Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 247/2005
Stuttgart,
06/21/2005



Unterstützung der Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden;
hier: Förderung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.07.2005
20.07.2005



Beschlußantrag:

1. Von dem Rechenschaftsbericht des HOSPIZ STUTTGART (Anlage 2) über die mit der Beratung und Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen erzielten Ergebnisse sowie von den Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der Sterbebegleitung und Palliative Care in Stuttgarter Pflegeheimen (Anlage 3) wird Kenntnis genommen.

2. Die mit GRDrs 43/2001 und GRDrs 1222/2001 “Unterstützung der häuslichen Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden – Förderung –” beschlossene Förderung von zwei Pflegekraftstellen wird fortgesetzt.

3. Die Aufgabe des bisherigen palliativ-pflegerischen Konsiliardienstes zur Beratung von stationären Einrichtungen der Alten- und Wohnungslosenhilfe wird im Umfang einer 1/10-Fachkraftstelle durch die unter Beschlussantrag Nr. 2 genannten Pflegefachkräfte fortgeführt.

4. Die Sozialverwaltung wird ermächtigt, zu den entstehenden Personalkosten für die unter 2. und 3. genannten Pflegekraftstellen einen Fehlbetragszuschuss in Höhe der durch die Förderung Dritter (Krankenkassen) nicht gedeckten Kosten (jährlich ca. 30.000 EUR pro Stelle) zu gewähren.

5. Die Fortschreibung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Umsetzung des Altenhilfeplans 1999 – 2005 und der dort in Kapitel 7.6 “Alter und Tod – Sterben als Teil des Lebens” beschriebenen Situation ist eine intensive Fachdiskussion über Wunsch und Wirklichkeit des Sterbens in Stuttgart entstanden. Ergänzt und bereichert wird diese Fachdiskussion durch öffentliche Veranstaltungen im Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses.

Im Rahmen der Fachdiskussion hat sich gezeigt, dass Maßnahmen zur ambulanten Begleitung und Betreuung schwerstkranker und sterbender Mitbürger dringend erforderlich sind und das bereits vorhandene Leistungsspektrum erweitert werden muss.

Insbesondere die Gruppe der Menschen mit schwersten, nicht onkologischen Erkrankungen bedarf der Unterstützung. Durch die zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Maßnahmen kann den Betroffenen und ihren Angehörigen eine wichtige und wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung geleistet und deren Situation wesentlich verbessert werden. Dabei handelt es sich um

· die Fortführung der Förderung von zwei Pflegefachkräften “Ambulante Hospizschwestern” über den 31.12.2005 hinaus,

· die Fortführung des palliativen Konsiliardienstes zur palliativ-pflegerischen Beratung von stationären Einrichtungen.

Um die Lage der Sterbenden in Pflegeeinrichtungen zusätzlich zu verbessern, muss der palliative Konsiliardienst dringend ergänzt werden durch die Einrichtung einer Hospitationsstelle im HOSPIZ STUTTGART. Damit würde es Pflegekräften aus Stuttgarter Pflegeeinrichtungen ermöglicht, im Rahmen einer einmonatigen Hospitation Kenntnisse und Erfahrungen in der Gründung und Begleitung von Sitzwachengruppen zu erwerben. Zur Finanzierung werden 50.000 EUR benötigt, die im Rahmen des Budgets im UA 4700 nicht finanziert werden können. Daher muss in den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2006/2007 über die Mittelbereitstellung entschieden werden.

Vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ist beabsichtigt, für die Hospitationsstelle beim HOSPIZ STUTTGART ab dem 01.01.2006 einen Fehlbetragszuschuss in Höhe von bis zu 50.000 EUR pro Jahr zu gewähren.

Das Konzept wurde am 18.04.2005 im Fachbeirat Pflege diskutiert und von diesem ausdrücklich begrüßt.


Finanzielle Auswirkungen

Seit 2003 erhält das Stuttgarter Hospiz für den ambulanten Hospizdienst Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen nach § 39a SGB V. Diese Zuschüsse waren auf die städtische Förderung anzurechnen. Dadurch reduzierte sich der Förderaufwand für die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechend um rd. 40.000 EUR jährlich auf 60.000 EUR für das Jahr 2003. Die Zuschüsse der Krankenkassen sind auch in Zukunft auf die Förderung der Fachkraftstellen anzurechnen.

Da der Zuschuss der Krankenkassen grundsätzlich gedeckelt ist, lässt sich im Vorhinein nicht sagen, wieviel Mittel dem Hospiz Stuttgart zugewiesen werden. Es hängt auch von der Zahl der antragstellenden Hospizdienste ab. Das HOSPIZ STUTTGART nimmt jedoch derzeit an, dass der Zuschuss in Höhe der Vorjahre fließen wird. Die Sozialverwaltung wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss Bericht erstatten, wenn der Zuschuss der Krankenkassen im Vergleich zum Zuschuss für das Jahr 2004 um mehr als die Hälfte sinkt.

