bis zur Klärung der Rechtslage verzichtet. Eine ab 1998 geltende Vereinbarung wurde 2001 aufgehoben, weil diese Vorgehensweise nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wurde. Nachdem sich die Rechtslage geändert hat, können wieder Gebühren erhoben werden. Für die Gebühren nach Ziffer 28 ist die Erhebung nach m² beanspruchter Fläche vorgesehen.

Auf Grund der bestehenden städtischen Fördersatzung (Förderung von gemeinnützigen Veranstaltern), ist davon auszugehen, dass Gebühren nach Ziffer 29 derzeit lediglich gegenüber der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte mbH & Co. KG (VMS) anfallen. Für die entsprechende Gebührenberechnung bedarf es eines aufwendigen Erhebungs- und Berechnungsverfahrens; aus Verein-fachungs- bzw. Darstellungsgründen wird in der Gebührensatzung unter Nr. 29 daher derzeit nur eine entsprechende Gesamtsumme ausgewiesen, die ausschließlich die VMS betrifft. Sollten sich künftig tatsächlich Gebühren gegenüber anderen nicht privilegierten Veranstaltern ergeben, werden entsprechende Sondernutzungsgebühren analog den Gebühren für VMS festgelegt. lfd. Nr. 28 a) "Stuttgarter Weihnachtsmarkt" lfd. Nr. 28 b) Weihnachtsmarkt Calwer Straße

lfd. Nr. 29 Wochenmärkte, Flohmärkte, Krämermärkte,
Kirchweihen, Kirben, Christbaumverkauf
2. Änderungen und Anpassungen des Satzungstextes

2.1 Sondernutzungsgebühren (§ 3 Abs. 2) wird wie folgt ergänzt: 10. bei Werbung am Ort der eigenen Leistung 2.2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld, Änderung der Gebühr

3. Das Verzeichnis der Straßengruppen (Anlage 2.2) wurde aktualisiert.

4. In der Anlage 3 sind die bisherigen und künftigen Gebührensätze gegenübergestellt.


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Anlage 3 Gebührenverzeichnis gültig 01.01.2010 Alt Neu.pdf
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Anlage 2.1 Gebührenverzeichnis gültig 01.01.2010 Neu.pdf
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Anlage 2.2 Straßenverzeichnis.pdf
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Anlage 2 Satzung.pdf
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Vorlage12462009.pdf