Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 550/2002
Stuttgart,
07/03/2002



Einführung von Mittagessen für Kinder in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit veränderter Öffnungszeit (VÖ)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Sozialausschuß
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.07.2002
22.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:
  1. Der Einführung von Mittagessen für Kinder in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit veränderter Öffnungszeit (VÖ) wird zugestimmt.
2. Vom Personalbedarf in Höhe von 2,19 Stellen wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder, die als "Kindergärten mit veränderter Öffnungszeit (VÖ)" geführt werden und eine durchgängige Betreuungszeit von sechs Stunden (7:30 bis 13:30 Uhr) aufweisen, soll grundsätzlich ein warmes Mittagessen für die Kinder angeboten werden.

Vorrangig soll ab 01.09.2002 in einem ersten Schritt das Mittagessen für VÖ-Kinder in betriebsformengemischten Gruppen und in reinen VÖ-Gruppen bereitgestellt werden, die in Tageseinrichtungen für Kinder mit bereits vorhandenem Mittagessensangebot untergebracht sind.


Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
123,154.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
184,756.00 Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
-61,602.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
0.00 Euro




Beteiligte Stellen

Die Referate A und F haben der Vorlage zugestimmt.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen
  1. Ausführliche Begründung
  2. Hinweisblatt "Essensangebot und Qualitätskriterien in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder" vom 18. Juni 2002
Anlage 1 zu GRDrs 550/2002
Ausführliche Begründung

1. Allgemeines


Das Jugendamt hat sich zwischenzeitlich der Aufgabe gestellt, das Konzept der Essensversorgung für Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen auf der Grundlage des bestehenden Stützpunktküchenkonzeptes unter Berücksichtigung der geltenden Qualitätskriterien (siehe Anlage 2) weiter zu verbessern.

Zur Zeit erhalten täglich etwa 3850 Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, die in städtischen Ganztageseinrichtungen betreut werden, neben Getränken ein warmes Mittagessen. Kinder, die einen Kindergarten besuchen, sind - unabhängig vom Betreuungsumfang - von diesem Essensangebot ausgeschlossen.

In Kindergärten mit einem halbtägigen Betreuungsangebot (vier Stunden am Vormittag) und in sogenannten Regeleinrichtungen (vier Stunden Vormittagsbetreuung und zwei Stunden Nachmittagsbetreuung) wird auch weiterhin nicht die Erfordernis des Angebotes einer warmen Mittagsmahlzeit gesehen. In der Regel kann hier davon ausgegangen werden, dass für diese Kinder eine adäquate Essensversorgung durch das Elternhaus sichergestellt ist und auf Grund der Betreuungszeit auch keine Nachfrage nach einem institutionellen Essensangebot besteht.

In Kindergärten mit veränderter Öffnungszeit (VÖ), d.h. Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von durchgängig sechs Stunden (07:30 Uhr bis 13:30 Uhr), soll ein Essensangebot grundsätzlich erfolgen. Hier hat in den letzten Jahren die Unzufriedenheit mit der bestehenden Essensversorgung zugenommen, weil mittags lediglich ein zweites, kaltes Vesper vorgesehen ist. Somit ist die Deckung des Bedarfs an essentiellen Nährstoffen, die für das Wachstum und eine gesunde Entwicklung unerlässlich sind, nicht ausreichend sichergestellt. Hinzu kommt, dass in immer mehr Einrichtungen unter einem Dach, teilweise auch innerhalb einer Kindergruppe, sowohl Kinder mit Ganztagesbetreuung wie auch VÖ-Kinder betreut werden. Die Ersteren erhalten zum Mittagessen eine warme Mahlzeit, die Anderen ein Vesper, das sie von zu Hause mitbringen.

Aus dieser Situation entsteht neben dem Problem der unzureichenden altersgemäßen und bedarfsgerechten Ernährung auch zunehmend Kritik wegen der Ungleichbehandlung, sowohl von Seiten der pädagogischen Mitarbeiter-/innen wie auch von den Eltern und den Kindern selbst. Für alle ist schwer nachvollziehbar, warum Kinder, die z.B. gemeinsam in einer Kindergruppe betreut werden, als Mittagsmahl eine unterschiedliche Essensversorgung erhalten. Deshalb hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach einem Essensangebot in VÖ-Einrichtungen bzw. nach der Teilnahme an der Essensversorgung in der Tageseinrichtung stark zugenommen.


2. Bedarf an Essen für VÖ-Kinder

Eine durchgeführte Befragung von Einrichtungsleitungen hinsichtlich des zu erwartenden Bedarfs an Essen in den o.g. Einrichtungsformen ergab eine Steigerung der Gesamtessenszahlen um 323. Die Essensproduktion verteilt sich auf 14 Stützpunktküchen. Vorrangig soll in einem ersten Schritt die Möglichkeit der Versorgung mit Mittagessen für VÖ-Kinder in betriebsformengemischten Gruppen und in VÖ-Gruppen, die in Tageseinrichtungen mit anderen Betriebsformen unterbracht sind, erschlossen werden.


