Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 Euro auf 60 Euro erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 Euro ermäßigt. Bei der Berechnung der ganz oder teilweisen Übernahme von Betreuungskosten aufgrund von § 90 SGB VIII wurde bisher jedes Betreuungsentgelt unabhängig von der Höhe zugrunde gelegt. Künftig sollen analog zum Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der Erziehungshilfen Betreuungsentgelte nur bis maximal 20 % über den städtischen Gebühren angerechnet werden. Aufgrund der Fallzahlenentwicklung durch zusätzliche Betreuungsplätze schlägt die Verwaltung vor, 1,7 Stellen zusätzlich zu schaffen. Die notwendigen 1,7 Stellen werden mit den Verpflichtungen aus Rundschreiben Nr. 02/2005 (Vollzug des Stellenabbaus in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund allgemeiner Beschlüsse) verrechnet. Finanzielle Auswirkungen Bei den Benutzungsgebühren in Tageseinrichtungen für Kinder sind Mehreinnahmen in Höhe von 600.000 Euro zu erwarten, zuzüglich 230.000 Euro in 2006 bzw. 460.000 Euro in 2007 für den monatlichen Zuschlag für Krippenplätze. Beim Essensgeld sind Mehreinnahmen in Höhe von 300.000 Euro zu erwarten. Weiterhin sind Wenigerausgaben bei der Förderung der freien Träger in Höhe von 1.000.000 Euro zu erwarten. Darüber hinaus sind jedoch Mehrausgaben für die Gebührenerstattung nach dem KJHG in Höhe von ca. 6 % also 49.800 Euro in 2006 bzw. 63.600 Euro in 2007 zu erwarten. Auf Grundlage eines Antrages der CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion Nr. 185/2005 hat der Gemeinderat am 23.06.2005 beschlossen, die zusätzlichen Einnahmen zur Umsetzung von Konzepten zur frühkindlichen Bildung und zur Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Bei der ganz oder teilweisen Übernahme von Gebühren nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz -SGB VIII - (Beihilfe), erhöht sich die finanzielle Belastung für die Stadt in den Fällen, in denen die Kindergartenbeiträge freier Träger bisher nur in Höhe der städtischen Gebühren übernommen wurden, während sie sich für die Teilnahmebeiträge für Ganztagesbetreuungsangebote freier Träger, die bisher ohne Obergrenze übernommen wurden, reduziert. Insgesamt ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von geschätzten 65.000 Euro zu erwarten. Beteiligte Stellen Die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Rechtsreferat und Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet. Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Satzung 3. Gebührentabelle gültig von 01.01.2006 - 31.12.2006 4. Gebührentabelle gültig ab 01.01.2007 5. Synopse 6. Anhörung der Gesamtelternbeiräte
Gleichzeitig reduziert sich die finanzielle Belastung für die Stadt, in denjenigen Fällen, in denen die Teilnahmebeiträge der freien Träger für Ganztagesbetreuungsangebote deutlich oberhalb der Obergrenze (städtische Gebühren + 20 %) festgelegt wurden um ca. 85.000 Euro.
Insgesamt ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von ca. 65.000 Euro zu erwarten. 4. Personal Die im Bereich Gebührenveranlagung vom Jugendamt durchgeführte Personalbedarfsbemessung ergibt einen Stellenbedarf von 4,5 Stellen, wobei nur 1,65 Stellen zur Verfügung stehen. Eine Schaffung von 1,7 Stellen ist notwendig, um den aufgrund der erheblichen Fallzahlensteigerung entstandenen Aufgabenzuwachs im Bereich Gebührenveranlagung zu bewältigen und um Aufgaben, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nicht mehr wahrgenommen werden können, zu erledigen. Die notwendigen 1,7 Stellen werden mit den Verpflichtungen aus Rundschreiben Nr. 02/2005 (Vollzug des Stellenabbaus in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund allgemeiner Beschlüsse) verrechnet. Die Fallzahlen haben sich von 1997 auf 2005 von 7.746 Plätze auf 10.514 Plätze erhöht. Davon sind jährlich u.a. bei 40 % aller Plätze Neu- bzw. Abmeldungen zu bearbeiten. Weiterhin sind 15 % der Plätze durch Kinder von ALG II-Leistungsbezieher belegt, die für die befristete Laufzeit des Leistungsbezugs von den Gebühren zu befreien sind. Die fehlende Personalkapazität hat eine zeitlich verzögerte Veranlagung zur Folge - d.h. die Eltern können nicht zeitnah über die monatlich zu zahlende Gebühr informiert werden. Dies zieht nach sich, dass erheblich später ein hoher Gesamtbetrag abgebucht oder in Rechnung gestellt werden muss, der die Eltern unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Bürgerservice ist unter diesen Voraussetzungen nicht gegeben. Die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden ihrerseits führt wiederum zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand beim Jugendamt und bei der Stadtkasse. Die Stadtkasse der Stadtkämmerei hat dies bereits bemängelt. Der Einsatz von temporären Aushilfskräften führt dazu, dass sowohl Bürger, Einrichtungen und die Stadtkämmerei permanent durch wechselnde Mitarbeiter/-innen betreut werden. Das ständige Neueinlernen dieser Hilfskräfte bindet ebenfalls Arbeitskapazitäten der erfahrenen Mitarbeiterinnen. Darüber hinaus besteht bei zeitlich verzögerter Veranlagung die Gefahr von Einnahme- und Zinsverlusten für die Stadt.