Die unter Punkt 2 und 3 des Beschlussantrags beantragte Fortsetzung der Förderung der ambulanten Begleitung und Beratung von Schwerstkranken und Sterbenden sowie deren Angehörigen im Umfang von 2,1 Pflegefachkraftstellen in Höhe der durch die Förderung der Krankenkassen nicht gedeckten Kosten (jeweils ca. 30.000 EUR Personalkosten je Stelle) kann auch künftig aus dem Budget des Sozialamts finanziert werden. Mittel in Höhe von 65.000 EUR stehen unter Fipo 1.4700.7021 000 zur Verfügung.

Für die Hospitationsstelle stehen keine Mittel im Budget des Sozialamts UA 4700 zur Verfügung. Diese müssten in Höhe von 50.000 EUR im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2006/2007 zusätzlich bereitgestellt werden.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Rechenschaftsbericht des Hopizes Stuttgart "Zwei Jahre Ambulante Hospizschwestern in Stuttgart 2003 - 2004"
Anlage 3: Empfehlungen des Hospizes Stuttgart zur Verbesserung der Qualität der Sterbebegleitung und Palliativ Care in Stuttgarter Pflegeheimen

Anlage 1 zur GRDrs 247/2005


Ausführliche Begründung:



Zu Beschlussantrag Nr. 2:
(Weiterführung der Förderung von zwei Pflegefachkraftstellen):

Am 25.06.2001 beschloss der Sozialausschuss und am 27.06.2001 der Verwaltungsausschuss mit der GRDrs 43/2001 – “Unterstützung der häuslichen Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden – Förderung –” die Förderung von zwei Pflegekraftstellen zur ambulanten Beratung und Begleitung von solchen Schwerstkranken und Sterbenden, die nicht an onkologischen Leiden erkrankt sind. Diese Beratung sollte auch den Angehörigen dieser Menschen zuteil werden.

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 04.02.2002 und des Verwaltungsausschusses vom 06.02.2002 (GRDrs 1222/2001 – “Unterstützung der häuslichen Pflege von Schwerstkranken und Sterbenden – Förderung –”) wurden diese beiden Stellen dem HOSPIZ STUTTGART zugeordnet. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, als Mitglied der Trägergemeinschaft des Hospiz, erweiterte dieses ambulante Angebot um eine weitere, dritte Stelle, um auch die entsprechende Beratung durch die Diakoniestationen in Stuttgart auszubauen und zu intensivieren.

Zum Jahreswechsel 2002/2003 begannen vier zu jeweils 75 % beschäftigte Pflegefachkräfte (als ambulante Hospizschwestern bezeichnet) mit entsprechenden Zusatzqualifikationen die Begleitung und Beratung von Nicht-Onkologisch-Schwerstkranken und Sterbenden und deren Angehörigen.

Die Gruppe der Menschen mit schwersten, nicht onkologischen Erkrankungen stellt etwa zwei Drittel der alljährlich in Stuttgart sterbenden Menschen dar. Für diesen Personenkreis gab es bis dahin keine Unterstützung, während onkologisch Erkrankte über den Onkologischen Schwerpunkt Stuttgart (OSP) durch 10 Brückenpflegekräfte umfassend beraten werden. Die Besonderheiten der nicht onkologisch schwersterkrankten Patienten, die praktische Durchführung der Begleitung und Beratung und die Vernetzung der Hilfestellung mit den weiteren Angeboten des Hospiz Stuttgart, sind im Einzelnen aus dem in Anlage 2 beigefügten Rechenschaftsbericht zu entnehmen. Daraus ist auch zu ersehen, dass mit dem neuen Angebot Betroffenen und ihren Angehörigen eine wichtige und wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung geleistet werden konnte/wird und sich deren Situation dadurch wesentlich verbessert.

Die mit den o. g. Gemeinderatsdrucksachen bewilligte Förderung von zwei Pflegefachkraftstellen war auf drei Jahre befristet. Die erste der vier Pflegefachkräfte hat zum 01.09.2002, die letzte zum 01.01.2003 mit ihrer Tätigkeit begonnen. Als Beginn für den dreijährigen Förderzeitraum wurde von der Sozialverwaltung daher der 01.01.2003 festgesetzt. Damit endet der Bewilligungszeitraum für die Förderung am 31.12.2005. Die dokumentierten Ergebnisse belegen den Erfolg der Arbeit und den Bedarf an weiterer ambulanter Begleitung und Beratung Schwerstpflegebedürftiger und Sterbender sowie deren Angehöriger. Der Bericht in Anlage 3 zeigt, dass die Fortsetzung der Förderung des Dienstes durch die Landeshauptstadt Stuttgart sinnvoll und notwendig ist.


