Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 746/2009
Stuttgart,
10/21/2009


Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 für das Schulverwaltungsamt; Reinigungskosten der Schulen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich04.11.2009

Bericht:


Im Entwurf des Doppelhaushalts 2010/2011 für die Schulen sind für die Gebäudereinigung von Schulen bisher veranschlagt:

Kostenart
HH 2010
HH 2011
Innenreinigung
42410410
9.095.000 €
9.057.500 €
Fensterreinigung
42410430
353.500 €
355.200 €
Außenreinigung
42410440
251.300 €
251.300 €
Sonderreinigung
42410490
427.000 €
427.000 €
insgesamt damit
10.126.800 €
10.091.000 €

Aus Sicht der Schulverwaltung fehlen Mittel für die Gebäudereinigung von Schulen (Kostenart 42410410) im Jahr 2010 in Höhe von 613.700 Euro und ab dem Jahr 2011 in Höhe von 896.700 Euro.


Situation in der Reinigung
In der GRDrs. 979/2008 wurde festgestellt, dass es im Haushaltsjahr 2008 zu einer Mittelüberschreitung im Deckungsring „1400REINIGUNG001“ (Reinigungskosten Schulen und Schulsportstätten) kam und sich die zu Grunde liegenden Entwicklungen in den kommenden Haushaltsjahren stetig fortsetzen werden.

Nach Berechnungen des Schulverwaltungsamtes aufgrund der aktuellen Jahreskosten aller derzeitigen Reinigungsverträge besteht ein Bedarf von 9.150.000 Euro pro Jahr. Da pro Jahr rund 1/5 der Reinigungsverträge neu ausgeschrieben werden und von einer durchschnittlichen 20% Verteuerung im Vergleich zu bestehenden Verträgen ausgegangen wird (364.000 Euro), besteht ein tatsächlicher Bedarf pro Jahr von 9.514.000 Euro.

Die Budgets im Bereich der Gebäudereinigung (8.258.500 Euro, jeweils im Jahr 2010 und 2011) wurden im Zuge der Haushaltsplanung des Doppelhaushalts 2010/2011 durch laufende Sondereinflüsse für Neu- und Erweiterungsbauten (111.000 Euro im Jahr 2010 / 191.400 Euro im Jahr 2011), für IZBB- und CdB-Maßnahmen (209.000 Euro, jeweils im Jahr 2010 und 2011) und für Hort an der Schule (72.000 Euro, jeweils im Jahr 2010 und 2011) erhöht.

Der so noch entstehende Fehlbedarf im Bereich der Gebäudereinigung von 863.500 Euro (Jahr 2010) und von 1.147.100 Euro (Jahr 2011) ist nach Auffassung der Stadtkämmerei aus Mittelumschichtungen innerhalb des Amtsbudgets zu decken. Durch Budgetverschiebungen können bzw. konnten jedoch nur 249.800 Euro (Jahr 2010) bzw. 250.400 Euro (Jahr 2011) umgesetzt werden, so dass für die beiden Haushaltsjahre ein tatsächlicher Fehlbedarf in Höhe von 613.700 Euro (Jahr 2010) bzw. 896.700 Euro (Jahr 2011) entsteht. Der tatsächlich entstehende Fehlbedarf begründet sich wie folgt:

Seit Aufnahme der Gebäudereinigung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz 2007 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, so dass gesetzliche Verpflichtungen sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer bestehen, deren Einhaltung das Hauptzollamt kontrolliert. Das bedeutet, dass auf Seiten des Auftraggebers tarifliche Erhöhungen auch bei laufenden Verträgen umgesetzt werden müssen (im Jahr 2008 betrug die tarifliche Erhöhung 3,5%) und bei Neuvergaben (4 - 5 Jahresrhythmus, dies entspricht ca. 40 Neuausschreibungen/Jahr) der Stundenverrechnungssatz nachweislich auskömmlich sein muss. Aufgrund der konsequenten Qualitätskontrollen, die bei wiederholten Schlechtleistungen auch zur Kündigung und zum zeitweiligen Ausschluss bei Neuausschreibungen führen, geben die Bieter ihrerseits zwischenzeitlich wesentlich höhere Angebote (20-30%) mit realistischen Stundenverrechnungssätzen ab.

