Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 5040-03
GRDrs 853/2005
Stuttgart,
11/07/2005



Bereitstellung von Geldern für die Bekämpfung einer möglichen Pandemie



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich09.11.2005



Beschlußantrag:

1. Der Durchführung prophylaktischer Maßnahmen zum Schutz vor dem Influenzapandemievirus derjenigen städtischen Beschäftigten, die für die Aufrechterhaltung der Schlüsselfunktionen benötigt werden, mit Gesamtkosten von 900.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Kosten werden im Jahr 2005 im Rahmen der vorhandenen Budgets der Ämter und Eigenbetriebe entsprechend der Stellenzahl finanziert. Auf die Stadtverwaltung entfallen 463.400 EUR, auf die Eigenbetriebe 111.600 EUR, für das Klinikum entstehen Kosten in Höhe von 325.000 EUR.


Begründung:


Fachleute (u.a. der Weltgesundheitsorganisation - WHO -) befürchten eine weltweite Influenza-Pandemie. Der genaue Zeitpunkt kann nicht vorausgesagt werden. Die WHO und das Robert-Koch-Institut weisen allerdings darauf hin, dass das Pandemierisiko, insbesondere vor dem Hintergrund der grassierenden Vogelgrippe, derzeit so hoch ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

Für die Bundesrepublik wurde deshalb Anfang 2005 ein vom Bund und den Ländern getragener Pandemieplan veröffentlicht. Ein Großteil der Umsetzung dieser nationalen Planungen zum Schutz der Bevölkerung liegt im Verantwortungsbereich der Kommunen. Ziel ist, das öffentliche Leben und die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten sowie Sicherheit und Ordnung sicher zu stellen.

Die Pandemieplanung der Landeshauptstadt Stuttgart muss demzufolge u.a. darauf abzielen, im Pandemiefall durch eine Minimalbesetzung der Stadtverwaltung mit Hilfe sog. Schlüsselfunktionsträger öffentliche Aufgaben weiter zu erfüllen, so dass zumindest die elementare Grundversorgung der Bevölkerung ( z.B. bedarfsorientierte medizinische Versorgung, Kommunikation, Müllabfuhr), aber auch Eingriffsverwaltung und politische Führung aufrechterhalten bleiben. Dies ist nur möglich, wenn die Mitarbeiter/-innen durch geeignete prophylaktische Maßnahmen entsprechend geschützt werden.

Eine Impfung, die einen sicheren vorbeugenden Schutz gegen Influenzaviren bieten würde, ist derzeit nicht in Sicht. Es besteht aber die Möglichkeit einer Prophylaxe mit antiviralen Medikamenten. Durch die prophylaktische Gabe von Oseltamivir (Tamiflu®) kann ein weitest möglicher Schutz erreicht werden. Für Personen, die unmittelbar mit Kranken in Kontakt kommen können, wird darüber hinaus ein Expositionsschutz u.a. mittels Atemschutzmasken (ca. 106.000 Atemschutzmasken, 36.000 Stadt, 70.000 Klinikum) notwendig.

Im Hinblick auf die Finanzierung der Kosten, die für prophylaktische Maßnahmen anfallen, vertritt das Sozialministerium Baden-Württemberg gegenüber dem Städtetag und der Landeshauptstadt Stuttgart die Ansicht, dass prophylaktische Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/-innen im Rahmen der Umsetzung des nationalen Influenzapandemieplans Arbeitsschutzmaßnahmen darstellten. Da die Kostenträgerschaft für diese Maßnahmen somit bei dem jeweiligen Arbeitgeber läge, sei eine Kostenerstattung durch das Land nicht vorgesehen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart vertritt eine andere Auffassung. Der Schutz der betroffenen Mitarbeiter/-innen vor dem Virus liegt nicht allein im Interesse des Arbeitgebers, sondern vielmehr vornehmlich im öffentlichen Interesse der Politik und der Länder, die für den Katastrophenschutz zuständig sind. Demzufolge sind die Länder auch für die Finanzierung zuständig. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird diese Position, die von den kommunalen Spitzenverbänden im Grundsatz geteilt wird, auch weiterhin vehement gegenüber dem Land vertreten.

So lange jedoch keine anderweitige Entscheidung herbei geführt werden konnte, ist die Landeshauptstadt Stuttgart zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet, für die im Zusammenhang mit der Pandemieplanung entstehenden Kosten selbst aufzukommen bzw. vorzufinanzieren.

Im Rahmen der städtischen Influenzapandemieplanung wurden insgesamt 7.200 Schlüsselfunktionsträger (davon 2.400 Klinikum Stuttgart) definiert, die im Bedarfsfall prophylaktisch mit Oseltamivir (Tamiflu®) versorgt werden sollen. Unter Veranschlagung von je einer Kapsel pro Tag für eine Person für 6 Wochen wurden über die Zentralapotheke des Klinikums Stuttgart inzwischen 7.200 Einheiten Tamiflu® beschafft. Davon sind 4.800 Einheiten für städtische Beschäftigte sowie 2.400 Einheiten für Beschäftigte des Klinikums Stuttgart vorgesehen.

Auch Haushalte in der Stadt mit alleinlebenden Personen (ca. 150.000) müssen im Falle einer Pandemie mit Dingen des täglichen Bedarfs versorgt werden. Hierzu sollen u.a. Notfalllebensmittelpakete angeschafft werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die im Rahmen der Influenzapandemieplanung der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich werdenden Maßnahmen zur Prophylaxe städtischer Schlüsselfunktionsträger belaufen sich auf insgesamt rd. 900.000 €, die sich wie folgt aufteilen:


1. Aufwand für städtische Mitarbeiter/-innen der Verwaltung und der Eigenbetriebe ohne Klinikum:

450.000 € für Tamiflu® (vier Paletten mit zusammen 20.480 Packungen zu je 21,75 €) 52.000 € für Atemschutzmasken (ca. 36.000)

Gesamt: 502.000 €


2. Aufwand für Mitarbeiter/-innen des Klinikums:

223.000 € für Tamiflu® (zwei Paletten mit zusammen 10.240 Packungen zu je 21,75 €) 102.000 € für Atemschutzmasken (ca. 70.000)

Gesamt: 325.000 €


3. Sonstige Aufwendungen:

Sonstige Aufwendungen in Höhe von ca. 60.000 € entstehen durch:

- Kosten für Notfalllebensmittelpakete für Einpersonenhaushalte (ca. 40.000 €) sowie für weiteres Material - ca. 20.000 € - (wie z.B. Infoflyer, Lagerutensilien, Thermometer usw.).

Darüber hinaus entstehen laufende Kosten für die Lagerung der Medikamente und Atemschutzmasken. Diese soll in einem Kellerraum einer ehemaligen städtischen Liegenschaft erfolgen. Die Eigentümerin, “Märkte Stuttgart GmbH”, veranschlagt hierfür eine Miete von 220 € pro Monat (ca. 13.000 € bei einer vorgesehenen Lagerung für 5 Jahre).



Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15.07.2005, Nr. 227/2005 und
Stellungnahme zum Antrag (GZ: OB 5040-03)




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

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