Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1005/2001
Stuttgart,
10/11/2001


Förderung der Interkultur
- Richtlinien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen
nichtdeutscher Vereine und Organisationen
- Deutsch-Türkisches Forum Stuttgart e. V. und
Forum der Kulturen Stuttgart e. V.




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuß
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.11.2001
14.11.2001
14.11.2001

Bericht:


Allgemeines

In den Jahren 2000 und 2001 standen bzw. stehen jeweils folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

    • Projektförderung des Kulturamts
      (seit Geltung Bewirtschaftung nach den neuen Richtlinien)
100.000 DM
    • Finanzielle Sanierungszuschüsse, Kooperations- und
      sonstige Projekte
38.700 DM
    • Deutsch-Türkisches Forum
      Mietkostenzuschuss
      Zuschuss für Projekte
13.800 DM
max. 100.000 DM
    • Forum der Kulturen
      Mietkostenzuschuss
      Zuschuss für Projekte (einschl. Erstausstattung
      und Veranstaltungsreihe "Begegnung der Kulturen"
      mit "Tag der Kulturen")
11.500 DM
max. 120.000 DM
insgesamt 384.000 DM


Richtlinien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen nichtdeutscher Vereine und Organisationen

Sie sind am 06.10.2000 in Kraft getreten und wurden am 23.11.2000 im Amtsblatt veröffentlicht. Die dem Kulturamt bekannten Vereine und Organisationen wurden mit Schreiben vom 10.10.2000 und - ein weiteres Mal - 28.05.2001 informiert und mit dafür entwickelten Vordrucken ausgestattet. Einzelne Vereine wurden in zahlreichen Gesprächen intensiv über die Bestimmungen und das Verfahren beraten. Solche Gespräche finden nach wie vor regelmäßig statt, insbesondere in Zusammenhang mit konkreten Planungen bzw. Zuschussanträgen.

Nach etwa einem Jahr Erfahrung mit den Förderrichtlinien ist eine hohe Akzeptanz unter den Vereinen festzustellen. Das Verfahren ist wie erwartet einfacher und berechenbarer geworden, auch wenn naturgemäß nicht alle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden können. Es mussten nur zehn Anträge wegen Nichteinhaltung der Richtlinien abgelehnt werden, außer einigen weiteren Wünschen, bei denen es nicht um die Förderung von Veranstaltungen ging.

Im Jahr 2000 wurden 108.000 DM für 72 Fälle ausgegeben, wofür die Förderrichtlinien weitgehend noch nicht zur Anwendung kamen. Im Jahr 2001 lagen zum Stand 06.10. bereits 67 Fälle mit einem Volumen von 90.100 DM vor. Da sich die Zuschussanträge erfahrungsgemäß im letzten Quartal häufen, erscheint eine Zahl von insgesamt 85 Fällen mit einem Volumen von 115.000 DM nicht unrealistisch. Wenn die Entwicklung anhält, sollte der bisherige Etat von 100.000 DM entsprechend angehoben werden. In diesem Zusammenhang sei auf die in den letzten Jahren deutlich gewordene Steigerung der dem Kulturamt vorliegenden Adressen hingewiesen (von 156 Adressen im Jahr 1996 auf 196 Adressen im Jahr 2001, wobei seither mindestens zehn Organisationen entfallen sind). Neugründungen sind insbesondere für die Bereiche Osteuropa, Afrika, Lateinamerika und Asien zu verzeichnen.

Die Richtlinien selbst (Anlage 1) haben sich bewährt. Gewisse Irritationen hat Abschnitt 1.3 hervorgerufen, wonach Veranstaltungen in institutionell geförderten oder getragenen Einrichtungen nur dann bezuschusst werden, wenn die Räume und sonstige Infrastruktur kostenfrei und ohne Einnahmebeteiligung überlassen werden. Dabei wurde seitens des Kulturamts klargestellt, dass entstehende Betriebskosten (z. B. für Personal oder für Werbung) in Rechnung gestellt werden können.

