Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
46
2
Verhandlung
Drucksache:
7/2003
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
02/19/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
Herr Korn (JugA)
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
Modernisierung und Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder Dachsweg 23, Stuttgart-Weilimdorf/Wolfbusch
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 10.02.2003,
öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Sozialausschuss vom 17.02.2003,
öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.02.2003,
öffentlich, Nr. 79
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 28.01.2003, GRDrs 7/2003.
In seinem Sachvortrag berichtet Herr
Korn
im Sinne der Vorlage.
Von Herrn Korn erhält StR
J. Zeeb
(FW) die Mitteilung, dass im Ausweichsquartier lediglich geringe Aufwendungen getätigt werden müssen. Diese könnten durch die laufenden Bauunterhaltungsmittel abgedeckt werden.
Nach Aussage von StR
Föll
(CDU) wird derzeit an einer Novellierung der Landesbauordnung (LBO) gearbeitet. Dort solle nicht mehr in jedem Einzelfall die Barrierefreiheit vorgegeben werden. Beim Vorgesehenen seien drei Gruppen im Erdgeschoss angesiedelt. Eine Gruppe werde sich im Obergeschoss befinden, und für diese vierte Gruppe solle ein Aufzug hergestellt werden. Nicht nur im Blick auf die anstehende Novellierung der LBO stelle sich die Frage, ob es in der Abwägung sinnvoll sei, diesen Aufzug zu bauen. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sollte die Einrichtung doch so steuerbar sein, dass Behinderte in einer Erdgeschossgruppe untergebracht würden. Die Kosten für den Aufzug werden von ihm auf ca. 70.000 - 80.000 € geschätzt.
Abhebend auf die noch geltende LBO sprechen sich StR
Kanzleiter
(SPD) und StR
J. Zeeb
für die Realisierung des Aufzuges aus. An StR
R. Zeeb
(FDP/DVP) gewandt erklärt BMin
Müller-Trimbusch
, wenn der Aufzug nicht eingebaut würde und die LBO im besagten Punkt bis dahin nicht abgeändert sei, könne der Bau nicht abgenommen werden. Damit könnte auch die Einrichtung nicht in Betrieb gehen.
Danach präzisiert StR
Föll
, die angesprochene Novellierung sei bereits durch die Regierungskoalition im Landtag eingebracht. Üblicherweise finde ein solcher Gesetzesentwurf dann auch eine Mehrheit im Landtag. Das Gesetz solle im Juli, spätestens im September 2003 rechtskräftig werden. Ausweislich der Vorlage werde die Baufertigstellung im Juli 2004 erfolgen. Nun stelle sich die Frage, ob der Bauablauf je nach Gesetzeslage gesteuert werden könne. Dies aufgreifend informiert der Vertreter des Hochbauamtes, Herr
Klenk
, momentan sei der Aufzugsschacht gleichzeitig als Aussteifung für das Gebäude vorgesehen (tragende Funktion). Die Planung werde mit dem Statiker nochmals besprochen, um die Planung so vorzubereiten, dass entweder auf den Aufzug verzichtet werden könne oder der Aufzug eingebaut werden könne.
Mit dieser Maßgabe zeigt sich der Ausschuss einverstanden und von EBM
Dr. Lang
wird gegenüber StR Föll zugesagt, über die Umsetzung der Maßnahme zu gegebener Zeit zu berichten.