Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 114/2007
Stuttgart,
02/21/2007



Erlass der Elternbeiträge für Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung bei Sonderschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.03.2007



Beschlußantrag:

Dem Vorschlag der Verwaltung analog der Verlässlichen Grundschule an den 11 Förderschulen und 9 sonstigen Sonderschulen keine Entgelte für die Betreuungsangebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung zu erheben wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 594/1999 (erweiterter Antrag) und GRDrs 483/2001 wurde beschlossen, dass für die Betreuung an den 11 Stuttgarter Förderschulen für max. 8 Stunden Betreuungszeit / Woche kein Entgelt erhoben wird, da ein großer Teil der Schüler aus finanziell schlecht gestellten Familien kommt und die Erfahrung gezeigt hat, dass die Eltern zwar eine Betreuung wünschen, aber nicht bereit sind dafür zu bezahlen.

Für die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung wird ein Elternbeitrag in Höhe von 0,63 € pro betreuter Zeitstunde erhoben. Es hat sich gezeigt, dass die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung zwar eine wichtige und sinnvolle Säule der Betreuungsangebote im Förderschulbereich darstellen, das bei der Verlässlichen Grundschule gezeigte Elternverhalten jedoch auch hier Anwendung findet. Daher ist es sinnvoll, analog der Regelung der Verlässlichen Grundschule ein Entgelterlass für die Betreuungsangebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung einzuführen. Dies bedeutet, dass für Schulen mit Angeboten der Verlässlichen Grundschule für bis zu 8 Stunden Betreuungszeit / Woche und demzufolge für Schulen ohne Angebote der Verlässlichen Grundschule bis zu 16 Stunden Betreuungszeit / Woche keine Elternentgelte erhoben werden.

Da die Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung zunehmend auch von den 9 sonstigen Sonderschulen (Schulen für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung) nachgefragt werden, soll der Beschluss auf diese Schulen ebenfalls ausgeweitet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die durch den Entgelterlass entstehenden Mindereinnahmen können nur geschätzt benannt werden, da diese von der Gruppengroße und den tatsächlichen Betreuungszeiten abhängen.

Momentan führen zwei Förderschulen Betreuungsangebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung mit jeweils 6 Wochenstunden durch. Zum Start des neuen Schuljahrs werden im Herbst 2007 voraussichtlich eine weitere Förderschule und eine sonstige Sonderschule Betreuungsangebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung mit voraussichtlich je 6 Wochenstunden durchführen.

Auf einer Basis dieser Stundenzahlen und bei Annahme einer durchschnittlichen Zahl von 8 betreuten Kindern würde sich die Höhe der Mindereinnahmen für das Jahr 2007 auf 3.350 € belaufen. Die Mittel stehen im Etat der Außerschulischen Bildung und Betreuung zur Verfügung.


Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen

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Vorlage1142007.pdf