Nach Abschnitt 1.6 ist grundsätzlich ein Eintrittsgeld zu erheben. Ausnahmen können in zu begründenden Einzelfällen zugelassen werden. In den Jahren 2000 und 2001 wurde je ein Ausnahmefall gebilligt, weil die betreffenden Veranstaltungen räumlich nicht abzugrenzen waren. Statt dessen wurden Spenden gesammelt. Gemäß Abschnitt 1.8 werden bestimmte Organisationen bzw. Aktivitäten (Werbung für politische Parteien, politische, religiöse bzw. weltanschauliche Zielsetzungen) nicht gefördert. Die Entscheidung kann im Einzelfall schwierig zu treffen sein. Derzeit findet innerhalb der Stadtverwaltung eine Verständigung darüber statt, wie verfahren werden soll, wenn ein Antragsteller trotz Aufforderung nicht bereit ist, sein Programm zu ändern.

Sonstige Förderung

Im Jahr 2000 wurden zwei finanzielle Sanierungszuschüsse in Höhe von insgesamt 5.500 DM gewährt, 2001 ein Zuschuss von 9.000 DM.

Aus den dafür veranschlagten Haushaltsmitteln und Restmitteln wurden ferner verschiedene Kooperationsprojekte bzw. sonstige nicht nach den Förderrichtlinien zu bezuschussende Projekte gefördert. Im Jahr 2000 handelte es sich um acht Fälle mit insgesamt ca. 66.800 DM (z. B. Deutsch-Französische Woche, Urbanum und KulturWechsel mit dem ifa, Filmtage des Mittelmeers, Deutsche Akademie des Tangos). 2001 sind bisher acht Fälle mit insgesamt ca. 36.800 DM zu verzeichnen (z. B. Urbanum, Deutsch-Französische Woche, Indische Tanzschule, EuropaWeltfestival).

Deutsch-Türkisches Forum und Forum der Kulturen

Es handelt sich um zwei Sonderfälle im Bereich der Interkulturförderung, die den überwiegenden Teil des Interkulturetats beanspruchen. In beiden Fällen wurde für die Jahre 2000 und 2001 eine Projektförderung beschlossen. Beide Vereine hatten Startprobleme (insbes. relativ später Bezug der Geschäftsräume, deren Einrichtung und die Einstellung von Personal). Dies führte dazu, dass die bis Ende März 2001 einzureichenden Verwendungsnachweise verspätet und bis heute unvollständig eingereicht wurden. Dies, obwohl seitens des Kulturamts eine Vielzahl Beratungsgespräche stattfanden und mehrfache Erinnerungsschreiben geschickt wurden. Gegenwärtig sind verschiedene Punkte noch nicht abschließend geklärt, so dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Aus diesem Grund ist eine abschließende Stellungnahme über die bisherige Arbeit der Vereine zur Zeit nicht möglich. Dies wird in einer gesonderten Vorlage so bald wie möglich nachgeholt.

Daher wird seitens der Kulturverwaltung vorgeschlagen, die Förderung beider Vereine in den Jahren 2002 und 2003 in Art und Höhe zunächst unverändert zu belassen. Sollten sich wesentliche Änderungen nach Abschluss der Prüfung ergeben, müssten diese zu gegebener Zeit vorgenommen werden.

Beteiligte Stellen








Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt: Referat KBS/Kulturamt





Anlage 1: Richtlinien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen nichtdeutscher Vereine und Organisationen

Anlage 1 zur GRDrs 1005/2001


Richtlinien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen
nichtdeutscher Vereine und Organisationen

1. Voraussetzungen

1.1 Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen der nichtdeutschen Stuttgarter Vereine und Organisationen sowie deutsch-ausländischer Gesellschaften in Stuttgart.

1.2 Handelt es sich um Veranstaltungen interkulturellen Charakters, die von Organisationen unterschiedlicher Ethnien gemeinsam getragen werden, erhöhen sich die Zuschussbeträge wie in Abschnitt 2.3 aufgeführt.

1.3 Veranstaltungen der in den Abschnitten 1.1 und 1.2 genannten Organisationen, die in institutionell geförderten oder getragenen Einrichtungen (z. B. Volkshochschule, Stadtbücherei oder TREFFPUNKT Rotebühlplatz) stattfinden, werden nur dann bezuschusst, wenn die Räume und sonstige Infrastruktur kostenfrei und ohne Einnahmebeteiligung überlassen werden.

