Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 275/2003
Stuttgart,
05/06/2003



Gesamtkonzeption zur Förderung der Popularmusik in der Region und Stadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
14.05.2003
21.05.2003



Beschlußantrag:

1. Popbüro Region Stuttgart

1.1 Der Einrichtung eines Popbüros Region Stuttgart für Musikwirtschaft, Popular- und Jugendmusikförderung, wie in Anlage 1 (Eckpunktepapier) dargestellt, wird zugestimmt.

1.2 Das Popbüro erhält in der Pilotphase der Jahre 2004 bis 2006 einen städtischen Zuschuss in Höhe von jährlich 140.000 EUR.

1.3 Im Jahr 2003 erhält das Popbüro einen städtischen Zuschuss in Höhe von 42.700 EUR.


2. Musikinitiative Rock e. V.

2.1 Die Musikinitiative Rock e. V. erhält im Jahr 2003 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR. Im Haushaltsplan 2004/2005 werden jährlich 65.000 EUR für die Förderung der Musikinitiative Rock e. V. bereit gestellt.

2.2 Das Kulturamt wird ermächtigt, im Jahr 2004 für laufende Zuschüsse an die Musikinitiative Rock e. V. bis zur Beschlussfassung Abschlagszahlungen bis zu 80 Prozent der im Vorjahr bewilligten Mittel nach Maßgabe des noch zu beschließenden Haushaltsplans 2004/2005 und etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren zu leisten.

3. Das Festival MTV HipHop Open wird ab dem Jahr 2003 projektbezogen gefördert. Eine Projektförderung des Festivals MTV Hiphop Opens ist ein Element der Gesamtkonzeption zur Förderung der Popularmusik in der Region Stuttgart.


4. Der Aufwand zu den Ziffern 1 bis 3 wird gedeckt aus Mitteln des Verwaltungshaushalts bei Finanzposition 1.3300.7090.000 (2003) bzw. bei der entsprechenden Finanzposition im Unterabschnitt 3320 ab 2004 (Neugliederung des Haushalts). Die nicht innerhalb des Budgets des Kulturamts gedeckten Kosten ab 2004 (2004: 111.050 EUR, ab 2005 92.650 EUR) werden zusätzlich zum Budget bereit gestellt.


5. Für die Zuschüsse gelten die Bewilligungsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart.


Begründung:


Im Dezember 2002 wurde dem Ausschuss für Kultur und Medien die "Gesamtkonzeption zur Förderung der Popularmusik in der Stadt Stuttgart" (GRDrs 979/2002) vorgestellt. Im Anschluss daran äußerten die CDU-Gemeinderatsfraktion, die SPD-Gemeinderatsfraktion sowie Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion in einem überfraktionellen Antrag (Nr. 427/2002) breite Zustimmung zu diesem Konzept und forderten die Verwaltung auf, das Land Baden-Württemberg sowie die Region in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.

Das daraufhin gemeinsam mit den Vertretern der antragstellenden Fraktionen CDU und SPD erarbeitete Eckpunktepapier erlaubt - aufgrund der Berücksichtigung der konzeptionellen Überlegungen der Stadt Stuttgart, von Initiativen und Interessensverbänden in der Region und denen des Landes Baden-Württemberg - eine Ausrichtung auf die spezifischen Anforderungen des Standortes.

Darüber hinaus ist es Intention des Gesamtkonzeptes, bereits bestehende, bewährte Vermittlungs- und Förderangebote in ihrem Bestand zu sichern und dauerhaft auf eine finanziell solide Basis zu stellen.

Finanzielle Auswirkungen
Zu Ziff. 1 bis 3:

Der laufende Betrieb eines Popbüros Region Stuttgart erfordert für die Pilotphase von 2004 bis 2006 Zuschussmittel in Höhe von jährlich 140.000 EUR.

