Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essensgeld) von 52 Euro auf 54 Euro angehoben. Für Haushaltsvorstände, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 22 Euro ermäßigt.
Finanzielle Auswirkungen
Bei den Benutzungsgebühren in Tageseinrichtungen für Kinder sind Mehreinnahmen in Höhe von 300.000 Euro und Wenigerausgaben bei der Förderung der freien Träger in Höhe von 300.000 Euro zu erwarten. Darüber hinaus sind jedoch Mehrausgaben für die Gebührenerstattung nach dem KJHG in Höhe ca. 6 % also 16.000 Euro zu erwarten.
Beteiligte Stellen Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet. Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Satzung 3. Gebührentabelle 4. Detaillierte Übersicht über Gebührenänderung 5. Anhörung der Gesamtelternbeiräte