3. Personal/Personalkosten

Für die Realisierung des ersten Umsetzungsschrittes wird nur zusätzliches Personal benötigt für die Verteilung und die Ausgabe der Essen in den Verteilerküchen. Die Mehrproduktion in den Stützpunktküchen soll durch eine Optimierung der Bedarfsfeststellungsstrukturen (Rückmeldesystem) und der Betriebsabläufe einschließlich verbesserter Technik aufgefangen werden.

In den Verteilerküchen ist davon auszugehen, dass in VÖ-Einrichtungen mit einem Essensaufkommen von bis zu täglich neun Mahlzeiten die Aufgaben, die sich aus der Warmessensversorgung ergeben, im Rahmen des pädagogischen Auftrags mit den vorhandenen Kapazitäten abgedeckt wird. Dies gilt auch für Einrichtungen mit Betriebsformenmischung, in denen sich ein Mehrbedarf an Essen für VÖ-Kinder ergibt, der unter zehn Essen pro Tag liegt. Die Realisierung von weniger als zehn zusätzlichen Essen kann somit kostenneutral erfolgen.

VÖ-Einrichtungen und Einrichtungen mit Betriebsformenmischung, die ein höheres Essensaufkommen für VÖ-Kinder haben, erfordern dagegen den Einsatz von (zusätzlichem) hauswirtschaftlichen Personal. Auf der Basis einer täglichen Mindesteinsatzzeit von einer Stunde ist folgende Staffelung vorgesehen:


10-20 Essen = 5,00 Stunden/Woche
21-25 Essen = 5,25 Stunden/Woche
26-30 Essen = 5,50 Stunden/Woche
31-35 Essen = 5,75 Stunden/Woche
36-40 Essen = 6,00 Stunden/Woche.

Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich hier auf 65.953 ■. Das entspricht
1,9744 Stellen der Lohngruppe 2. Hierdurch erhöht sich der Springkraftbedarf im hauswirtschaftlichen Bereich der Kindertagesbetreuung um 0,2156 Stellen der Lohngruppe 2. (Berechnung auf der Grundlage der Organisationsuntersuchung des hauswirtschaftlichen Bereichs bei den Kindertagheimen des Jugendamtes im Jahre 1993 = 1,9744 Stellen x 10,92 %). Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 7.201 €.

Die Stellen sind nicht vorhanden. Sie müssen zum Stellenplan 2003 im Vorgriff auf den Stellenplan 2004/2005 geschaffen werden.


3. Weitere Kosten

Die Kosten für die sächliche Ausstattung und das zusätzliche Sachmittelbudget können zunächst im Rahmen der laufenden Mittel gedeckt werden. Die geplante Erhöhung der Essenszahl wegen der Einführung der VÖ-Mittagessen hat vorläufig keine finanziellen Auswirkungen auf die im Moment geltenden vertraglichen Regelungen bei den Essenstransporten.

Hinsichtlich des Lebensmitteleinsatzes wird zu prüfen sein, ob durch eine Optimierung bei der Einkaufslogistik und bei der Produktion der Essen die Mehrkosten auf einem niedrigen Niveau gehalten werden können. Statt dem ursprünglich für 323 Portionen aufzubringenden Lebensmitteleinsatz von ca. 113.696 ■ (323 x 1,60 € x 220 Tage) wird ein Ausgabepuffer von 50.000 € veranschlagt.


4. Einnahmen

Den Ausgaben gegenüber stehen jährliche Mehreinnahmen durch Essensgelder in Höhe von 184.756 € (323 x 52 ■ x 11 Monate).


5. Folgelasten

Durch die Einführung des Mittagessens für VÖ-Kinder ist mit folgenden zusätzlichen jährlichen Folgelasten zu rechnen:

5.1 Folgeausgaben
Personal Verteilerküche
65.953 ■
Personal Springkraftanteile
7.201 €
Unvorhergesehenes (u.a. Lebensmittel)
50.000 €
            Summe
123.154 €

5.2 Folgeeinnahmen
    Essensgelder
184.756 €
6. Termine

Die VÖ-Essen sollen zunächst ab dem 1. September 2002 bis längstens 31. August 2003 in der vorgesehenen Verteilung geliefert werden. Eine Auswertung nach einer Erprobungsphase von einem halben Jahr soll bis März 2003 vorgenommen werden und in der vorgesehenen umfangreichen Gemeinderatsvorlage dargestellt werden. Gegenstand soll u.a. eine weitergehende Bedarfserhebung und Bedarfsdeckung sein sowie eine daraus resultierende Darstellung der Auswirkungen auf die Kosten der zukünftigen Ausbauplanung des Essensangebotes für VÖ-Kinder.