1.4 Gefördert werden nur nichtkommerzielle Veranstaltungen.

1.5 Es muss sich um öffentliche Veranstaltungen handeln. Druckwerke (Plakate u. ä.) zu solchen Veranstaltungen müssen außer in der Heimatsprache auch in Deutsch abgefasst sein.
1.6 Ein Eintrittsgeld ist zu erheben. In zu begründenden Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.

1.7 Die Förderung von Wohltätigkeitsveranstaltungen, deren Einnahmen bzw. Überschuss ganz oder teilweise Dritten zugute kommen sollen, ist nach diesen Richtlinien grundsätzlich nicht möglich.

1.8 Organisationen, die in Deutschland oder im Ausland als politische Parteien oder deren Gliederungen tätig sind, werden nicht gefördert. Dasselbe gilt für Aktionen, die der Werbung für politische Parteien dienen oder bei denen politische, religiöse bzw. weltanschauliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen.

1.9 Eine Projektförderung nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich nicht möglich, wenn der Antragsteller für solche Veranstaltungen eine institutionelle Förderung eines städtischen Amts oder einer von der Stadt beauftragten Stelle erhält oder z. B. als Dachverband besonders gefördert wird.

1.10 Diese Richtlinien gelten nicht für die Förderung von Eigenproduktionen von Theatern, Filmprojekten und Ausstellungen. Sie werden im Rahmen der vorhandenen Mittel in den betreffenden Kultursparten gefördert, soweit dies möglich ist.

2. Zuschussbemessung

2.1 Die Zuwendungen bemessen sich nach Abschnitt 2.3. Sie werden auf volle zehn DM aufgerundet. Grundlage sind die im Kosten- und Finan-zierungsplan enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Der endgültig bewilligte Zuschussbetrag darf nicht höher sein als das tatsächliche Defizit der Veranstaltung.

2.2 Ausgaben werden nur als zuwendungsfähig anerkannt, soweit sie für die Durchführung der Veranstaltung notwendig und in der Höhe angemessen (z. B. Bewirtungskosten für Mitwirkende) sind. Ausgaben für Speisen und Getränke bei der Veranstaltung sind nur dann zuwendungsfähig, wenn für sie ein besonderes Entgelt (getrennt vom Eintrittsgeld) mit dem Ziel mindestens der Kostendeckung erhoben wird.

2.3 Veranstaltungskategorien

Der Zuschuss beträgt für

Bei über acht Mitwirkenden erhöhen sich die Höchstbeträge auf 2 000 DM bzw.
2 500 DM.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöhen sich die genannten Zuschusshöchstbeträge um max. 50%.

3. Verfahren

3.1 Ein Zuschuss ist auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck zu beantragen. Sind mehrere Organisationen beteiligt, ist ein gemeinsamer Zuschussantrag einzureichen, wobei zu bestimmen ist, wer als Zuschussempfänger gilt. Der Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Er muss dem Kulturamt im Regelfalle spätestens sechs Wochen vor der betreffenden Veranstaltung vorliegen.

3.2 Nach abschließender Prüfung des Antrags erhalten die Antragsteller eine Zusage über die Gewährung eines nach Abschnitt 2 bemessenen Zuschusses, sofern die Voraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

3.3 Der Zuschussempfänger hat in seinen Veröffentlichungen zu der betreffenden Veranstaltung auf die Förderung durch das Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Logos hinzuweisen.

3.4 Voraussetzungen für die endgültige Zuschussfestsetzung nach der Veranstaltung sind der Nachweis, dass die Veranstaltung stattgefunden hat und eine Erklärung über die Höhe der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen sowie des endgültigen Zuschussbedarfs. Ein weiterer Verwendungsnachweis wird im Regelfalle nicht verlangt. Auf Verlangen der Stadt sind eine aufgegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Originalbelege vorzulegen. Der Zuschuss wird durch Bewilligungsbescheid festgesetzt und anschließend ausgezahlt.


Beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 05.10.2000.

Die Richtlinien treten am 06.10.2000 in Kraft.