Der finanzielle Mehrbedarf für die projektbezogene Förderung des Festivals MTV HipHop Open und die institutionelle Förderung der Musikinitiative Rock e. V. beträgt ab 2004 zusammen 25.500 EUR/Jahr. Das Festival MTV HipHop Open hatte 2002 einen Zuschuss in Höhe von 12.500 EUR erhalten. Dieser setzte sich wie folgt zusammen: 5.000 EUR Etat Kulturamt, 2.500 EUR Medienteam, 5.000 EUR Wirtschafts- und Arbeitsförderung (OB/82). OB/82 sieht 2003 keine Möglichkeit, das Festival abermals zu fördern. Ab 2004 sieht auch das Medienteam keine Möglichkeit, das Festival erneut zu unterstützen. Das Festival muss daher ab 2004 vollständig aus Projektmitteln des Kulturamts finanziert werden

Zur Finanzierung stehen alle zwei Jahre in wechselndem Rhythmus die Mittel "KulturMarkt" mit 94.600 EUR und "Buch- und Medienmeile" mit 51.100 EUR zur Verfügung.

Damit ergibt sich folgendes Bild (vgl. Anlage 2 zu näheren Einzelheiten):

2003:
Ausgaben
65.700 EUR
vorhandene Deckungsmittel
94.600 EUR
Haushaltsrest 2003 als 1. Rate
für den Kulturmarkt 2004
./. 28.900 EUR
2004:
Ausgaben
165.500 EUR
vorhandene Deckungsmittel
51.100 EUR
zusätzlich zum Budget müssen
bereitgestellt werden
+ 114.400 EUR
2005:
Ausgaben
165.500 EUR
vorhandene Deckungsmittel
94.600 EUR
zusätzlich zum Budget müssen
bereitgestellt werden
+ 70.900 EUR

Durchschnittliche jährliche Mehrbelastung des
städtischen Haushalts:
114.400 + 70.900 / 2 = 92.650 EUR

Das Budget des Kultramts muss ab dem Jahr 2004 um 92.650 EUR erhöht werden. Die künftig in zweijährigem Rhythmus benötigten Mittel für den Kulturmarkt und die Buch- und Medienmeile werden ab dem Jahr 2004 in Jahresraten von 47.300 EUR bzw. 25.550 EUR veranschlagt. 2004 müssen einmalig 18.400 EUR zusätzlich bereitgestellt werden, um die Finanzierung des Kulturmarkts sicher zu stellen:

Bedarf
94.600 EUR
Deckungsmittel:
Übertrag aus 2003
28.900 EUR
Ansatz 2004
47.300 EUR
76.200 EUR
Es fehlen:
./. 18.400 EUR




Beteiligte Stellen

Das Referat SJG hat der Vorlage zugestimmt.

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage nicht zugestimmt und dabei auf folgendes hingewiesen:

"Die Gesamtkonzeption zur Förderung der Popularmusik sieht einen Neueinstieg der Stadt in eine dauerhafte Förderung im Bereich der freiwilligen Aufgaben vor. Die Konzeption ist noch immer mit jährlichen Mehrkosten von 92.700 EUR verbunden, die im Haushaltsplan 2002/2003 und in der Finanzplanung nicht enthalten sind. Prinzipiell sollte deshalb über die Vorlage erst bei der Beratung des Haushalts 2004/2005 im finanziellen Gesamtzusammenhang entschieden werden.

Im Blick auf die drastisch verschlechterte Finanzsituation, die die Stadt zu einschneidenden Konsolidierungsmaßnahmen zwingt, sind zusätzliche freiwillige Leistungen - soweit ihre Kosten nicht innerhalb des Kulturetats gedeckt werden können - allerdings nicht vertretbar. Dazu kommt, dass die Stadt in absehbarer Zeit die umfangreichen Folgelasten eine Reihe neuer Kulturprojekte (u. a. Galerieneubau, Kinder- und Jugendtheater, Theaterhaus, Anmietungen für Stadtarchiv) im Stadthaushalt decken muss. Zu bedenken ist auch, dass die Stadt das Popbüro letztlich größtenteils allein zu finanzieren hat - sei es direkt oder indirekt über von ihr subventionierte Einrichtungen wie dem Jugendhaus e. V. Unter diesen Gesichtspunkten kann das Finanz- und Beteiligungsreferat der Vorlage nicht zustimmen."





Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt:
Referat KBS/Kulturamt


Anlagen

Anlage 1: Eckpunktepapier: Popbüro Region Stuttgart für Musikwirtschaft, Popular- Anlage 2: Übersicht Finanzbedarf