Zu Beschlussantrag Nrn. 3 und 4:
(Fortführung des palliativen Konsiliardienstes durch die Pflegefachkräfte):

In der oben aufgeführten GRDrs 43/2001 wurde dargestellt, dass die Leiterin des stationären Bereiches des HOSPIZ STUTTGART im Rahmen eines palliativen Konsiliardienstes den Stuttgarter Pflegeheimen beratend zur Verfügung stehen sollte. Um die dadurch im Hospiz Stuttgart wegfallende Arbeitskapazität der Leiterin zu kompensieren, wurde die Finanzierung des Beratungsaufwands in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung (zur Zeit mtl. 400 EUR) bewilligt.

Nachdem dieses palliativ-pflegerische Konsiliar-Angebot einerseits aber nur in geringem Umfang von den Pflegeheimen genutzt wurde, andererseits die ambulanten Hospizschwestern, wie in dem Bericht des Hospiz Stuttgart in Anlage 2 ausgeführt, einen guten fachlichen Kontakt zu den Pflegeheimen entwickelt haben, ist es folgerichtig, diese Aufgabe künftig den ambulanten Hospizschwestern zu übertragen. Damit soll erneut versucht werden, dieses wichtige Angebot doch noch in den Stuttgarter Pflegeheimen zu verankern.

Ursprünglich war beabsichtigt, dass der Beratungsbedarf im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung gedeckt werden kann. Zur besseren Personalorganisation wird künftig der Zeitbedarf für den palliativ-pflegerischen Konsiliardienst ab 2006 in Stellenanteile (unter Beibehaltung des bisherigen Fördervolumens) umgewandelt.


Hospitationsstelle beim HOSPIZ STUTTGART:

Die Kompetenz des Pflegeheimpersonals im Umgang mit sterbenden Heimbewohner/-innen und deren Beeinträchtigungen und Nöten in den letzten Lebenswochen muss gestärkt werden. Um das Personal dahingehend zu qualifizieren, ist es erforderlich, Palliativ-Care-Beratungsteams zu installieren. Näheres dazu wird im Bericht des HOSPIZ STUTTGART zur Verbesserung der Qualität der Sterbebegleitung und der Palliativ-Care-Versorgung in Stuttgarter Pflegeheimen (Anlage 3) ausgeführt. Darüber hinaus ist es notwendig, in verstärktem Maße Sitzwachengruppen zur ehrenamtlichen Begleitung von Heimbewohnern in der letzten Lebensphase zu gründen, zu begleiten, zu koordinieren und in den Pflegeheimen besser zu verankern.

Ergänzend zu der bisher durchgeführten theoretischen Palliativ-Care-Fortbildung muss eine praktische Einübung in Palliative Care der Gründung und Begleitung von Sitzwachengruppen durch Fachpflegekräfte stattfinden. Das HOSPIZ STUTTGART ist bereit, Pflegekräften aus Stuttgarter Pflegeheimen sowohl eine praxisnahe Schulung im stationären Bereich des Hospizes sowie ein Training im Umgang mit freiwilligen Begleiterinnen im Rahmen einer jeweils einmonatigen Hospitation zu ermöglichen. Dabei kann dies z. B. durch die Teilnahme der fortzubildenden Pflegefachkräfte an den Vorbereitungskursen für freiwillige Begleiterinnen, die Wahrnehmung der Co-Gruppenleitung sowie durch die Teilnahme an Teamsitzungen der Hospizleitung geschehen.

Die Pflegeheime sind allerdings nicht in der Lage, für die in der Zeit der Hospitation abwesenden Pflegekräfte die Personalkosten zu tragen, zumal sie durch die Organisation der Vertretung zusätzliche Aufwendungen haben. Wenn die notwendigen Hospitationen

der Mitarbeiter/-innen der Stuttgarter Pflegeheime ermöglicht werden sollen, ist es erforderlich, dass die Landeshauptstadt Stuttgart das dargestellte praxisnahe Training im Hospiz finanziell unterstützt und fördert. Erst durch diese Förderung wird es überhaupt möglich, Pflegekräften eine jeweils einmonatige Hospitation für jährlich 12 Hospitantinnen und Hospitanten anbieten zu können.

Das dargestellte Gesamtkonzept wurde am 18. April 2005 im Fachbeirat Pflege diskutiert und von diesem ausdrücklich begrüßt.