Nach der Änderung der Gemeindeordnung mit Gesetz vom 16. Juli 1998 ist die Zahl der Stellvertreter nicht mehr auf die Zahl der Mitglieder beschränkt. Seitdem ist eine persönliche Stellvertretung nicht mehr gesetzlich vorgegeben, sondern die Gemeinde kann die Stellvertretung im Einzelnen regeln. In diesem Zusammenhang ist bei der letzten Bildung des Ältestenrats bei der Zahl der Stellvertreter eine Ausnahme von der Beschränkung auf die Zahl der Mitglieder gemacht worden. Nachdem sich diese Handhabung bewährt hat, soll die bisher in § 10 GOG geregelte Beschränkung – wie im Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster an die Fraktionsvorsitzenden vom 15.2.2007 angekündigt – gestrichen werden. Die Zahl der Stellvertreter für die Mitglieder des Ältestenrats kann daher bei Einigung der Fraktionen in Zukunft flexibel gehandhabt werden. Der Gemeinderat hat am 18. Mai 2006 eine Regelung zur Stellvertretung von Ausschussmitgliedern getroffen (GRDrs 337/2006). In diesem Zusammenhang wird § 42 und § 47 Abs. 2 GOG geändert. Zum einen soll auf die Benennung eines regelmäßigen Stellvertreters verzichtet werden (§ 42). Zum anderen soll den stellvertretenden Ausschussmitgliedern einer Fraktion auch dann das Recht zustehen, in Ausschusssitzungen das Wort zu ergreifen, wenn kein Verhinderungsfall vorliegt (§ 47). Damit wird das Engagement der Stellvertreter gefördert, die sich über den Gang der Beratungen regelmäßig informieren, auch wenn ihnen im Einzelfall keine Entschädigung zusteht. 2. Zu 1 b) und d)
Gemäß der Festlegung im Verwaltungsausschuss vom 30.6.1999, Sitzungsunterlagen 10 Tage vor dem Sitzungstermin zu versenden, soll eine entsprechende Änderung in die Paragraphen 10 und 16 eingefügt werden. Zudem wird in § 16 für die elektronische Bereitstellung von Vorlagen im KSD dieselbe Frist festgelegt wie für den Versand der Unterlagen in Papierform. 3. Zu 1 c)
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2006 die Redezeitangaben auf den Tagesordnungen des Gemeinderats und der Ausschüsse zu Recht als nicht hilfreich kritisiert. Die entsprechende Vorgabe soll daher gestrichen werden. 4. Synopse
Um die vorgesehenen Änderungen anschaulich zu machen, ist eine Gegenüberstellung der zu ändernden Sätze in der alten und der neuen Fassung als Anlage 1 angefügt. Neu formulierte Passagen sind in der rechten Spalte fett hervorgehoben, bei Streichungen wurde der ursprüngliche Text in der linken Spalte unterstrichen.
Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen - Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Klaus-Peter Murawski Anlagen Gegenüberstellung Gegenüberstellung
Der Ältestenrat
Einberufung des Gemeinderats
Tagesordnung
Vorlagen des Bürgermeisteramts
Vertretung
Öffentlichkeit, Zuhörer