Eine Senkung des Standards zur Kostenreduzierung ist nach drei Haushaltskonsolidierungsrunden nicht mehr möglich. Auch das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass dann die notwendige Hygiene in den Schulen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Da alle Ansätze im Pflichtbereich der Schulen ausgereizt sind und hier noch an anderen Stellen dringender Nachholbedarf (Lernmitteln, IuK-Ausstattung) besteht, sind hier keine den Schulen zumutbaren Umschichtungsmöglichkeiten mehr gegeben.


Finanzierungsvorschlag:
Da es aufgrund der äußerst schwierigen Haushaltslage nach Aussage der Finanzverwaltung nicht möglich ist, die HH-Ansätze für die Gebäudereinigung von Schulen (Kostenart 42410410) im Jahr 2010 um 613.700 Euro und ab dem Jahr 2011 um 896.700 Euro in diesem zwingend erforderlichen Umfang zu erhöhen, bleibt keine andere Wahl, die Gegenfinanzierung innerhalb des Schulhaushalts durch Streichung bei den wenigen freiwilligen Leistungen vorzunehmen.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb als Gegenfinanzierung eine Senkung der Zuwendung an Schulen in freier Trägerschaft vor. Für das Jahr 2010 wäre eine Absenkung des jetzigen Prozentsatzes von 60 % an den Sachkostenbeiträgen nach dem FAG von 2003 auf 45 % (Weniger-Ausgaben von 643.000 Euro) notwendig. Sollten im Jahr 2011 die Reinigungskosten weiter im bisherigen Umfang steigen, müsste zur Deckung des erhöhten Fehlbedarfs sogar eine weitere Reduzierung auf nur noch 40 % (Weniger-Ausgaben von 868.000 Euro) ins Auge gefasst werden, um die erforderliche Lücke in der Reinigung schließen zu können. Über diesen Finanzierungsvorschlag wäre im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 zu entscheiden.


Auswirkungen auf die Schulen in freier Trägerschaft:
Wie die Umfragen des Städtetags Baden-Württemberg und aktuell der Stadtkämmerei (vgl. Anlagen) zeigen, liegen die Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart im Vergleich sehr hoch. Stuttgart hat die Privatschulen immer sehr großzügig unterstützt, auch mit der Bereitstellung von Grundstücken.

Das Land hat 2005 über eine Änderung des Privatschulgesetzes die Finanzierung dieser Schulen ab 2006 verbessert. Die Landesmittel sollen 80 % der Personal- und Sachkosten, mindestens jedoch zu 70,5 % decken. An den Personalkosten der Privatschulen beteiligt sich die Stadt nicht. Geht man deshalb von einem ungedeckten Kostenanteil von 29,5 % aus, so entspricht dies einem Anteil von rd. 42 % am Sachkostenanteil, den das Land den Schulen leistet.

Mit den abgesenkten Zuschüssen würde die Stadt deshalb immer noch dazu beitragen, dass sie den ungedeckten Sachkostenanteil bei den Schulen in freier Trägerschaft auffüllt. In der Höhe bleiben diese Zuschüsse immer noch an der Spitze im Landesvergleich.

Es ist sehr bedauerlich, diese Kürzung um 25 %, u.U. sogar um 33 % vorschlagen zu müssen. Angesichts der äußerst prekären Lage bei den städtischen Schulen ist dieser Weg jedoch unumgänglich.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Susanne Eisenmann




Anlage 1: Aktualisierter Städtevergleich
Anlage 2: Städtetagsumfrage vom 23.05.2006




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Anlage 2 Städtetagsumfrage.XLS
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Anlage 1 Aktualisierter Städtevergleich.xls
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